Die Berufsgenossenschaft ist die Anmeldung nach der Gründung, an die am seltensten jemand denkt. Das Gewerbeamt leitet deine Anmeldung zwar auch an die Berufsgenossenschaften weiter, die eigene Meldung nimmt dir das aber nicht ab. Die Pflicht dazu liegt bei dir, und wer sie versäumt, wird nachträglich veranlagt.
Dahinter steht die gesetzliche Unfallversicherung. Sie ist keine Betriebshaftpflicht und keine private Unfallversicherung, sondern der Schutz deiner Beschäftigten bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
Wen die Pflicht trifft
Jedes Unternehmen wird Mitglied der für seinen Gewerbezweig zuständigen Berufsgenossenschaft, unabhängig davon, ob es Personal hat. Auch der Einzelbetrieb ohne Angestellte, auch der Nebenerwerb, auch der Verein mit ehrenamtlichen Helfern.
Ein Wahlrecht gibt es nicht. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft der Branche, in der du tätig bist, für einen Teil der Betriebe auch eine Unfallkasse. Wer sich mit der Branche vertut, wird umgemeldet, und die Beiträge werden neu berechnet.
Für die Beschäftigten ist der Schutz beitragsfrei. Den Beitrag trägt allein das Unternehmen, anders als bei den übrigen Sozialversicherungen gibt es keinen Arbeitnehmeranteil.
Die Frist und was bei Versäumnis passiert
Die Anmeldung ist unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit fällig. Die genaue Frist steht im Sozialgesetzbuch und in der Satzung deiner Berufsgenossenschaft, sie ist kurz bemessen. Frag den Wert dort ab, statt ihn zu schätzen.
Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von deiner Meldung ab dem ersten Tag. Genau deshalb holt sich die Berufsgenossenschaft die Beiträge auch rückwirkend, wenn sie den Betrieb später entdeckt, und ein Bußgeld kann dazukommen. Eine verspätete Anmeldung ist also immer besser als keine.
Wie der Beitrag entsteht
Drei Größen wirken zusammen: die Summe der Arbeitsentgelte deiner Beschäftigten, die Gefahrklasse deines Gewerbezweigs nach dem Gefahrtarif und die Umlageziffer des Jahres.
Die Berufsgenossenschaft setzt keinen Preis fest, sie legt die Kosten des abgelaufenen Jahres auf ihre Mitglieder um. Deshalb steht der Beitrag erst im Nachhinein fest, und deshalb ist er in Branchen mit vielen schweren Unfällen höher. Den Gefahrtarif beschließt jede Berufsgenossenschaft für mehrere Jahre selbst.
Prüf deinen Veranlagungsbescheid, wenn er kommt. Betriebe, die ihren Schwerpunkt verschoben haben, hängen manchmal jahrelang in einer Gefahrklasse, die zu ihrer früheren Tätigkeit gehörte. Eine Änderung wirkt in der Regel erst ab dem Antrag, nicht zurück.
Der Lohnnachweis
Jährlich meldest du die gezahlten Arbeitsentgelte und die geleisteten Arbeitsstunden, elektronisch aus dem Lohnprogramm. Aus dieser Meldung entsteht dein Beitragsbescheid.
Hinein gehören auch Minijobber, kurzfristig Beschäftigte und Aushilfen für ein Wochenende. Wer keinen Nachweis abgibt, wird geschätzt, und Schätzungen fallen selten zugunsten des Betriebs aus.
Bist du selbst mitversichert?
Das ist die Frage, die am häufigsten falsch beantwortet wird. In einigen Branchen, im Bau etwa, sind Unternehmer und mitarbeitende Ehepartner kraft Satzung pflichtversichert. In den übrigen Branchen sind sie es nicht, können sich aber freiwillig versichern.
Diese freiwillige Versicherung deckt Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten, aber nur den beruflichen Bereich. Ein Sturz im Urlaub gehört nicht dazu. Sie ersetzt also keine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, und umgekehrt ersetzt eine private Police nicht die Pflichtversicherung, wo sie besteht.
Was die Berufsgenossenschaft sonst noch verlangt
Mit der Mitgliedschaft kommen Pflichten, die nichts mit Geld zu tun haben. Dazu gehören eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung der Beschäftigten bei der Einstellung und danach in regelmäßigen Abständen, ausgebildete Ersthelfer und vollständiges Erste-Hilfe-Material sowie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, die kleine Betriebe oft über ein Unternehmermodell mit Schulung abdecken.
Die unterschätzte Pflicht ist die Dokumentation kleiner Unfälle. Wird ein Schnitt oder ein Sturz nicht festgehalten, fehlt Jahre später der Nachweis, dass ein Spätschaden aus der Arbeit stammt. Ein Verbandbuch am Erste-Hilfe-Kasten kostet nichts und entscheidet im Ernstfall über die Anerkennung. Unfälle mit längerer Arbeitsunfähigkeit sind zusätzlich zu melden.
Wo wir aufhören
Welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, welche Frist genau gilt und ob du dich freiwillig versichern solltest, klärst du mit der Berufsgenossenschaft selbst und mit deiner Steuerberatung oder Rechtsberatung. Wir ordnen hier nur ein, wie das System arbeitet.
