Im Zahlungsverkehr tragen viele Beteiligte ähnliche Namen und dürfen doch sehr Unterschiedliches. Ob jemand dein Geld auch nur kurz halten darf, hängt nicht davon ab, wie er sich nennt, sondern davon, welche Erlaubnis er hat. Für dich ist das keine Theorie: Zwischen dem Moment, in dem dein Umsatz eingereicht wird, und dem Moment, in dem er auf deinem Konto steht, liegt das Geld bei jemandem.
Das Zahlungsinstitut
Ein Zahlungsinstitut hat eine Erlaubnis der Finanzaufsicht für Zahlungsdienste. Dazu zählen unter anderem die Annahme und Abrechnung von Kartenzahlungen, also das Acquiring, der Geldtransfer, das Auslösen von Überweisungen und der Zugriff auf Kontoinformationen mit Einwilligung.
Was ein Zahlungsinstitut nicht darf, ist das eigentliche Bankgeschäft: Einlagen entgegennehmen und daraus Kredite vergeben. Kundengelder, die es im Rahmen der Zahlungsdienste hält, muss es sichern. Üblich ist die Trennung vom eigenen Vermögen auf besonderen Konten bei einer Bank, alternativ eine Absicherung durch Versicherung oder Garantie.
Das E-Geld-Institut
Ein E-Geld-Institut darf zusätzlich elektronisches Geld ausgeben. Gemeint ist ein gespeicherter Guthabenwert, den jemand gegen Zahlung erwirbt und mit dem er bei Dritten bezahlen kann: aufladbare Guthabenkarten, Wallet-Guthaben, geschlossene Bezahlsysteme mit Aufladung.
Der Unterschied zum Zahlungsinstitut ist die Ausgabe des Guthabens selbst. Wer nur Zahlungen weiterleitet, gibt kein E-Geld aus. Wer Guthaben verkauft, das später zum Bezahlen dient, tut es sehr wohl.
Die Bank
Ein Kreditinstitut darf beides, das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft, und unterliegt dafür der schärfsten Aufsicht. Nur bei einer Bank sind Guthaben von der gesetzlichen Einlagensicherung erfasst. Das ist der Punkt, an dem die Unterscheidung für dich handfest wird: Guthaben in einem Bezahldienst oder in einer Wallet ist keine Bankeinlage. Es ist über die Sicherung der Kundengelder geschützt, nicht über die Einlagensicherung. Die Mechanik dahinter ist eine andere, und im Ernstfall dauert sie länger.
Netzbetreiber, technische Dienstleister und Vermittler
Nicht jeder in der Kette braucht eine eigene Erlaubnis. Wer ausschließlich Technik bereitstellt, also Terminals betreibt, Daten transportiert und Systeme anbindet, ohne zu irgendeinem Zeitpunkt über die Gelder verfügen zu können, ist technischer Dienstleister. Ein Kartennetzbetreiber arbeitet in dieser Rolle, R&B Pay ebenfalls: Wir betreiben die Technik und begleiten den Vertrag, das Acquiring liegt bei einem zugelassenen Institut.
Wer im Namen und für Rechnung eines Instituts auftritt, gilt als dessen Agent und wird bei der Aufsicht eingetragen. Diese Eintragung ist einsehbar. Sie ist das beste Gegenmittel gegen die Behauptung, jemand sei irgendwie schon lizenziert.
Wie du den Status eines Partners prüfst
Die Finanzaufsicht führt eine öffentliche Datenbank der beaufsichtigten Unternehmen. Dort siehst du, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis hat und welche. Drei Punkte sind beim Nachsehen wichtig.
- Der genaue Firmenname, nicht die Marke. Marketingname und erlaubnistragende Gesellschaft sind oft verschieden.
- Der Umfang der Erlaubnis. Eine Erlaubnis für einen Zahlungsdienst deckt nicht automatisch alle anderen ab.
- Der Sitz. Ein Institut aus einem anderen europäischen Staat darf hier tätig sein, die laufende Aufsicht bleibt aber im Herkunftsland. Im Streitfall führt dein Beschwerdeweg dann dorthin, und zwar in der jeweiligen Landessprache.
Wann du selbst erlaubnispflichtig wirst
Diese Frage stellt sich häufiger, als man denkt, und fast immer unbeabsichtigt. Eine Kundenkarte mit aufladbarem Guthaben, ein Gutscheinsystem mehrerer Betriebe, ein Sammelinkasso für Kolleginnen und Kollegen, eine Kasse, die Geld für einen anderen Betrieb entgegennimmt: Das alles kann in den Bereich der erlaubnispflichtigen Dienste fallen.
Es gibt Ausnahmen, etwa für Gutscheine, die nur in einem begrenzten Netz oder für ein sehr begrenztes Warenangebot gelten. Diese Ausnahmen sind an Voraussetzungen und ab einem bestimmten Umfang an eine Anzeige bei der Aufsicht geknüpft. Die geltenden Werte stehen im Gesetzestext und ändern sich; sie zu raten ist der teuerste Weg.
Wo die Beratung anfängt
Dieser Beitrag ordnet Begriffe ein, damit du die richtigen Fragen stellst und Angebote einschätzen kannst. Ob ein bestimmtes Vorhaben in deinem Betrieb erlaubnispflichtig ist, ob eine Ausnahme greift und wie ein Vertrag mit einem Institut zu bewerten ist, sind Rechtsfragen. Sie gehören zu deiner Rechtsberatung, die buchhalterische Behandlung von Guthaben und Gutscheinen zu deiner Steuerberatung.
