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Barrierefreie Website: wen die Pflicht wirklich trifft

Nicht jede Website ist erfasst, aber jeder Bestellweg. Wer unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen fällt, was zu tun ist und warum Overlays nichts lösen.

SZ 深圳 Shenzhen 鹽田區 Yantian 沙頭角 Shatoujiao 海山路 Haishan Road 廣富百貨 Guangfu Department Store 廣富里超市 Guang Fu Li Supermarket cashier checkout counters February 2025 R12S. CC0, über wikimedia.

Zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kursieren zwei Sätze, die beide falsch sind: Jede Website müsse jetzt barrierefrei sein, und kleine Betriebe seien generell außen vor. Richtig ist: Es kommt darauf an, ob über deine Seite ein Vertrag zustande kommen kann, und die Ausnahme für Kleinstunternehmen deckt weniger ab, als ihr Name vermuten lässt.

Erfasst ist der Vertragsweg, nicht die Visitenkarte

Das Gesetz greift bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Websites und Apps, über die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag über Waren oder Dienstleistungen abschließen können. Ein Onlineshop gehört dazu, ein Ticket- oder Buchungsverkauf ebenso. Eine reine Informationsseite mit Anfahrt, Öffnungszeiten und Kontaktformular ist kein solcher Vertragsweg.

Die Grenze verläuft also nicht zwischen groß und klein, sondern an der Frage, ob bei dir online bestellt, gebucht oder gekauft wird. Wer eine Infoseite hat und später ein Buchungsmodul einbaut, wechselt die Seite dieser Grenze, ohne dass die Website sonst anders aussieht. Genau dieser Moment wird übersehen, weil er wie eine reine Erweiterung wirkt.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen und ihre Lücke

Für Dienstleistungen sieht das Gesetz eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor, gebunden an die Beschäftigtenzahl und an eine Umsatz- oder Bilanzgrenze. Die maßgeblichen Werte stehen im Gesetz; wer sich darauf beruft, sollte sie geprüft und die eigene Einordnung dokumentiert haben, statt sie zu vermuten.

Zwei Dinge gehen dabei leicht unter. Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte, die du in Verkehr bringst. Und sie endet, wenn der Betrieb wächst, ohne dass jemand Bescheid gibt. Vor allem aber befreit sie von einer Pflicht, nicht von der Wirkung: Wer den Bestellweg nicht bedienen kann, bestellt nicht.

Was barrierefrei im Web praktisch bedeutet

Der Kern lässt sich kurz beschreiben:

  • Alles ist allein mit der Tastatur bedienbar, und man sieht jederzeit, wo der Fokus steht.
  • Text hat ausreichend Kontrast und lässt sich vergrößern, ohne dass Inhalte verschwinden oder überlappen.
  • Bilder haben Alternativtexte, Videos haben Untertitel.
  • Überschriften bilden eine sinnvolle Reihenfolge, Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen.
  • Fehlermeldungen sagen, welches Feld gemeint ist und was zu tun ist.
  • Keine Information hängt allein an einer Farbe.
  • Zeitbegrenzungen, etwa im Ticketkauf, lassen sich verlängern.

Die technischen Anforderungen stammen aus der europäischen Norm für barrierefreie Informationstechnik, die auf den verbreiteten Web-Richtlinien aufbaut. Für kleine Betriebe ist die Norm selten die richtige Lektüre. Erfasste Anbieter müssen zusätzlich auf der Seite erklären, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt; diese Erklärung ist der erste Punkt, den eine Prüfung sucht.

Die Kette endet nicht bei deiner Startseite

Bedienbar ist ein Bestellweg nur, wenn er durchgehend bedienbar ist. Der erste Stopper ist meistens das Einwilligungsbanner für Cookies: Wer es mit der Tastatur nicht schließen kann, kommt gar nicht erst zum Sortiment. Danach folgen eingebundene Fremdteile wie Buchungskalender, Kartendienst, Bildergalerie und die Zahlungsseite des Dienstleisters. Frag bei jedem dieser Bausteine nach der Barrierefreiheit, bevor du ihn einbaust, nicht wenn er läuft.

Ein verwandter Klassiker: Speisekarte, Preisliste oder Anmeldeformular liegen als Bild oder als eingescanntes PDF vor. Für Vorlesesoftware ist das eine leere Fläche. Was Kundschaft lesen können muss, gehört als Text auf die Seite.

Overlays lösen das Problem nicht

Werkzeuge, die per Skript eine Symbolleiste einblenden und Barrierefreiheit auf Knopfdruck versprechen, beseitigen die Ursachen nicht. Sie können sogar stören, weil sie sich zwischen die Seite und die Hilfsmittel legen, die jemand auf seinem Gerät längst eingerichtet hat. Der Weg führt über die Seite selbst.

Erste Schritte, die nichts kosten

Leg die Maus zur Seite und versuche, eine Bestellung allein mit der Tastatur abzuschließen. Vergrößere die Darstellung im Browser deutlich und sieh nach, was verrutscht. Schalte die Vorlesefunktion deines Betriebssystems ein und hör dir eine Produktseite an. Automatische Prüfwerkzeuge finden ergänzend einen Teil der Fehler, aber eben nur einen Teil. Was du dabei selbst findest, ist die Aufgabenliste für deine Agentur, und sie ist konkreter als jede allgemeine Anfrage.

Wo wir aufhören

Ob dein Angebot unter das Gesetz fällt, ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift und welche Fristen für dich gelten, ist eine Rechtsfrage und gehört zu deiner Rechtsberatung. Die Marktüberwachung kann Verstöße von sich aus aufgreifen und Beschwerden nachgehen.

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