Mobile Fußpflege findet dort statt, wo die Kundschaft ist: in der Wohnung, im Pflegeheim, im Gemeinschaftsraum einer Einrichtung. Das Kassieren ist dabei kein Randthema, denn die Person im Sessel ist oft nicht diejenige, die am Ende bezahlt.
Zwei Berufe, die von außen gleich aussehen
Podologie ist ein Gesundheitsfachberuf mit geschützter Ausbildung. Wer eine Kassenzulassung hat, rechnet Leistungen auf ärztliche Verordnung mit den Krankenkassen ab, und Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Die kosmetische Fußpflege dagegen ist ein Gewerbe, ihre Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig.
Wer beides anbietet, führt faktisch zwei Umsatzarten nebeneinander. Sie müssen im Kassensystem und in der Buchführung getrennt bleiben, sonst wird die Umsatzsteuer im Nachhinein zum Thema. Was in deinem Fall als Heilbehandlung zählt, entscheidet nicht dein Leistungsverzeichnis, sondern die steuerliche Einordnung.
Wer am Ende bezahlt
Bei Hausbesuchen zahlen häufig Angehörige, Betreuerinnen oder die Verwaltung einer Einrichtung. Kläre vor dem ersten Termin, wer Vertragspartner ist, an wen die Rechnung geht und wer den Betrag freigibt. Sonst behandelst du auf Zuruf und diskutierst später mit jemandem, der beim Termin nicht dabei war.
Bei rechtlicher Betreuung lohnt der genaue Blick, denn eine Betreuung nimmt der betreuten Person die Geschäftsfähigkeit nicht. Sie wirkt nur in den Aufgabenbereichen, die das Betreuungsgericht angeordnet hat, und erst ein Einwilligungsvorbehalt macht die Zustimmung der Betreuung nötig. Wer für die Vermögenssorge zuständig ist, steht im Betreuerausweis. Eine kurze schriftliche Bestätigung von Leistung und Preis verhindert die meisten Rückfragen.
In Einrichtungen ist zusätzlich zu klären, ob du direkt bei den Bewohnerinnen abrechnest oder gesammelt über die Verwaltung. Beides ist üblich, nur unterschiedlich darf es nicht laufen, sonst zahlt am Ende jemand zweimal oder niemand.
Vom Kuvert zur Karte am Küchentisch
Das abgezählte Kuvert auf der Kommode funktioniert, solange nichts abweicht. Kommt eine Zusatzleistung dazu oder fehlt Wechselgeld, wird aus einer Kleinigkeit eine unangenehme Situation. Angehörige können später außerdem nicht nachvollziehen, was tatsächlich gezahlt wurde. Eine Kartenzahlung hinterlässt dagegen eine Spur auf dem Kontoauszug, und für dich entfällt das Wechselgeld im Fahrzeug.
Das Terminal wird gereicht, nicht auf den Schoß gelegt. Die Karte bleibt in der Hand der Kundschaft, und die PIN gibt niemand für eine andere Person ein, auch nicht hilfsbereit. Bei eingeschränkter Beweglichkeit ist kontaktloses Zahlen der ruhigere Weg, weil es kein Zielen auf eine Tastatur verlangt.
Ein Beleg auf Papier ist bei älterer Kundschaft oft der bessere. Er wandert in die Mappe und liegt beim nächsten Besuch der Angehörigen bereit.
Was in die Tasche gehört und was getrennt bleibt
Instrumente, Verbrauchsmaterial und Gerätetechnik sind das eine, die Zahlung ist das andere. Halte das Terminal getrennt vom Behandlungsbereich, gib es nicht mit ungereinigten Händen weiter und wische es nach der Tour ab. Ein Gerät, das zwischen Fußbad und Feile liegt, ist irgendwann keins mehr, das man jemandem in die Hand drückt.
Praktisch bewährt sich eine feste Reihenfolge am Ende jeder Behandlung: aufräumen, Hände, Betrag nennen, Terminal, Beleg, nächster Termin. Immer gleich, in jeder Wohnung.
Was kleine Beträge im Preismodell ausmachen
Bei Fußpflege liegen die Bons im kleinen bis mittleren Bereich. Deshalb lohnt der Blick darauf, wie sich ein Entgelt zusammensetzt: ein Prozentsatz vom Umsatz plus ein fester Betrag je Zahlung. Je kleiner der Bon, desto stärker wiegt der feste Anteil.
Bei R&B Pay stehen dafür zwei Modelle zur Wahl. Entweder 0,79 Prozent je girocard-Zahlung und 1,79 Prozent je Kreditkartenzahlung, jeweils zuzüglich 5 Cent je Zahlung, oder der Tarif All-in mit 1,29 Prozent auf alle Karten ohne Centbetrag. Alle Angaben netto zuzüglich Umsatzsteuer. Welches Modell für dich günstiger ist, rechnest du mit deinem eigenen Durchschnittsbon und deinem Kartenmix aus, nicht mit einem Beispiel aus einer Broschüre.
Einrichtungen als Auftraggeber
Heime und Tagespflegen bringen planbare Touren, aber eine andere Abrechnung. Üblich sind Terminlisten, eine Sammelrechnung und Zahlung per Überweisung oder Lastschrift. Vereinbare früh, wie mit Ausfällen umgegangen wird, wenn eine Bewohnerin am Behandlungstag im Krankenhaus liegt.
Namenslisten und Behandlungsdaten sind Gesundheitsdaten. Sie gehören nicht in eine Nachrichtengruppe und nicht offen sichtbar ins Fahrzeug.
Wo die Beratung anfängt
Ob deine Leistungen als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei sind, wie die Trennung im Kassensystem aussehen muss und was in Verträgen mit Einrichtungen stehen sollte, klären Steuerberatung und Rechtsberatung. Wir ordnen die Abläufe ein. Die Entscheidung für deinen Betrieb treffen sie.
