Zahlungsverkehr erklärt

Zahlungskontengesetz: Basiskonto, Entgelte und Kontowechsel

Basiskonto, Entgeltinformation und Kontowechselhilfe sind Verbraucherrechte. Was davon für Betriebe gilt und was du beim Kontowechsel selbst erledigen musst.

Writing Paper. CC0, über stocksnap.

Das Zahlungskontengesetz regelt drei Dinge, die im Betrieb unterschiedlich stark ankommen: das Recht von Verbrauchern auf ein Basiskonto, verständliche Informationen über Kontoentgelte und die Hilfe der Banken beim Kontowechsel. Die häufigste Fehlannahme dazu betrifft genau die Grenze zwischen privat und geschäftlich.

Das Basiskonto ist ein Verbraucherrecht

Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union hat Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen: Einzahlung, Auszahlung, Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung. Der Anspruch besteht unabhängig von Bonität, Wohnsitzlosigkeit oder Aufenthaltsstatus. Es ist ein Guthabenkonto, ein Kreditrahmen gehört nicht dazu.

Und hier die Stolperstelle für Selbstständige: Der Anspruch gilt für private Konten. Ein Geschäftskonto für eine GmbH oder einen Handwerksbetrieb lässt sich daraus nicht ableiten. Banken dürfen einen Geschäftskunden ablehnen, ohne das zu begründen, und tun das bei bestimmten Branchen regelmäßig.

Für Einzelunternehmer und Freiberufler liegt der Fall dazwischen. Sie sind als Privatperson Verbraucher und haben in dieser Eigenschaft den Anspruch. Die Bedingungen der Bank untersagen aber häufig, ein privates Konto geschäftlich zu nutzen. Ein Basiskonto als getarntes Geschäftskonto zu führen, endet deshalb regelmäßig mit einer Kündigung, und zwar meistens dann, wenn die Kartenumsätze auffallen.

Wenn die Bank ablehnt

Lehnt eine Bank einen Basiskontoantrag ab, muss sie das in Textform und mit Begründung tun. Die zulässigen Ablehnungsgründe sind eng gefasst, etwa ein bereits vorhandenes Konto oder frühere Straftaten zulasten des Instituts. Gegen die Ablehnung kannst du ein Verwaltungsverfahren bei der Finanzaufsicht anstoßen oder den Zivilrechtsweg gehen. Beides steht nebeneinander.

Entgeltinformation und Entgeltaufstellung

Vor dem Vertragsschluss bekommst du eine Entgeltinformation mit standardisierten Begriffen für die wichtigsten Leistungen. In den gesetzlich vorgegebenen Abständen folgt eine Entgeltaufstellung darüber, was du tatsächlich gezahlt hast. Die Begriffe sind europaweit vereinheitlicht, damit zwei Angebote nebeneinandergelegt werden können, ohne dass man Fußnoten vergleicht.

Lies die Aufstellung wie eine Abrechnung: Buchungsposten, Kartenentgelte, Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung. Gerade Betriebe mit viel Bargeld finden dort Positionen, die in der eigenen Kalkulation nie vorkamen.

Die Kontowechselhilfe

Beim Wechsel innerhalb Deutschlands übermittelt die bisherige Bank der neuen die Liste der Daueraufträge, der Lastschriftmandate und der wiederkehrenden Eingänge aus dem zurückliegenden Zeitraum. Die neue Bank richtet die Daueraufträge ein und unterrichtet auf Wunsch die Zahler und Zahlungsempfänger über die geänderte Kontoverbindung. Auch das ist ein Verbraucherrecht. Für Geschäftskonten besteht diese Pflicht nicht; viele Banken bieten trotzdem eine vergleichbare Unterstützung an, wenn man danach fragt.

Der Ablauf ist immer derselbe: Du erteilst der neuen Bank einen Auftrag, sie fordert die Daten bei der alten an, und die Umstellung läuft zu einem vereinbarten Stichtag. Das alte Konto sollte danach noch eine Weile offen bleiben, damit nichts ins Leere geht. Was in dieser Zeit dort ankommt, ist deine Liste der Stellen, die du noch nicht informiert hast.

Was ein Betrieb beim Wechsel selbst erledigen muss

Deine neue IBAN spricht sich nicht herum. Selbst wenn die Bank Daueraufträge überträgt, bleibt eine Liste bei dir: Rechnungsvorlagen und Briefpapier, Angaben im Onlineshop und im Impressum, Finanzamt und Sozialversicherung, Lieferanten mit Lastschrifteinzug, Miete, Versicherungen, Leasing.

Zwei Punkte gehen dabei besonders oft unter. Erstens das Konto, auf dem deine Kartenumsätze gutgeschrieben werden: Das ändert dein Acquirer oder Netzbetreiber, nicht deine Bank, und in aller Regel nur auf schriftliche Anweisung. Wer das vergisst, sucht die Gutschriften auf einem gekündigten Konto. Zweitens deine eigenen Lastschrifteinzüge: Die Gläubiger-Identifikationsnummer bleibt bestehen, aber die Zahler sind über die geänderte Kontoverbindung zu unterrichten, bevor der nächste Einzug läuft.

Wo wir aufhören

Ob in deinem Fall ein Anspruch auf ein Basiskonto besteht, wie du gegen eine Ablehnung vorgehst und was in einer Kündigung stehen muss, sind Rechtsfragen. Sie gehören zu deiner Rechtsberatung. Die saubere Trennung von privaten und betrieblichen Konten in der Buchhaltung klärst du mit deiner Steuerberatung.

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