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Impressumspflicht: was auf jede Betriebsseite gehört

Wer geschäftsmäßig online auftritt, braucht ein Impressum. Welche Angaben gefordert sind, was je Rechtsform dazukommt und welche Fehler regelmäßig auffallen.

Business Document. CC0, über stocksnap.

Ein Impressum braucht jeder, der eine Website geschäftsmäßig betreibt. Das gilt für den Onlineshop genauso wie für die kleine Seite mit Öffnungszeiten und für Profile in sozialen Netzwerken. Wer unsicher ist, ob die eigene Seite darunterfällt, kann davon ausgehen, dass sie es tut: Sobald sie dem Betrieb dient, ist sie geschäftsmäßig.

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist einer der wenigen Fehler, die von außen ohne jede Prüfung sichtbar sind. Genau deshalb wird er so oft aufgegriffen.

Erreichbar heißt: ohne Suchen

Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link im Fuß jeder Seite, eindeutig mit dem Wort Impressum beschriftet, von jeder Unterseite aus direkt aufrufbar, auch auf dem Handy.

Was regelmäßig schiefgeht: Die Angaben stehen als Bild oder in einer PDF-Datei und sind nicht als Text lesbar. Sie sind unter Über uns oder Kontakt versteckt. Oder der Link fehlt ausgerechnet auf der Seite mit dem Kontaktformular. Auch ein Profil in einem sozialen Netzwerk braucht die Angaben oder einen klar bezeichneten Link darauf, und das Feld dafür ist oft kurz: Dann muss der Link an einer Stelle stehen, die ohne Umweg zu finden ist.

Was hineingehört

  • Name und ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach genügt nicht, es muss eine Straßenanschrift sein.
  • Bei Gesellschaften die Firma mit Rechtsformzusatz und die Vertretungsberechtigten: Geschäftsführung, Vorstand oder vertretungsberechtigte Gesellschafter.
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen: eine E-Mail-Adresse und ein zweiter Weg, meist Telefon oder ein Kontaktformular, auf das zeitnah geantwortet wird.
  • Register und Registernummer, wenn der Betrieb eingetragen ist: Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister, jeweils mit dem Registergericht.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden. Die Steuernummer gehört ausdrücklich nicht ins Impressum.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die zuständige Aufsichtsbehörde, etwa bei Gaststätten, Bewachung, Makler- oder Vermittlertätigkeit.
  • Bei reglementierten Berufen die Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen mit dem Hinweis, wo sie einzusehen sind.
  • Eine Angabe zur Verbraucherstreitbeilegung: ob du zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet bist.

Was je Rechtsform dazukommt

Beim Einzelunternehmen gehören Vor- und Nachname hinein, nicht nur die Geschäftsbezeichnung. Ein Fantasiename allein reicht nicht. Bei der GbR werden alle Gesellschafter genannt. Bei GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG stehen die vollständige Firma mit Zusatz, der Sitz, das Registergericht mit Nummer und die vertretungsberechtigten Personen im Impressum. Befindet sich die Gesellschaft in Liquidation, gehört auch das hinein. Beim eingetragenen Verein sind es der Vorstand und das Vereinsregister.

Eine Stolperstelle, die viele treffen: Wer bei einer Kapitalgesellschaft freiwillig Angaben zum Kapital macht, muss zusätzlich angeben, ob Einlagen noch ausstehen. Wer diese Pflege nicht leisten will, lässt Kapitalangaben im Impressum weg. Vorgeschrieben sind sie dort nicht.

Wer für den Inhalt verantwortlich ist

Wer regelmäßig redaktionelle Inhalte veröffentlicht, also einen Blog, einen Ratgeber oder Nachrichten pflegt, benennt zusätzlich eine dafür verantwortliche Person mit Namen und Anschrift. Für eine reine Leistungsseite ist das nicht nötig. Sobald du anfängst, Beiträge zu schreiben, gehört die Angabe dazu.

Halte es aktuell

Ein Impressum veraltet leise: neue Anschrift, Wechsel in der Geschäftsführung, andere Telefonnummer, neue Rechtsform, neue Registernummer. Nimm es in die Liste der Dinge auf, die bei jeder Änderung im Betrieb angefasst werden, zusammen mit Geschäftsbriefen, Rechnungen und den Einträgen in Kartendiensten.

Prüfe dabei auch die Seiten, die du selten ansiehst: eine alte Aktionsseite, eine zweite Domain, ein Profil, das noch aus der Gründungszeit stammt. Leitet eine Zusatzdomain auf die Hauptseite weiter, ist das Impressum dort mit abgedeckt. Steht auf ihr eine eigene Seite, braucht sie ein eigenes.

Wo wir aufhören

Welche Angaben in deinem Fall genau verlangt sind, hängt an Rechtsform, Tätigkeit und Erlaubnispflichten. Eine kurze Prüfung durch die Rechtsberatung ist deutlich günstiger als die erste Abmahnung, und viele Kammern bieten dazu eine Erstberatung an. Dieser Beitrag zeigt, worauf du schauen musst, er ersetzt die Prüfung nicht.

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