Wer einen Teil seiner Arbeit zu Hause erledigt, kann das steuerlich geltend machen. Dafür gibt es zwei Wege mit unterschiedlichen Regeln: den Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer und die Tagespauschale für das Homeoffice. Welcher Weg offensteht, entscheidet nicht dein Empfinden, sondern die Beschaffenheit des Raums und der Schwerpunkt deiner Tätigkeit.
Was ein häusliches Arbeitszimmer im Steuerrecht ist
Gemeint ist ein abgeschlossener Raum, der büromäßig eingerichtet ist und so gut wie ausschließlich betrieblich genutzt wird. Der Schreibtisch im Wohnzimmer ist keiner, das Durchgangszimmer zum Schlafzimmer in aller Regel auch nicht, und der Raum mit Gästebett und Bügelbrett scheitert an der privaten Mitbenutzung.
Auch die Lage zählt. Ein Raum in der selbst bewohnten Wohnung oder im eigenen Haus ist häuslich, ein angemieteter Raum in einem fremden Gebäude ist es nicht und unterliegt diesen Beschränkungen nicht. Wer ohnehin über ein kleines Büro außerhalb nachdenkt, sollte diesen Unterschied kennen, bevor er den Mietvertrag unterschreibt.
Eine anteilige Aufteilung eines gemischt genutzten Raums ist nicht vorgesehen. Entweder der Raum erfüllt die Voraussetzungen oder er fällt vollständig heraus. Das ist streng, macht die Prüfung aber einfach. Fotografiere den Raum, wenn du ihn einrichtest, und lege den Grundriss mit den Flächen dazu.
Der Mittelpunkt der Tätigkeit entscheidet über die Höhe
Ob du die Kosten des Arbeitszimmers voll ansetzen darfst, hängt davon ab, ob dort der Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit liegt. Maßstab ist der inhaltliche Schwerpunkt, nicht die Zeit. Bei einem Handwerksbetrieb liegt der Schwerpunkt auf der Baustelle, auch wenn abends stundenlang Angebote geschrieben werden. Bei einer Übersetzerin oder einem Programmierer liegt er im Arbeitszimmer.
Liegt der Mittelpunkt dort, kannst du die tatsächlichen anteiligen Kosten ansetzen oder wahlweise eine Jahrespauschale. Deren Höhe legt der Gesetzgeber fest und hat sie mehrfach geändert, den aktuell geltenden Betrag bestätigt dir deine Steuerberatung.
Welche Kosten anteilig zählen
Anteilig nach Fläche gehören dazu: Miete oder Gebäudeabschreibung, Nebenkosten, Heizung, Strom, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Reinigung und Schuldzinsen. Renovierungskosten, die nur diesen Raum betreffen, zählen in voller Höhe.
Aufgeteilt wird nach der Fläche des Raums im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche einschließlich des Arbeitszimmers. Miss einmal sauber aus und halte das Ergebnis mit einer Skizze fest, dann trägt dieselbe Berechnung über Jahre. Nebenflächen wie Keller oder Garage bleiben in der Regel außen vor.
Davon unabhängig sind Arbeitsmittel abziehbar: Schreibtisch, Bürostuhl, Regal, Rechner, Drucker, Fachliteratur. Diese Gegenstände kannst du auch dann ansetzen, wenn du kein anerkanntes Arbeitszimmer hast. Das übersehen viele und kämpfen um den schwierigen Abzug, während sie den einfachen liegen lassen.
Die Tagespauschale als zweiter Weg
Die Tagespauschale steht dir für Tage zu, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast. Ein eigener Raum ist dafür nicht nötig, der Küchentisch genügt. Der Abzug ist pro Jahr gedeckelt, Höhe und Deckel gehören zu den Werten, die der Gesetzgeber verändert. Frag den aktuellen Stand ab, statt eine ältere Angabe aus dem Netz zu übernehmen.
Ein Vorteil der Pauschale wird selten genannt: Sie ist unabhängig davon, ob dir die Wohnung gehört, wie hoch deine Miete ist und wie du wohnst. Damit ist sie oft der ehrlichere Weg für alle, die regelmäßig zu Hause arbeiten, aber keinen Raum dauerhaft dafür freihalten können.
Aufzeichnen musst du trotzdem. Es genügt eine schlichte Liste der Tage, an denen du zu Hause gearbeitet hast, sinnvollerweise geführt im selben Kalender wie deine Termine. Für denselben Tag lassen sich Arbeitszimmerkosten und Tagespauschale nicht nebeneinander ansetzen.
Die Stolperstelle im eigenen Haus
Wenn dir die Immobilie selbst gehört und du einen Raum darin betrieblich nutzt, kann dieser Raum steuerlich zum Betriebsvermögen werden. Solange du ihn nutzt, fällt das nicht auf. Beim Verkauf des Hauses, bei der Aufgabe des Betriebs oder wenn du das Zimmer wieder privat nutzt, ist der auf den Raum entfallende Wertzuwachs zu versteuern.
Es gibt eine Wertgrenze, unterhalb derer dieser Effekt ausbleibt. Sie gehört geklärt, bevor du den Raum zuordnest, und nicht erst, wenn der Notartermin für den Hausverkauf steht.
Wo die Beratung anfängt
Ob dein Raum die Voraussetzungen erfüllt, wo der Mittelpunkt deiner Tätigkeit liegt und welche Beträge im laufenden Jahr gelten, sind Fragen an deine Steuerberatung. Wir ordnen hier nur ein, worüber du sprechen solltest, bevor du den Raum einrichtest.
