Wer berät, plant, prüft oder betreut, verursacht selten Sachschäden. Der typische Schaden ist reines Geld: eine versäumte Frist, ein falsch berechneter Wert, eine Planung, die den Bau teurer macht, ein Gutachten, auf das sich jemand verlassen hat. Solche reinen Vermögensschäden deckt die gewöhnliche Betriebshaftpflicht nicht.
Dafür gibt es die Berufshaftpflicht, je nach Beruf auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt. In einigen Berufen ist sie Voraussetzung dafür, überhaupt tätig werden zu dürfen.
Der Unterschied in einem Satz
Betriebshaftpflicht: Jemand wird verletzt oder etwas geht kaputt. Berufshaftpflicht: Niemand wird verletzt, nichts geht kaputt, trotzdem hat jemand durch deine Arbeit Geld verloren.
Wer beides tut, braucht auch beides. Eine Praxis mit Wartezimmer, ein Planungsbüro mit Besprechungsraum, eine Kanzlei mit Publikumsverkehr: Die Stolperfalle im Flur ist ein anderer Vertrag als der Fehler in der Akte. Manche Versicherer bündeln beides in einer Police, andere nicht. Prüfe, welche der beiden Deckungen in deinem Vertrag tatsächlich enthalten ist.
Wo sie Pflicht ist
In den reglementierten Berufen ist der Nachweis Zulassungsvoraussetzung: Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Heilberufe, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung, in vielen Bundesländern auch Architektur und Bauingenieurwesen. Kammer oder Aufsicht verlangen den Nachweis, und der Versicherer meldet dorthin, wenn der Schutz endet. Ohne Versicherung folgt die Untersagung oder die Löschung aus dem Register.
Die Mindestdeckungssummen legen Gesetz und Berufsrecht fest. Sie unterscheiden sich je Beruf, teilweise je Bundesland, und sie werden angepasst. Den für dich geltenden Wert nennt dir deine Kammer, und sie sagt dir auch, ob eine Jahreshöchstleistung vorgeschrieben ist.
Freiberufler ohne Kammerzwang, etwa in IT, Marketing, Übersetzung, Buchhaltungsbüro oder Coaching, haben keine Pflicht, aber dasselbe Risiko. Ein Datenverlust beim Kunden oder eine fehlerhafte Auswertung kostet mehr, als der Auftrag eingebracht hat.
Verstoßprinzip oder Anspruchserhebung
An dieser Stelle unterscheiden sich Verträge grundlegend, und hier wird beim Vergleich am seltensten hingesehen. Beim Verstoßprinzip zählt der Zeitpunkt des Fehlers. Beim Prinzip der Anspruchserhebung, oft claims made genannt, zählt der Zeitpunkt, an dem der Anspruch gegen dich erhoben wird.
Praktisch bedeutet claims made: Geschützt bist du nur, wenn der Vertrag im Moment der Meldung noch läuft. Fehler aus früheren Jahren brauchen eine Rückwärtsdeckung, das Ende der Tätigkeit eine Nachmeldefrist. Wer die Praxis oder das Büro abgibt und den Vertrag kündigt, steht ohne Deckung da, obwohl die eigene Arbeit noch lange nachwirkt. Die Nachhaftung gehört deshalb zu den Punkten, die vor der Unterschrift geklärt werden, nicht bei der Aufgabe.
Die Tätigkeitsbeschreibung entscheidet mit
Versichert ist der Beruf so, wie er im Vertrag beschrieben ist. Wer als Steuerberatung zusätzlich betriebswirtschaftlich berät, als IT-Dienstleister auch Hardware verkauft, als Coach nebenbei Verträge entwirft, verlässt den beschriebenen Rahmen. Neue Geschäftsfelder gehören gemeldet, bevor der erste Auftrag läuft.
Zwei weitere Stellen lohnen den Blick: Aufträge mit Auslandsbezug sind oft eingeschränkt oder ausgeschlossen, besonders im angelsächsischen Raum. Und wenn du mit Subunternehmern arbeitest, muss geklärt sein, ob deren Fehler in deiner Police mitversichert sind oder ob sie eigene Nachweise vorlegen müssen. Wissentliche Pflichtverletzung ist in jedem Vertrag ausgeschlossen.
Was du selbst tun kannst
Die beste Police ersetzt keine saubere Dokumentation. Halte den Auftrag schriftlich fest, samt dem, was ausdrücklich nicht dazugehört. Bestätige Hinweise und Warnungen per Mail, gerade wenn der Kunde anders entscheidet, als du es empfiehlst. Ein kurzer Vermerk über einen ignorierten Hinweis entscheidet Haftungsfragen häufiger als jede Klausel im Vertrag.
Und melde einen möglichen Fehler früh. Viele Bedingungen verlangen die Anzeige, sobald du mit einem Anspruch rechnen musst, nicht erst, wenn er da ist.
Wo wir aufhören
Ob für deinen Beruf eine Pflichtversicherung besteht und mit welcher Summe, sagt dir deine Kammer oder die zuständige Aufsicht verbindlich. Die Auswahl des Vertrags gehört in die Versicherungsberatung, die Bewertung eines konkreten Haftungsfalls in die Rechtsberatung. Wir erklären hier die Mechanik, damit du erkennst, was in deinem Vertrag fehlt.
