Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die du anderen zufügst. Die Inhaltsversicherung deckt Schäden an dem, was dir gehört: Ware, Einrichtung, Werkzeug, Kasse, Terminal. Das sind zwei getrennte Verträge, und der zweite wird beim Start häufiger vergessen.
Für einen kleinen Betrieb steckt der größere Teil des Vermögens oft in Gegenständen, die in einem einzigen Raum stehen. Genau deshalb lohnt der Blick auf die Frage, welche Gefahren eine Police überhaupt kennt.
Benannte Gefahren: was drinsteht, ist versichert
Eine klassische Inhaltsversicherung deckt eine Aufzählung: Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, meist auch Vandalismus nach einem Einbruch. Der Umkehrschluss ist der wichtige: Was nicht in der Aufzählung steht, ist nicht versichert. Ein umgestürztes Regal, verdorbene Ware nach einem Kühlausfall oder ein einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren fallen typischerweise heraus.
Versichert sind die kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte. Fremdes Eigentum, das bei dir steht, ist es nicht automatisch: Kundengeräte in der Werkstatt, Kommissionsware, geleaste oder gemietete Geräte gehören ausdrücklich eingeschlossen. Auch Bargeld ist gesondert geregelt, meist mit eigenen Grenzen je nach Aufbewahrung im Tresor oder in der Kassenlade.
Unterversicherung ist der teuerste Fehler
Die Versicherungssumme soll dem Wert des gesamten Inventars entsprechen. Liegt sie darunter, kürzt der Versicherer anteilig, und zwar auch bei kleinen Schäden. Wer sein Inventar nur zu einem Teil versichert hat, bekommt auch nur diesen Teil eines jeden Schadens ersetzt, nicht den vollen Betrag bis zur Summe.
Dagegen gibt es den Unterversicherungsverzicht. Er ist an Bedingungen geknüpft, meist daran, dass die Summe nach einem vorgegebenen Verfahren ermittelt wurde. Und er hilft nicht gegen den eigentlichen Grund: Der Wert wächst mit dem Betrieb. Nach jeder größeren Anschaffung, nach jedem Umbau und vor jeder Saison mit vollem Lager gehört die Summe geprüft.
Elektronikversicherung: umgekehrtes Prinzip
Die Elektronikversicherung arbeitet nicht mit einer Aufzählung, sondern deckt jede plötzliche Beschädigung, außer den ausdrücklich ausgeschlossenen. Damit erfasst sie genau die Fälle, die die Inhaltsversicherung nicht kennt: Bedienfehler, Sturz, Flüssigkeit, Überspannung, Kurzschluss, oft auch einfacher Diebstahl.
Ausgeschlossen bleiben Verschleiß, Abnutzung und Schäden, die unter die Garantie oder die Gewährleistung des Herstellers fallen. Bei neu gekauften Sachen beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre; ein Defekt in dieser Zeit ist zuerst eine Frage an den Verkäufer, nicht an den Versicherer.
Kasse und Terminal: erst klären, wem das Gerät gehört
Kartenterminals sind häufig gemietet, Kassensysteme häufig gekauft. Wer bei einer Beschädigung zahlt, steht deshalb im jeweiligen Vertrag und nicht in der Police. Kläre das vorher und trag die Geräte mit Seriennummer in dein Inventarverzeichnis ein, unabhängig davon, wem sie gehören.
Der Unterschied im Schadenfall ist deutlich. Ein zerstörtes Terminal kostet Geld und Zeit, aber keine Daten: Umsätze und Abrechnungen liegen beim Netzbetreiber und beim Acquirer, nicht im Gerät. Beim Kassensystem ist es umgekehrt. Dort liegen aufbewahrungspflichtige Aufzeichnungen, und die ersetzt keine Versicherung. Eine Sicherung außer Haus gehört deshalb zum Schutz der Kasse genauso dazu wie die Police.
Praktisch heißt das auch: Halte einen Weg bereit, wie du weiter kassierst, wenn ein Gerät ausfällt. Ein Ersatzterminal, ein zweiter Kassenplatz oder wenigstens ein geordnetes Notverfahren verhindert, dass aus einem Sachschaden ein Umsatzausfall wird.
Der Nachweis entscheidet über die Höhe
Nach einem Brand oder Einbruch musst du belegen, was da war und was es wert war. Führe ein Verzeichnis mit Anschaffungsdatum, Bezeichnung, Seriennummer und Beleg, und fotografiere die Räume, das Lager und die Werkstatt, wenn alles in Ordnung ist. Bewahre beides außerhalb des Betriebs auf, sonst verbrennt der Nachweis mit dem Inventar.
Klär außerdem, ob zum Neuwert oder zum Zeitwert entschädigt wird. Das ist bei älterer Einrichtung der Unterschied zwischen Weitermachen und Improvisieren.
Wo wir aufhören
Welche Gefahren dein Betrieb absichern muss und mit welcher Summe, ist eine Frage der Versicherungsberatung. Vertragliche Fragen zu gemieteten oder geleasten Geräten, etwa wer für einen Schaden einsteht, gehören in die Rechtsberatung. Wir beschreiben hier, wie die Bausteine zusammenspielen, damit du die Lücke zwischen ihnen erkennst.
