Die Gewerbesteuer ist die einzige Ertragsteuer, die nicht der Staat allgemein erhebt, sondern die Gemeinde, in der dein Betrieb sitzt. Zwei Betriebe mit demselben Gewinn zahlen deshalb unterschiedlich viel, je nachdem, wo die Werkstatt oder das Ladenlokal steht.
Sie wird auch nicht in einem Schritt berechnet. Zwischen deinem Gewinn und dem Betrag auf dem Bescheid liegen mehrere Rechenschritte, und in fast jedem steckt eine Stelle, an der Betriebe sich verschätzen.
Wer Gewerbesteuer zahlt und wer nicht
Steuerpflichtig ist jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland. Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, Kfz-Betrieb, Handelsvertretung: alles Gewerbe. Die freien Berufe sind es nicht, sie zahlen keine Gewerbesteuer, solange die Tätigkeit tatsächlich freiberuflich bleibt.
Bei Kapitalgesellschaften spielt die Art der Tätigkeit keine Rolle. Eine GmbH ist kraft Rechtsform Gewerbebetrieb, auch wenn sie ein Planungsbüro oder eine Praxis betreibt. Vereine trifft die Steuer nur mit dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, nicht mit Mitgliedsbeiträgen und nicht mit dem ideellen Bereich.
Der Gewinn ist nicht der Gewerbeertrag
Grundlage ist der Gewinn aus dem Betrieb, aber er wird korrigiert. Bestimmte Aufwendungen rechnet das Gesetz anteilig wieder hinzu, vor allem Zinsen und die Entgelte für Miete, Pacht und Leasing von Räumen, Flächen und beweglichen Sachen. Wer eigenen Grundbesitz im Betriebsvermögen hat, bekommt dafür eine Kürzung.
Genau hier trifft es kleine Betriebe unerwartet. Ein Restaurant mit hoher Ladenmiete und geleaster Küchentechnik hat einen Gewerbeertrag, der über seinem Gewinn liegt. Die Miete ist als Betriebsausgabe abgezogen und kommt für diese eine Steuer teilweise zurück in die Rechnung. Welche Anteile hinzugerechnet werden und ob dafür ein Freibetrag greift, hängt am geltenden Gesetzesstand, den dir deine Steuerberatung bestätigt.
Freibetrag, Messbetrag, Hebesatz: die Kette
Vom Gewerbeertrag wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag abgezogen. Kapitalgesellschaften bekommen ihn nicht, bei ihnen wird der volle Gewerbeertrag herangezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird eine gesetzliche Steuermesszahl angewendet, das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Diesen Messbetrag multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz, und daraus wird die Steuer.
Freibetrag und Messzahl stehen im Gesetz, der Hebesatz in der Satzung deiner Gemeinde. Beides wird geändert, deshalb stehen hier keine Werte. Die aktuell gültigen Größen findest du im Gesetzestext, in der Satzung und in deinem eigenen Bescheid.
Zwei Bescheide, zwei Absender, zwei Wege
Den Messbescheid erlässt das Finanzamt, den Gewerbesteuerbescheid die Gemeinde. Das ist mehr als Verwaltungsfolklore. Wenn dir der zugrunde liegende Gewinn oder eine Hinzurechnung falsch vorkommt, musst du gegen den Messbescheid beim Finanzamt vorgehen. Ein Einspruch bei der Gemeinde läuft ins Leere, denn sie rechnet nur mit dem, was ihr das Finanzamt vorgibt.
Die Gemeinde setzt außerdem eigene Vorauszahlungen fest. Sie laufen unabhängig von den Vorauszahlungen des Finanzamts und werden regelmäßig übersehen, wenn ein Betrieb zum ersten Mal richtig in die Gewinnzone kommt.
Anrechnung: warum Einzelunternehmen glimpflicher davonkommen
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer der Inhaber angerechnet. In Gemeinden mit moderatem Hebesatz gleicht die Anrechnung die Belastung weitgehend aus, in teuren Gemeinden bleibt ein Rest hängen, den niemand erstattet.
Für die GmbH gibt es diese Anrechnung nicht. Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer stehen nebeneinander. Und in beiden Fällen gilt: Die gezahlte Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe. Sie mindert den Gewinn nicht, mit dem sie berechnet wird.
Was du im Betrieb daraus machst
Führe für die Ertragsteuern eine eigene Rücklage, getrennt von dem Geld, das du für die Umsatzsteuer zurücklegst. Denk bei jeder größeren Miet- oder Leasingentscheidung daran, dass ein Teil des Aufwands für die Gewerbesteuer wieder auftaucht. Und wenn der Gewinn spürbar steigt, sprich die Vorauszahlungen früh an, bevor Nachzahlung und erhöhte Vorauszahlung im selben Monat fällig werden.
Wo wir aufhören
Welche Hinzurechnungen dich konkret treffen, wie hoch Freibetrag und Messzahl derzeit sind und wie die Anrechnung in deinem Fall wirkt, sind Fragen an deine Steuerberatung. Wir ordnen den Mechanismus ein, wir rechnen ihn nicht für dich aus.
