Fahrzeugaufbereitung ist fast immer zwei Betriebe in einem. Auf der einen Seite Privatkundschaft, die einmal im Jahr kommt, sofort zahlt und ein sichtbares Ergebnis erwartet. Auf der anderen Seite Autohäuser, Händler und Flotten, die feste Sätze zahlen, dafür regelmäßig liefern und erst nach Rechnung überweisen.
Beide Seiten brauchen unterschiedliche Abläufe. Wer sie vermischt, arbeitet für Händlerpreise mit Privatkundenaufwand.
Den Zustand festhalten, bevor du anfängst
Nach der Politur sieht man Kratzer, die vorher unter Schmutz lagen. Ein Steinschlag im Lack, eine Delle in der Tür, ein Riss im Sitzbezug: All das war da, aber sichtbar wird es nach deiner Arbeit, und der Verdacht landet bei dir.
Ein Rundgang mit dem Handy vor Arbeitsbeginn dauert kürzer als jede spätere Diskussion. Fotos rundum, dazu Innenraum und auffällige Stellen im Detail. Bei Händleraufträgen gehört das Kennzeichen mit aufs Bild, damit die Zuordnung später eindeutig ist.
Der Preis richtet sich nach dem Zustand, nicht nach dem Modell
Ein Angebot vor Besichtigung kann nur eine Spanne sein. Tierhaare, Rauchgeruch, verklebte Kindersitzflächen, alter Baustaub: Solche Zustände verändern den Aufwand grundlegend.
Die Regel, die Streit verhindert: Mehraufwand wird freigegeben, bevor er entsteht. Kurze Nachricht mit Beschreibung und Betrag, Antwort abwarten, dann weiterarbeiten. Ein Nachtrag, den du erst auf der Rechnung erwähnst, ist in der Praxis ein Geschenk, denn niemand zahlt gern für etwas, das er nicht beauftragt hat.
Privat kassierst du sofort, der Händler zahlt gesammelt
Bei Privatkunden wird bei der Übergabe gezahlt. Die Beträge sind für Bargeld oft zu hoch, und wer erst eine Rechnung schickt, wartet. Ein mobiles Terminal löst das, ob in der Halle oder auf dem Hof: Der Kunde zahlt mit Karte oder Handy, der Beleg entsteht direkt, das Fahrzeug geht raus.
Das Händlergeschäft läuft über eine Vereinbarung mit festen Sätzen je Fahrzeugklasse und Leistungspaket, abgerechnet gesammelt für einen Zeitraum. Auf die Rechnung gehören Kennzeichen, Datum und die Auftragsnummer des Hauses, sonst geht sie zurück in die Klärung. Wer ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, sollte außerdem prüfen lassen, ob er wirklich als selbstständiger Betrieb auftritt oder faktisch eingegliedert ist.
Mobil arbeiten: Wasser, Strom und die Kommune
Beim Kunden zu Hause fehlen regelmäßig Wasseranschluss und Steckdose, und der Stellplatz ist enger als beschrieben. Das gehört in die Terminbestätigung, nicht in die Überraschung vor Ort.
Wichtiger ist die rechtliche Seite: Fahrzeugwäsche auf Privatgrundstücken und öffentlichen Flächen ist vielerorts eingeschränkt oder untersagt, weil Schmutzwasser mit Öl- und Reinigungsmittelresten nicht ins Erdreich oder in die Straßenentwässerung gelangen darf. Was in einer Gemeinde erlaubt ist, kann in der Nachbargemeinde verboten sein. Frage vor der ersten mobilen Tour bei der Kommune oder der unteren Wasserbehörde nach, statt es auf einen Hinweis von Nachbarn ankommen zu lassen.
In der Tiefgarage kassieren funktioniert nicht
Genau dort, wo viele mobile Aufträge stattfinden, endet das Mobilfunknetz. Plane den Bezahlvorgang deshalb an einer Stelle mit Empfang ein, an der Ausfahrt, auf dem Hof oder vor dem Gebäude, und kläre bei größeren Aufträgen vorab, ob überhaupt vor Ort gezahlt wird oder auf Rechnung.
Bei mehrtägigen Arbeiten, etwa einer aufwendigen Lackaufbereitung, ist eine Anzahlung bei Auftragserteilung üblich. Ob du ein Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten darfst, ist dagegen keine Frage der Gewohnheit, sondern eine Rechtsfrage.
Wo wir aufhören
Haftung für Schäden am Fahrzeug, die Gestaltung von Rahmenverträgen, Zurückbehaltungsrechte und die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit gehören zur Rechtsberatung. Umweltauflagen für Waschwasser klärst du mit der Kommune, die steuerliche Behandlung deiner Abrechnung mit der Steuerberatung.
