Rechtsformen

Welche Rechtsform passt zu Dienstleistern

Freiberuflich oder gewerblich entscheidet die Tätigkeit. Was Abfärbung, Vermögensschäden und Scheinselbstständigkeit für die Wahl der Form bedeuten.

Stack old receipt. CC0, über rawpixel.

Bei Dienstleistern ist die Rechtsform die zweite Frage. Die erste lautet: Ist deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich. Davon hängen Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, Kammerzugehörigkeit und die Art der Gewinnermittlung ab. Diese Einordnung suchst du dir nicht aus.

Die Einordnung folgt der Tätigkeit

Freiberuflich sind wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten sowie die im Gesetz aufgezählten Katalogberufe und die ihnen ähnlichen Berufe. Alles andere ist gewerblich, auch wenn es hoch qualifiziert ist.

In der Praxis sind die Grenzfälle die Regel: Beratung ohne einschlägiges Studium, Softwareentwicklung nah am Produkt, Coaching, Marketing, Vermittlungsleistungen. Das Finanzamt entscheidet im Zweifel anders als die Selbsteinschätzung, und es tut das rückwirkend. Wer Sicherheit will, holt eine verbindliche Auskunft ein, statt es auszuprobieren.

Zu zweit wird es heikler: die Abfärbung

Schließen sich Freiberufler zu einer GbR zusammen, bleibt die Gesellschaft freiberuflich, solange alle Beteiligten die Voraussetzungen erfüllen und tatsächlich mitarbeiten. Nimmt ein Berufsfremder teil oder kommt eine gewerbliche Tätigkeit hinzu, etwa der Verkauf von Waren, kann die gesamte Gesellschaft gewerblich werden.

Diese Abfärbung trifft dann auch die Einkünfte der Kolleginnen und Kollegen, die selbst nichts Gewerbliches tun. Für gemischte Tätigkeiten ist die Trennung in zwei Gesellschaften der übliche Weg. Ob eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit unschädlich bleibt, richtet sich nach Grenzen, die die Rechtsprechung gezogen hat; den aktuellen Stand bestätigt dir deine Steuerberatung.

Die Partnerschaftsgesellschaft als Zwischenweg

Für Zusammenschlüsse von Freiberuflern gibt es die Partnerschaftsgesellschaft. Sie wird in ein eigenes Register eingetragen, bleibt aber freiberuflich. In der Variante mit beschränkter Berufshaftung haftet für Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen. Voraussetzung ist eine Berufshaftpflicht mit vorgeschriebener Mindestdeckung, deren Höhe sich aus dem jeweiligen Berufsrecht ergibt.

Haftung: der Schaden entsteht beim Kunden

Bei Dienstleistungen ist der typische Schaden kein Sachschaden, sondern ein Vermögensschaden: eine falsche Auskunft, eine versäumte Frist, ein fehlerhaftes Konzept. Dagegen hilft die gewöhnliche Betriebshaftpflicht nicht, dafür braucht es eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Haftungsbegrenzungen in eigenen Bedingungen sind nur eingeschränkt wirksam. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit lässt sich die Haftung nicht ausschließen. Eine GmbH schützt dein Privatvermögen gegenüber Vertragspartnern, nimmt dem handelnden Geschäftsführer aber nicht die eigene Verantwortung ab.

Was Auftraggeber verlangen

Größere Auftraggeber fordern Nachweise, bevor sie einen Rahmenvertrag schließen: Versicherungsnachweis mit geforderter Deckung, Angaben zur Datenschutzorganisation, häufig einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, teils Bonitätsauskünfte. Eine eingetragene Gesellschaft macht diese Prüfung einfacher, weil Register und Jahresabschluss öffentlich sind.

Gleichzeitig gilt: Wer überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, in dessen Abläufe eingebunden ist und keine eigenen Betriebsmittel einsetzt, steht schnell im Verdacht der Scheinselbstständigkeit.

Scheinselbstständigkeit lässt sich nicht wegorganisieren

Eine Ein-Personen-GmbH zwischen dich und den Auftraggeber zu setzen, beendet die Prüfung nicht. Entscheidend ist, wie die Zusammenarbeit tatsächlich abläuft, nicht welches Schild an der Tür hängt. Kommt die Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren zu einem anderen Ergebnis, werden Beiträge nachgefordert, überwiegend beim Auftraggeber.

Für dich hat das zwei Folgen: Der Auftraggeber wird vorsichtig, und die Zusammenarbeit endet oft, bevor die Sache geklärt ist. Mehrere Auftraggeber, eigene Arbeitsmittel und ein eigener Marktauftritt sind deshalb nicht nur gut fürs Geschäft.

Und die Rechtsform selbst?

Für Einzelkämpfer bleibt das Einzelunternehmen fast immer der richtige Start. Für Zusammenschlüsse ist die Partnerschaftsgesellschaft oder die GbR üblich, bei nennenswerten Haftungssummen oder festem Personal die GmbH. Die Form folgt der Haftungssumme und der Zahl der Beteiligten, nicht dem Wunsch nach einer besseren Visitenkarte.

Wo die Beratung anfängt

Die Einordnung deiner Tätigkeit, die Formulierung von Haftungsklauseln und die Beurteilung eines Statusrisikos sind Fragen an Steuer- und Rechtsberatung. Sie lassen sich klären, bevor der erste große Vertrag unterschrieben ist, und das ist der günstigste Zeitpunkt dafür.

Unsicher, was für deinen Betrieb passt?

Wir schauen uns deine Zahlen an und sagen ehrlich, ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.