Steuertermine sind selten ein Wissensproblem. Kaum ein Betrieb verpasst eine Frist, weil er sie nicht kennt. Verpasst wird sie, weil die Unterlagen am Stichtag nicht fertig sind oder weil das Geld an diesem Tag nicht auf dem Konto liegt.
Die Termine kommen aus mehreren Richtungen
Anmeldesteuern meldest du selbst und zahlst gleichzeitig, das sind Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung. Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer und auf die Gewerbesteuer stehen dagegen im Bescheid. Sie werden quartalsweise fällig, ohne dass du etwas meldest, und die Gewerbesteuer geht an die Gemeinde, nicht ans Finanzamt.
Dazu kommen die Jahreserklärungen und alles, was gar nicht vom Finanzamt stammt: Beitragsnachweise und Sozialversicherungsbeiträge jeden Monat, die Meldung an die Berufsgenossenschaft, der Kammerbeitrag, die Künstlersozialabgabe. Ein Terminplan, der nur die Steuern enthält, ist unvollständig.
Anmeldung und Zahlung fallen zusammen
Bei Anmeldesteuern ist die Zahlung an demselben Tag fällig, an dem die Anmeldung abzugeben ist. Wer pünktlich meldet und später überweist, ist trotzdem säumig. Das ist der häufigste Irrtum in diesem Bereich.
Verspätet sich die Abgabe, droht ein Verspätungszuschlag. Verspätet sich die Zahlung, entsteht ein Säumniszuschlag, und zwar für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Beides sind eigene Folgen, die unabhängig voneinander eintreten können.
Die Schonfrist gilt nur für einen Fall
Für Zahlungen gibt es eine kurze Schonfrist, aber nur bei Überweisung oder Einzug, nicht bei Barzahlung oder Scheck. Für die Abgabe der Anmeldung gilt sie ausdrücklich nicht. Wie lang sie ist, steht im Gesetz, den Wert bestätigt dir deine Steuerberatung.
Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Feiertage sind Ländersache, was für Betriebe nahe einer Landesgrenze den Unterschied machen kann.
Das Lastschriftmandat ist die einfachste Absicherung
Wer dem Finanzamt ein Lastschriftmandat erteilt, kann nicht mehr zu spät zahlen, denn der Betrag wird zum Fälligkeitstag eingezogen. Voraussetzung ist ausreichende Deckung, denn eine Rückgabe kostet Gebühren und reißt die Verspätung wieder auf. Die Pflicht, die Anmeldung fristgerecht abzugeben, bleibt davon unberührt.
Wo sich der Rhythmus verschieben lässt
Für die Umsatzsteuervoranmeldung gibt es die Dauerfristverlängerung, die Abgabe und Zahlung nach hinten schiebt. Bei der Lohnsteuer ergibt sich der Rhythmus aus der im Vorjahr abgeführten Summe, du wählst ihn nicht selbst. Vorauszahlungen lassen sich anpassen, wenn der Gewinn sinkt, aber nur auf Antrag und mit Begründung, nicht automatisch.
Für die Jahreserklärungen gilt: Wer von einer Kanzlei beraten wird, hat länger Zeit als wer selbst abgibt. Wer die Frist trotzdem reißt, bekommt zuerst eine Erinnerung und dann eine Schätzung. Eine Schätzung fällt selten zu deinen Gunsten aus, und sie aus der Welt zu schaffen kostet mehr Arbeit als die Erklärung gekostet hätte.
Ein Erinnerungssystem, das im Alltag hält
Trage je Frist zwei Termine ein, einen für die Vorbereitung und einen für die Abgabe. Halte eine feste Wochenroutine für Belege, damit der Monatsabschluss keine Sammelaktion wird. Und benenne eine zuständige Person, auch wenn eine Kanzlei die Übermittlung übernimmt, denn die Verantwortung bleibt im Betrieb.
Der teuerste Fehler ist keiner der Termine selbst, sondern die Planung des Geldes darum herum. In dem Jahr, in dem eine Nachzahlung aus einer alten Erklärung und angehobene Vorauszahlungen zusammentreffen, wird es im selben Quartal doppelt eng. Wer das nicht vorher einplant, gerät ausgerechnet dann in Verzug, wenn das Geschäft gut gelaufen ist.
Wo die Beratung anfängt
Welche Termine für deinen Betrieb gelten, welche Fristen und Beträge im Einzelnen maßgeblich sind und ob sich ein Antrag lohnt, klärt deine Steuerberatung. Dieser Beitrag beschreibt das System und nennt bewusst keine Werte, die sich ändern können.
