Bei der Lastschrift löst nicht die Kundschaft die Zahlung aus, sondern du. Das ist bequem, planbar und der Grund, warum Beiträge, Abos und Wartungsverträge fast immer so abgerechnet werden. Der Preis dafür ist ein Rückgaberecht, das den Betrag noch Wochen später wieder von deinem Konto nimmt.
Wer die Zahlung auslöst
Du reichst den Einzug bei deiner Bank ein, die Bank des Zahlers belastet dessen Konto zum Fälligkeitstermin, dir wird gutgeschrieben. Die Kundschaft muss nichts überweisen und nichts vergessen. Genau das senkt den Zahlungsverzug wirksamer als jede Mahnroutine, und es spart dir die Zuordnung von Zahlungseingängen.
Was vorliegen muss, bevor der erste Einzug läuft
Drei Dinge gehören zusammen. Eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die du bei der Bundesbank beantragst und die dich als Zahlungsempfänger eindeutig kennzeichnet. Ein Mandat je Zahler, also dessen Erlaubnis in der vorgeschriebenen Form. Und eine Inkassovereinbarung mit deiner eigenen Bank.
Der dritte Punkt wird am häufigsten übersehen. Deine Bank muss den Lastschrifteinzug für dein Konto freischalten, und sie prüft dabei dich, nicht deine Kundschaft. Denn wenn Einzüge zurückkommen und dein Konto nicht deckt, trägt sie das Risiko. Rechne mit einer Bonitätsprüfung, einem Einreichungslimit und der Auflage, größere Umsatzsprünge vorher anzukündigen.
Der Einzug braucht Vorlauf
Eine Lastschrift wird nicht sofort ausgeführt, sondern zu einem Fälligkeitstermin, den du selbst angibst. Die Datei muss eine bestimmte Zeit vorher bei deiner Bank sein. Wer diesen Vorlauf verpasst, verschiebt den Einzug oder bekommt die Einreichung zurück. Die konkreten Vorlauffristen und Einreichungszeiten nennt dir deine Bank, sie unterscheiden sich je nach Institut und Einlieferungsweg.
Lege den Termin so, dass Rückläufer noch im selben Abrechnungszeitraum auffallen. Wer am Monatsletzten einzieht, sieht die Rückgaben erst, wenn der nächste Lauf schon vorbereitet ist.
Das Rückgaberecht ist der Preis für die Bequemlichkeit
Der Zahler kann einer Basislastschrift widersprechen, ohne einen Grund zu nennen. Der Betrag wird deinem Konto wieder belastet, dazu kommt in aller Regel ein Entgelt. Liegt gar kein gültiges Mandat vor, ist die Widerspruchsfrist erheblich länger. Die geltenden Fristen bestätigt dir deine Bank, sie stehen auch in der Inkassovereinbarung.
Daraus folgt eine schlichte Regel: Behandle einen Zahlungseingang aus Lastschrift nicht als endgültig erledigt, solange die Frist läuft. Und liefere an Neukunden ohne Vorgeschichte keine teure Ware gegen den ersten Einzug. Die Lastschrift ist ein Bequemlichkeitsverfahren, kein Sicherungsmittel.
Stammdaten sind hier bares Geld
Der größte Teil der Rückläufer entsteht nicht aus Widerspruch, sondern aus veralteten Kontodaten. Kunden wechseln die Bank, Konten werden aufgelöst, Namen ändern sich nach einer Heirat oder einer Umfirmierung. Jeder dieser Fälle kostet dich ein Rückgabeentgelt und einen Anruf.
Nimm deshalb einmal im Jahr eine Meldung an deine Zahler auf, dass Änderungen der Bankverbindung mitgeteilt werden sollen, und pflege Rückläufer sofort ein, statt sie zu sammeln. Wer denselben ungültigen Datensatz noch zweimal einzieht, zahlt dreimal.
Wofür sie taugt und wofür nicht
Stark ist sie bei wiederkehrenden Beträgen mit bekannter Kundschaft: Mitgliedsbeiträge im Verein, Wartung, Miete, Abonnement, monatliche Pauschalen. Schwach ist sie im Ladengeschäft und bei Laufkundschaft, weil du Anschrift, Kontodaten und ein unterschriebenes Mandat brauchst und das Geld erst Tage später kommt.
Am Tresen bleibt die Kartenzahlung das Verfahren mit dem geringsten Aufwand. Der Betrag ist mit der Freigabe autorisiert, die Ware kann sofort mitgehen. Bei R&B Pay kostet das im Tarif All-in 1,29 Prozent auf alle Karten ohne zusätzlichen Centbetrag, alternativ 0,79 Prozent je girocard-Zahlung und 1,79 Prozent je Kreditkartenzahlung, jeweils zuzüglich 5 Cent je Zahlung, alles netto zuzüglich Umsatzsteuer. Die Lastschrift ist billiger, aber sie sichert dir nichts zu.
Wo wir aufhören
Ob dein Vertragstext die Lastschriftabrede wirksam einbezieht und wie du auf einen unberechtigten Widerspruch reagierst, sind rechtliche Fragen für deine Rechtsberatung. Fristen, Entgelte und Einreichungslimits klärst du mit deiner Bank.
