Photovoltaik unterscheidet sich von anderen Handwerksaufträgen vor allem durch die Summe, die durch deine Hand geht, bevor die erste Rechnung geschrieben ist. Module, Wechselrichter, Speicher und Unterkonstruktion sind bestellt und bezahlt, lange bevor jemand auf dem Dach steht.
Der Auftragswert steckt im Material, nicht in der Zeit
In den meisten Gewerken ist die Arbeitszeit der größte Posten. Hier ist es die Ware. Das verschiebt dein Risiko: Nicht die falsch geschätzte Montagestunde bringt dich in Schwierigkeiten, sondern der Auftrag, der nach der Materiallieferung storniert wird.
Weise die Materialbeschaffung im Angebot deshalb als eigenen Schritt aus. Das erleichtert die Begründung der Anzahlung und die Diskussion über Preisänderungen, wenn zwischen Angebot und Lieferung Monate liegen.
Das Dach gehört nicht dir, die Verantwortung schon
Mit der Montage greifst du in ein Bauteil ein, das dicht sein muss und eine Last tragen soll, für die es nicht gebaut wurde. Prüfe Sparrenabstände, Zustand der Eindeckung und Statik vor dem Angebot, nicht am Montagetag mit einem Fahrzeug voller Module vor dem Haus.
Halte im Angebot fest, was du zum Zustand des Daches voraussetzt, wer Gerüst und Absturzsicherung stellt und wie mit alten, spröden Ziegeln umgegangen wird. Sonst diskutierst du beim nächsten Starkregen über eine undichte Stelle, die schon vorher da war. Fotos vor Beginn der Arbeit sind hier das billigste Beweismittel, das du bekommen kannst, und sie kosten dich fast keine Zeit.
Anzahlung und Abschläge halten dich liquide
Bewährt hat sich eine Staffel, deren Stufen der Kunde selbst nachvollziehen kann: eine Zahlung bei Auftragserteilung, eine bei Lieferung des Materials auf die Baustelle und die Schlussrechnung nach Inbetriebnahme.
Kommt ein Speicher oder eine Wallbox dazu, trenne diese Teilleistungen im Angebot ab. Fällt eine davon aus oder verzögert sie sich, bleibt der Rest abrechenbar und du hängst nicht mit dem gesamten Auftrag an einem einzigen fehlenden Gerät.
Die Umsatzsteuer ist bei Photovoltaik ein Sonderfall
Für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen gilt seit einer Gesetzesänderung ein besonderer Umsatzsteuersatz, der vom Regelsatz von 19 Prozent abweicht. Ob er für dein Projekt greift, hängt unter anderem von Art und Nutzung des Gebäudes ab.
Die Stolperstelle ist die gemischte Rechnung. Wenn die Anlage begünstigt ist, eine gleichzeitig beauftragte Elektroarbeit im Haus aber nicht, gehören beide Teile getrennt auf das Papier. Welcher Satz für welche Position gilt, bestätigt dir deine Steuerberatung vor der ersten Rechnung und nicht nach der Betriebsprüfung.
Förderung und Vergütung gehören dem Kunden, nicht dir
Einspeisevergütung, Zuschüsse und Kredite laufen zwischen deinem Kunden, seinem Netzbetreiber und der Förderstelle. Du bist nicht Antragsteller, aber du bist der Fachbetrieb, dessen Angaben in den Anträgen landen.
Sag klar, welche Unterlagen und Bestätigungen du lieferst, und mach die Fälligkeit deiner Rechnung nicht davon abhängig, dass ein Zuschuss beim Kunden ankommt. Wie hoch eine Vergütung ausfällt, hängt von Anlagenart und Zeitpunkt ab; die geltenden Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur, und sie ändern sich.
Fertig ist die Anlage erst mit Anmeldung und Inbetriebnahme
Netzanschluss anmelden, Zähler tauschen lassen, Inbetriebnahmeprotokoll, Eintrag im Marktstammdatenregister: Ohne diese Schritte läuft die Anlage vielleicht, ordentlich in Betrieb ist sie nicht. Für den Registereintrag gilt eine gesetzliche Frist, die du im Portal selbst nachliest, bevor du dem Kunden eine Zusage machst.
Kläre schriftlich, wer welchen Schritt übernimmt. Der häufigste Streitpunkt nach der Montage ist nicht die Technik, sondern die Frage, wer die Anmeldung vergessen hat.
Wo wir aufhören
Welcher Umsatzsteuersatz auf deine konkrete Leistung anzuwenden ist, wie du gemischte Aufträge aufteilst und wie Abschlagsrechnungen zu formulieren sind, ist eine steuerliche Frage und gehört zu deiner Steuerberatung. Vertragsgestaltung, Haftung für Dacharbeiten und Abnahme gehören zu deiner Rechtsberatung. Technische Vorgaben zum Netzanschluss legt dein Netzbetreiber fest.
