Die starke Kundenauthentifizierung ist die Regel. Daneben steht eine feste Liste von Fällen, in denen die Freigabe entfallen darf. Wer sie kennt, versteht, warum manche Zahlung ohne Rückfrage durchläuft, und erkennt, dass das nicht in jedem Fall ein Vorteil ist.
Eine Ausnahme wird angefordert, nicht angeordnet
Der wichtigste Punkt zuerst: Eine Ausnahme ist ein Vorschlag. Dein Zahlungsdienstleister oder Acquirer kennzeichnet die Zahlung entsprechend, entscheiden tut der Kartenherausgeber. Er darf trotzdem eine Freigabe verlangen, und er tut es regelmäßig. Keine Ausnahme ist also eine Zusage, dass es künftig ohne Rückfrage geht.
Kleinbeträge und der Zähler dahinter
Für kleine Beträge darf die Freigabe entfallen. Dazu gehören zwei Grenzen: eine für den einzelnen Betrag und eine für die Summe beziehungsweise die Anzahl der Zahlungen seit der letzten Freigabe. Ist eine davon erreicht, wird wieder geprüft. Die geltenden Werte stehen in der europäischen Verordnung zur technischen Umsetzung; den aktuellen Stand nennt dir dein Acquirer. Am Terminal ist genau dieser Zähler der Grund für die PIN-Abfrage, die scheinbar aus dem Nichts kommt.
Wiederkehrende Zahlungen mit gleichem Betrag
Zahlt jemand regelmäßig denselben Betrag an denselben Empfänger, etwa einen Beitrag oder eine Miete, ist nur die erste Zahlung freizugeben. Ändert sich der Betrag, beginnt die Reihe von vorn. An diesem Detail scheitern Abo-Modelle mit schwankenden Beträgen, die auf eine einmalige Freigabe gebaut sind.
Händlerinitiierte Zahlungen fallen ganz heraus
Belastest du eine hinterlegte Karte ohne Beteiligung der Kundschaft, etwa bei einer nachträglichen Abrechnung, ist das eine händlerinitiierte Zahlung. Sie ist keine Ausnahme von der Freigabe, sondern fällt schon nicht in den Anwendungsbereich, weil niemand am Vorgang beteiligt ist, der freigeben könnte.
Voraussetzung ist ein sauberer Anfang: Die Karte muss einmal mit Freigabe erfasst und die Vereinbarung über spätere Belastungen dokumentiert worden sein. Fehlt dieser erste Schritt, steht die ganze Reihe auf wackligem Grund, und im Streitfall fehlt dir der Nachweis.
Vertrauenswürdige Empfänger und Risikoanalyse
Die Kundschaft kann deinen Betrieb bei ihrer Bank auf eine Liste vertrauenswürdiger Empfänger setzen lassen. Danach entfällt die Freigabe bei dir. Anstoßen kannst du das nicht, hinweisen darauf schon.
Daneben steht die Transaktionsrisikoanalyse: Bleibt die Betrugsquote des Zahlungsdienstleisters unter den festgelegten Werten, darf er bis zu bestimmten Beträgen auf die Freigabe verzichten. Das ist ein Werkzeug deines Dienstleisters, keines, das du selbst bedienst. Frag ihn, ob und wie er es einsetzt.
Weitere Fälle am Rand
Ohne Freigabe laufen außerdem unbeaufsichtigte Terminals für Parkgebühren und Fahrscheine, bestimmte anonyme Guthabenkarten sowie Zahlungen mit Firmenkarten in abgesicherten Firmenprozessen. Telefonische und schriftliche Bestellungen unterliegen der Pflicht ebenfalls nicht, sind dafür aber besonders anfällig für Rückbelastungen.
Nicht in diese Liste gehört der häufigste Irrtum: Eine Zahlung wird nicht deshalb frei von der Pflicht, weil sie an einen Stammkunden geht, weil der Betrag üblich ist oder weil dein Terminal die Karte kennt. Die Ausnahmen sind abschließend geregelt, alles andere ist Auslegung.
Der Preis jeder Ausnahme
Jede vermiedene Freigabe verlagert das Risiko zurück auf die Seite, die sie vermieden hat. Im Onlinegeschäft heißt das schlicht: keine Freigabe, keine Haftungsverlagerung. Eine hohe Quote reibungsloser Zahlungen sieht in der Auswertung gut aus und kann dich im Streitfall teuer zu stehen kommen. Wer Ausnahmen nutzt, sollte die Rückbelastungen daraus getrennt auswerten, sonst mittelt sich der Schaden im Gesamtumsatz unsichtbar weg.
Wo wir aufhören
Welche Ausnahmen für dich eingesetzt werden, steht in deinem Vertrag und in den Regeln der Kartensysteme. Ob eine bestimmte Gestaltung zulässig ist und wer im Schadensfall haftet, klärst du mit deinem Acquirer und deiner Rechtsberatung.
