Laden & Kundschaft

Gewährleistung und Garantie: zwei Dinge, die oft verwechselt werden

Die Gewährleistung schuldet das Gesetz, die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen. Wer wofür haftet, welche Fristen laufen und wer was beweisen muss.

Business Work. CC0, über stocksnap.

Gewährleistung und Garantie werden im Alltag wie dasselbe behandelt und sind zwei völlig verschiedene Dinge. Die Gewährleistung schuldest du als Verkäufer kraft Gesetz, ob du willst oder nicht. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, meist vom Hersteller, manchmal auch vom Händler selbst.

Wer den Unterschied kennt, führt das Gespräch am Tresen in wenigen Sätzen zu Ende. Wer ihn nicht kennt, schickt Kundschaft zum Hersteller, obwohl er selbst zuständig ist, oder repariert auf eigene Kosten, obwohl eine Garantie den Fall abdeckt.

Die Gewährleistung kommt vom Gesetz

Verkaufst du eine Sache, schuldest du sie mangelfrei. Zeigt sich ein Mangel, der schon bei der Übergabe angelegt war, hat die Kundschaft Rechte gegen dich, nicht gegen den Hersteller. Gegenüber Verbrauchern kannst du diese Rechte nicht wegdefinieren, weder durch einen Aushang an der Kasse noch durch einen Satz in deinen Geschäftsbedingungen.

Bei neu gekauften Sachen läuft die Gewährleistung 2 Jahre ab Übergabe. Für gebrauchte Sachen lässt das Gesetz eine Verkürzung zu, allerdings nur unter engen Voraussetzungen und in einer bestimmten Form. Ob deine Formulierung diese Voraussetzungen erfüllt, klärst du vor dem ersten Verkauf und nicht im Streitfall.

Die Garantie ist ein Versprechen

Eine Garantie entsteht nur, weil jemand sie gibt. Sie tritt neben die gesetzliche Haftung und ersetzt sie nicht. Der Garantiegeber bestimmt weitgehend selbst, was er verspricht: welche Bauteile er abdeckt, wie lange, ob er repariert oder tauscht, ob er Versandkosten trägt, ob eine Registrierung des Geräts nötig ist.

Daraus folgt die häufigste Stolperstelle. Läuft eine Herstellergarantie ab, ist deine gesetzliche Haftung damit nicht erledigt. Umgekehrt kann eine Garantie noch helfen, wo die Gewährleistung nicht mehr greift, weil der Fehler erst später entstanden ist. Beide Wege laufen parallel und schließen sich nicht aus.

Wer der richtige Ansprechpartner ist

Für die Gewährleistung bist du es. Die Kundschaft hat mit dir den Vertrag geschlossen, nicht mit einem Werk am anderen Ende der Lieferkette. Der Satz „wenden Sie sich bitte an den Hersteller“ ist beim Mangel falsch und kostet am Ende mehr Zeit als eine ordentliche Prüfung.

Für die Garantie ist der Garantiegeber zuständig. Du darfst den Fall dort für deine Kundschaft einreichen, und viele Betriebe tun das als Service. Wichtig ist nur, dass beim Kunden ankommt, welchen der beiden Wege ihr gerade geht, und wer wem antwortet.

Die Beweislast entscheidet mehr Fälle als die Frist

Der praktisch wichtigste Punkt ist nicht die Dauer, sondern die Frage, wer beweisen muss. In der ersten Phase nach der Übergabe wird zugunsten der Kundschaft vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei Übergabe angelegt war. Danach dreht sich die Last: Dann muss die Kundschaft belegen, dass der Fehler von Anfang an in der Sache steckte.

Wie lang diese erste Phase ist, hat der Gesetzgeber angepasst. Den heute geltenden Zeitraum bestätigt dir deine Rechtsberatung oder der Gesetzestext. Für den Alltag zählt die Folge daraus: In der frühen Phase lohnt Diskutieren selten, in der späten Phase lohnt eine sachliche Prüfung fast immer.

Wenn du selbst eine Garantie gibst

Eine eigene Garantie ist ein starkes Verkaufsargument und zugleich eine Verpflichtung, die dich Jahre bindet. Wirbst du damit, muss klar werden, was genau versprochen ist: Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich, dein Name und deine Anschrift, und vor allem der Hinweis, dass die gesetzlichen Rechte davon unberührt bleiben.

Rechne vorher durch, was ein Garantiefall dich kostet, und formuliere so eng, wie du es auch einhalten willst. Eine großzügig formulierte Garantie, die im Ernstfall zurückgenommen wird, schadet mehr als gar keine.

Was du im Laden vorbereiten kannst

Drei Dinge nehmen dem Thema den Schrecken.

  • Ein sauberer Kaufnachweis, denn ohne Kauftag ist keine Frist bestimmbar
  • Eine kurze schriftliche Linie fürs Team: Wann entscheidet es selbst, wann gibt es den Fall weiter
  • Die Garantiebedingungen deiner wichtigsten Lieferanten griffbereit, damit niemand raten muss

Wo wir aufhören

Ob in deinem Fall ein Mangel vorliegt, welche Frist konkret läuft und wie eine wirksame Verkürzung beim Gebrauchtverkauf zu formulieren ist, sind rechtliche Fragen zum Einzelfall. Sie gehören zu deiner Rechtsberatung. Wir ordnen hier ein, damit du am Tresen weißt, welche Frage überhaupt zu stellen ist.

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