Das SEPA-Mandat ist die Grundlage jedes Lastschrifteinzugs und zugleich dein Beweisstück. Kommt es zum Streit, musst du es vorlegen können. Über die Qualität eines Mandats entscheidet deshalb nicht die Unterschrift allein, sondern was darin steht und wie schnell du es wiederfindest.
Zwei Erklärungen in einem Dokument
Ein Mandat enthält zwei Aussagen: Der Zahler erlaubt dir, Beträge von seinem Konto einzuziehen, und er weist seine Bank an, diese Einzüge einzulösen. Deshalb genügt es nicht, irgendwo im Vertrag einen Satz über Lastschrift unterzubringen. Der Mandatstext ist vorgegeben, und das Dokument muss als Mandat erkennbar sein.
Was auf das Mandat gehört
- die Bezeichnung als SEPA-Lastschriftmandat samt Ermächtigungstext
- dein Name als Zahlungsempfänger und deine Gläubiger-Identifikationsnummer
- die Mandatsreferenz, spätestens vor dem ersten Einzug mitgeteilt
- Name und Anschrift des Zahlers
- die IBAN des Zahlers
- die Angabe, ob einmalig oder wiederkehrend eingezogen wird
- Ort, Datum und Unterschrift des Zahlers
Fehlt eine dieser Angaben, ist das Mandat angreifbar. Am häufigsten fehlt die Unterscheidung zwischen einmaligem und wiederkehrendem Einzug. Fast ebenso oft wird die Mandatsreferenz erst später im System vergeben und dem Kunden nie mitgeteilt.
Die Mandatsreferenz ist deine Ordnungsnummer
Zusammen mit deiner Gläubiger-Identifikationsnummer muss die Referenz jedes Mandat eindeutig bezeichnen. Vergib sie systematisch, etwa aus der Kundennummer und einer laufenden Ergänzung, und vergib sie nie zweimal. Sie erscheint auf dem Kontoauszug deines Kunden, sie sollte also ohne Nachdenken zuzuordnen sein.
Setze keine Namen, Geburtsdaten oder anderen persönlichen Angaben hinein. Das Feld ist im Zahlungsverkehr für viele Beteiligte lesbar, und Länge wie Zeichensatz sind begrenzt. Umlaute und Sonderzeichen werden umgesetzt oder führen zur Abweisung.
Unterschrift, Papier und elektronische Wege
Der klassische Weg ist Papier mit Unterschrift. Elektronische Verfahren sind möglich, taugen aber nur so viel, wie du im Streitfall belegen kannst: wer wann was erklärt hat, von welchem Gerät, mit welcher Bestätigung. Ein Häkchen in einem Formular ohne Protokoll ist im Zweifel wertlos.
Die Beweislast liegt bei dir. Widerspricht jemand und behauptet, nie ein Mandat erteilt zu haben, musst du es beibringen. Bewahre die Originale geordnet auf, digitalisiere sie zusätzlich und lege sie so ab, dass du sie über Kundennummer und Mandatsreferenz in Minuten findest. Ein Ordner, den nur eine Person im Betrieb versteht, hilft im Urlaub niemandem.
Praktisch bewährt hat sich ein fester Ablauf: Mandat annehmen, Referenz vergeben, Kontodaten im System erfassen, Original einscannen, Papier ablegen, und erst dann den Kunden für den Einzugslauf freischalten. Wer die Freischaltung vor die Ablage setzt, findet im Streitfall genau die Mandate nicht, um die es geht.
Änderungen, Ende und Verfall
Ein Mandat gilt fort, bis der Zahler es widerruft. Es verfällt aber, wenn es über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wird. Die maßgebliche Dauer nennt dir deine Bank. Wer nur einmal im Jahr einzieht, sollte das im Blick behalten und den Einzug nicht ausfallen lassen.
Ändert sich die Bankverbindung des Zahlers, bleibt das Mandat bestehen, die neue IBAN wird als Änderung mitgeliefert. Ändert sich dein Name oder deine Gläubiger-Identifikationsnummer, ist das ebenfalls anzuzeigen. Wechselst du dagegen selbst die Bank, berührt das die Mandate nicht: Deine eigene Kontoverbindung steht dort gar nicht.
Der Widerruf gehört dokumentiert
Ein Widerruf kann formlos kommen, auch am Telefon. Halte ihn schriftlich fest, sperre das Mandat sofort im System und bestätige dem Kunden den Eingang. Ein Einzug nach Widerruf ist der teuerste Fehler in diesem Verfahren, weil er ohne gültiges Mandat erfolgt und die lange Widerspruchsfrist auslöst.
Wo wir aufhören
Wie dein Mandatstext im Einzelnen zu formulieren ist, ob dein elektronisches Verfahren im Streitfall trägt und wie lange du Unterlagen aufbewahren musst, sind rechtliche und steuerliche Fragen. Sie gehören zu deiner Rechts- und Steuerberatung, die Formatfragen klärt deine Bank.
