Die Gewerbeanmeldung ist eine Anzeige, keine Genehmigung. Du teilst der Gemeinde mit, dass du ein Gewerbe betreibst, und bekommst dafür eine Bestätigung. Geprüft wird dabei nichts, was mit deinem Können, deinem Kapital oder deinen Aussichten zu tun hat.
Interessant ist die Anmeldung aus einem anderen Grund: Sie ist der Startknopf für einen Verteiler. Mehrere Stellen erfahren von deinem Betrieb, ohne dass du ihnen schreibst, und melden sich anschließend von selbst.
Wer anmelden muss
Anmeldepflichtig ist jede selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und auf Gewinn zielt. Ob du davon leben kannst, spielt keine Rolle. Ein Nebenerwerb ist genauso anzumelden wie ein Betrieb in Vollzeit.
Außen vor bleiben die freien Berufe, die Urproduktion wie Land- und Forstwirtschaft und die reine Verwaltung eigenen Vermögens. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt und gehen gar nicht über das Gewerbeamt. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig, und sie entscheidet unter anderem darüber, ob Gewerbesteuer anfällt.
Wo du anmeldest
Zuständig ist die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt. Je nach Ort heißt die Stelle Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Bürgerbüro. Maßgeblich ist der Betriebssitz, nicht dein Wohnsitz: Wer von zu Hause aus arbeitet, meldet dort an, wo er wohnt. Wer einen Laden in der Nachbargemeinde eröffnet, meldet dort an.
Jede weitere Betriebsstätte ist ein eigener Vorgang bei der jeweils zuständigen Behörde. Ein Verkaufsstand auf wechselnden Märkten ist dagegen kein zusätzlicher Sitz, sondern eine Frage des Reisegewerbes.
Was mitgehört
- Personalausweis oder Reisepass, beim Reisepass oft zusätzlich eine Meldebescheinigung
- bei einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU ein Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt
- bei eingetragenen Unternehmen der Handelsregisterauszug, bei Gesellschaften zusätzlich der Gesellschaftsvertrag
- bei zulassungspflichtigem Handwerk die Handwerkskarte der Handwerkskammer
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die Erlaubnis oder der Nachweis, dass sie beantragt ist
Die Anmeldung kostet eine Gebühr, deren Höhe jede Gemeinde selbst festlegt. Sie steht in der örtlichen Gebührensatzung und wird dir am Schalter genannt.
Die Tätigkeitsbeschreibung entscheidet mehr, als man denkt
In das Formular kommt eine Beschreibung dessen, was du tust. Dieser Satz wird später von mehreren Stellen gelesen. Er entscheidet mit darüber, ob du der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer zugeordnet wirst, ob eine Erlaubnis geprüft wird und in welche Gefahrklasse dich die Berufsgenossenschaft einsortiert.
Zu eng formuliert zwingt der Satz dich später zur Ummeldung, weil dein Betrieb etwas tut, was dort nicht steht. Zu weit formuliert holt er Prüfungen ins Haus, die du nicht brauchst. Beschreibe die Tätigkeit so, wie sie tatsächlich aussieht, und nenne absehbare Erweiterungen gleich mit.
Was danach ohne dein Zutun passiert
Das Gewerbeamt leitet die Daten weiter. Üblicherweise gehen sie an das Finanzamt, an die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, an die zuständige Berufsgenossenschaft, an das statistische Landesamt und je nach Tätigkeit an weitere Stellen wie die Gewerbeaufsicht oder das Bauordnungsamt.
Das Finanzamt schickt daraufhin den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, die Kammer die Aufnahmebestätigung mit dem Beitragsbescheid. Genau hier liegt die Stolperstelle: Die Weiterleitung ist eine Information, keine Erledigung. Deine Aufgabe bleibt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, die Betriebsnummer, sobald du Personal beschäftigst, und jede Erlaubnis, die deine Tätigkeit voraussetzt.
Ebenfalls typisch: Post von Verzeichnissen und Registern, die aussehen wie eine Behörde und Geld für einen Eintrag wollen. Diese Angebote entstehen, weil Gewerbeanmeldungen in Teilen öffentlich abrufbar sind. Es gibt keine amtliche Pflicht, sich in ein solches Verzeichnis eintragen zu lassen.
Wo wir aufhören
Ob deine Tätigkeit Gewerbe oder freier Beruf ist, ob sie eine Erlaubnis braucht und wie sie im Formular am besten beschrieben wird, hat rechtliche und steuerliche Folgen. Verbindlich zur gewerberechtlichen Seite äußert sich dein Gewerbeamt, zur steuerlichen deine Steuerberatung. Bei Zweifeln an der Einordnung deiner Tätigkeit gehört die Frage in die Rechtsberatung.
