Bewachung ist eines der Gewerbe, bei denen die Anmeldung beim Gewerbeamt nicht genügt. Es braucht eine Erlaubnis, und das eingesetzte Personal muss geprüft und registriert sein, bevor es die erste Schicht übernimmt.
Auf der Geldseite ist das Gegenteil eines Ladengeschäfts: Es wird fast nichts an Ort und Stelle kassiert. Bezahlt wird nach Stunden, im Nachhinein, von Auftraggebern mit einer Buchhaltung dazwischen.
Ohne Erlaubnis und Registereintrag kein Einsatz
Für das Bewachungsgewerbe ist eine gewerberechtliche Erlaubnis nötig. Geprüft werden Zuverlässigkeit und Qualifikation, je nach Tätigkeit reicht eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer, für andere Aufgaben ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben. Türsteher, Ladendetektive und Streifen im öffentlichen Raum stehen dabei nicht auf derselben Stufe wie ein Pförtnerdienst.
Dazu kommt das Bewacherregister: Beschäftigte werden dort erfasst und dürfen erst nach der Freigabe eingesetzt werden. Genau hier liegt die Stolperstelle des Alltags. Die kurzfristige Aushilfe für ein Wochenende ist der Fall, der schiefgeht, weil die Prüfung Zeit braucht und niemand sie beschleunigen kann. Wer Aufträge annimmt, deren Personalbedarf er nur mit ungeprüften Kräften decken kann, riskiert Erlaubnis und Auftrag zugleich.
Das Geschäft ist Objektgeschäft
Der wirtschaftliche Kern sind laufende Verträge: Werkschutz, Pförtnerdienst, Streifenfahrten, Alarmverfolgung. Abgerechnet wird monatlich nach Stundennachweis, aufgeschlüsselt nach Objekt, Schicht und Datum. Ein Kartenterminal spielt darin keine Rolle.
Was darin eine Rolle spielt, ist die Sauberkeit der Nachweise. Fehlt zu einer Schicht der Nachweis, kürzt die Buchhaltung des Auftraggebers, und du diskutierst über Stunden, die deine Leute tatsächlich gearbeitet haben. Digitale Kontrollpunkte, Wachbuch und Vorfallmeldungen sind deshalb kein Papierkram, sondern die Grundlage deiner Rechnung.
Woran Veranstaltungsabrechnungen scheitern
Beim Veranstaltungsdienst entstehen die Streitfälle nachts. Der Einlass ist voller als geplant, der Veranstalter bittet um zwei weitere Kräfte, alles mündlich, mitten im Betrieb. Am nächsten Tag erinnert sich niemand an die Zusage.
Die einzige Regel, die hält: Jede Änderung wird schriftlich bestätigt, notfalls als kurze Nachricht mit Uhrzeit und Personenzahl oder als Foto des unterschriebenen Dienstplans. Das gilt auch für Wartezeit vor dem Einlass, verlängerte Endzeiten und Zuschläge in der Nacht oder an Feiertagen.
Anzahlung ist kein Misstrauen
Viele Veranstalter sind Vereine, Gelegenheitsgesellschaften oder Einzelpersonen, die nach dem Fest wieder verschwinden. Bei einmaligen Auftraggebern gehört deshalb eine Anzahlung bei Auftragsbestätigung in den Vertrag, der Rest wird nach der Veranstaltung fällig.
Wo eine Anzahlung oder eine Restzahlung direkt vor Ort erfolgt, etwa bei privaten Feiern, ist eine Kartenzahlung praktischer als Bargeld: Der Vorgang ist dokumentiert, das Geld muss nicht mitgeführt werden, und niemand zählt nachts Scheine auf dem Parkplatz. Der Regelfall bleibt aber die Rechnung.
Der Preis pro Stunde ist nicht dein Ergebnis
Wer nur den Stundensatz vergleicht, rechnet sich arm. In der Kalkulation stecken Lohnnebenkosten, Zuschläge, Ausfallzeiten, Ausbildung, Dienstkleidung, Fahrzeuge und die Pflichtversicherung für das Gewerbe. Ein Auftrag mit vielen Nachtstunden oder häufigem Objektwechsel trägt sich zu anderen Konditionen als ein durchgehender Tagesdienst.
Dazu kommt die Laufzeit. Objektverträge werden über Jahre geschlossen, die Löhne in der Branche steigen dazwischen durch Tarifabschlüsse und gesetzliche Vorgaben. Ohne eine Anpassungsklausel im Vertrag zahlst du diese Steigerung aus der eigenen Marge, bis der Vertrag ausläuft. Eine solche Klausel gehört in die Verhandlung, nicht in die Verlängerung.
Wo wir aufhören
Erlaubnis, Registereintrag, Versicherungspflicht, Tarifbindung und Arbeitszeitregeln sind rechtliche Fragen, die je nach Tätigkeit und Bundesland unterschiedlich ausfallen. Was in deinem Fall gilt, sagen dir die zuständige Behörde und deine Industrie- und Handelskammer, die Vertragsgestaltung gehört zu deiner Rechtsberatung.
