Die SEPA-Überweisung ist das Standardverfahren für Zahlungen in Euro innerhalb des europäischen Zahlungsraums. Für dich als Betrieb ist sie der Weg, auf dem Rechnungen bezahlt werden, Löhne rausgehen und die Gutschrift aus deinen Kartenumsätzen auf dem Geschäftskonto ankommt. Umso nützlicher ist es zu wissen, was dabei technisch passiert und an welcher Stelle die Zuordnung schiefgeht.
Was SEPA vereinheitlicht hat
Früher hatte jedes Land sein eigenes Überweisungsformat. Heute gilt im gesamten Raum ein Verfahren: Eine Zahlung nach Portugal läuft formal genauso wie die an den Lieferanten im Nachbarort. Die IBAN ist die einzige Kontokennung, die dafür nötig ist, und Zahlungen im Inland und ins europäische Ausland dürfen preislich nicht unterschiedlich behandelt werden.
Praktisch heißt das: Für Geschäftspartner im Euroraum brauchst du kein besonderes Verfahren, solange in Euro gezahlt wird. Sobald eine andere Währung im Spiel ist, verlässt du SEPA und landest im klassischen Auslandszahlungsverkehr mit eigenen Entgelten, eigener Laufzeit und Umrechnungskursen.
Ablauf und Fristen
Die Bank des Zahlers belastet dessen Konto, leitet die Zahlung über das Verrechnungssystem weiter, die Bank des Empfängers schreibt gut. Für die Ausführung gibt es gesetzliche Höchstfristen. Sie sind kurz, aber sie beginnen erst mit dem Annahmezeitpunkt, und der ist der eigentliche Stolperstein.
Jede Bank hat einen täglichen Annahmeschluss. Ein Auftrag, der danach eingeht, gilt als am nächsten Geschäftstag eingegangen. Wochenenden und Feiertage zählen nicht mit. Wer freitags nachmittags überweist und mit Geldeingang am Samstag rechnet, hat sich schlicht verkalkuliert. Den Annahmeschluss deiner Bank und die geltenden Höchstfristen findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis deines Instituts.
Der Verwendungszweck entscheidet über deine Buchhaltung
Der Verwendungszweck ist das einzige Feld, in dem der Zahler frei schreiben kann, und er ist die Brücke zwischen Zahlungseingang und offener Rechnung. Fehlt die Rechnungsnummer, musst du raten oder nachfragen. Bei wenigen Eingängen am Tag ist das lästig, bei vielen wird es zur eigenen Arbeitsstunde.
Zwei Dinge helfen mehr als jede Mahnroutine: eine kurze, eindeutige Rechnungsnummer, die auf einen Kontoauszug passt, und die Bitte um genau diese Nummer, deutlich sichtbar neben der Bankverbindung. Wer Sammelzahlungen für mehrere Rechnungen bekommt, sollte zusätzlich um eine Aufstellung per Mail bitten. Die Länge des Verwendungszwecks ist begrenzt, lange Freitexte werden abgeschnitten.
Name und IBAN gehören nicht automatisch zusammen
Lange hat allein die IBAN entschieden, wohin das Geld geht. Der Empfängername wurde nicht geprüft. Inzwischen führen die Banken einen Abgleich zwischen dem angegebenen Namen und dem Konto ein, der vor dem Absenden warnt, wenn beides nicht zusammenpasst. Ob und in welcher Form dein Institut das schon anbietet, erfährst du dort.
Verlass dich nicht darauf. Die häufigste Schadensursache in kleinen Betrieben ist nach wie vor die geänderte Bankverbindung in einer täuschend echten Lieferantenmail. Eine neue IBAN prüfst du telefonisch unter der Nummer, die du selbst kennst, nicht unter der aus der Mail.
Rückruf ist eine Bitte, kein Anspruch
Ist die Zahlung ausgeführt, kannst du sie nicht zurückholen. Der Rückruf ist ein Ersuchen deiner Bank an die Empfängerbank, das Geld zurückzugeben. Zustimmen muss der Empfänger. Weigert er sich, bleibt nur der zivilrechtliche Weg, und der lohnt sich bei kleinen Beträgen selten.
Ist der Auftrag bei deiner Bank eingegangen, hast du auch vor der Ausführung keinen Anspruch mehr darauf, ihn zurückzunehmen. Praktisch stoppt eine Bank einen noch nicht verarbeiteten Auftrag aber oft, wenn du sofort anrufst. Bei einer Fehlüberweisung zählt deshalb jede Stunde: Bank anrufen, bevor der nächste Verarbeitungslauf startet. Terminüberweisungen sind der ruhigere Fall, sie lassen sich bis vor dem Ausführungstag löschen, was sie für Zahlungen an neue Empfänger interessant macht.
Wo wir aufhören
Welche Fristen, Entgelte und Annahmezeiten für dein Konto gelten, steht in deinem Kontovertrag und im Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank. Ob und wie du eine fehlgeleitete Zahlung zurückverlangen kannst, ist eine Rechtsfrage und gehört zu deiner Rechtsberatung.
