Ein Wasserschaden, ein Brand im Nebenraum, ein Einbruch mit zerstörter Einrichtung: Die Sachversicherung ersetzt das Inventar. Sie ersetzt nicht, dass der Laden in dieser Zeit geschlossen bleibt. Miete, Löhne, Leasingraten, Beiträge und Zinsen laufen weiter, der Umsatz nicht.
Diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung, oft auch Ertragsausfallversicherung genannt. Für kleine Betriebe ist sie meist wichtiger als jede weitere Sachdeckung, weil sie das Weiterbestehen sichert und nicht die Einrichtung.
Ersetzt wird, was ohne Umsatz weiterläuft
Die Leistung besteht aus zwei Teilen: den fortlaufenden Kosten, die du auch bei geschlossener Tür trägst, und dem Betriebsgewinn, der dir entgeht. Variable Kosten, die mit dem Umsatz wegfallen, etwa Wareneinsatz und Verbrauch, sind nicht Teil der Rechnung. Sie entstehen ohne Betrieb gar nicht erst.
Damit ist auch klar, warum die Versicherungssumme nicht der Umsatz ist. Bemessen wird sie an der Größe, die Kaufleute Rohertrag nennen: Leistung abzüglich der Kosten, die mit dem Umsatz atmen. Wer stattdessen den Umsatz einträgt, zahlt zu viel Beitrag. Wer den Gewinn einträgt, ist unterversichert und übersieht die fixen Kosten.
Die Kopplung an einen Sachschaden
Die Stolperstelle steht meist im ersten Satz der Bedingungen: Geleistet wird, wenn der Betrieb durch einen Sachschaden unterbrochen wird, der in der zugehörigen Sachversicherung gedeckt ist. Kein gedeckter Sachschaden, keine Leistung.
Das schließt eine Reihe sehr realistischer Fälle aus. Der Stromausfall beim Versorger, die wegen einer Baustelle gesperrte Straße, der Ausfall eines Lieferanten, eine behördliche Schließung, der Ausfall eines Softwareanbieters: All das legt den Betrieb lahm, ohne dass bei dir etwas kaputtgeht. Dafür gibt es eigene Bausteine, etwa für Rückwirkungsschäden bei Zulieferern oder für Sperrungen im Umfeld. Sie kosten extra, und nicht jeder Versicherer bietet sie kleinen Betrieben an.
Die Haftzeit ist der wichtigste Wert im Vertrag
Die Haftzeit bestimmt, wie lange nach dem Schaden geleistet wird. Sie läuft ab dem Schadentag, nicht ab dem Tag, an dem der Wiederaufbau beginnt. Sie muss zum Betrieb passen: Ein Büro ist schnell wieder arbeitsfähig, eine Küche mit Lüftung, Handwerkerterminen und Abnahme nicht. Welche Haftzeit vereinbart ist, steht in deinem Vertrag, und dieser Wert gehört geprüft, bevor du unterschreibst.
Zweiter Punkt: Der Schaden endet nicht mit der Wiedereröffnung. Stammkundschaft, die zwischenzeitlich woanders gekauft hat, kommt nicht sofort zurück. Eine Haftzeit, die exakt bis zur Wiedereröffnung reicht, lässt genau diesen Teil ungedeckt.
Der Nachweis kommt aus deinen eigenen Zahlen
Im Schadenfall musst du belegen, welchen Ertrag du ohne die Unterbrechung erzielt hättest. Grundlage sind Buchhaltung, Jahresabschluss und die Umsatzverläufe der Vorjahre. Wer Saison hat, muss zeigen, dass der ausgefallene Zeitraum überdurchschnittlich gewesen wäre, sonst wird schlicht der Durchschnitt angesetzt.
Eine sauber geführte Kasse ist hier bares Geld wert. Tagesabschlüsse, Kassenberichte und die Abrechnungen deiner Kartenzahlungen zeigen den Verlauf nach Tag und Uhrzeit und sind für einen Sachverständigen leicht nachvollziehbar. Bewahre diese Auswertungen so auf, dass du auch nach einem Brand darankommst, also nicht nur auf dem Rechner im Büro.
Was du parallel regeln solltest
Vieles entscheidet sich gleich zu Beginn. Halte fest, wen du erreichen musst: Versicherer, Vermieter, Handwerk, Steuerberatung, Bank. Kläre vorher, ob Personal anders eingesetzt werden kann und ob ein Teilbetrieb möglich wäre, etwa Verkauf ohne Sitzplätze, Abholung statt Service, Arbeit von einem Ausweichstandort.
Jeder Umsatz, den du während der Unterbrechung noch machst, mindert den Schaden. Genau das erwartet der Versicherer auch von dir: Die Pflicht, den Schaden gering zu halten, steht in jedem Vertrag. Kosten, die du dafür aufwendest, werden in der Regel ersetzt, wenn sie den Ausfall tatsächlich verringern. Sprich sie vorher ab.
Wo wir aufhören
Welche Summe und welche Haftzeit für deinen Betrieb angemessen sind, hängt an Zahlen, die nur du und deine Steuerberatung kennen. Auswahl und Vergleich der Bedingungen gehören in die Versicherungsberatung, Streit über eine Ablehnung in die Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt die Begriffe, damit du im Gespräch die richtigen Fragen stellst.
