Kein anderes Bauhandwerk hängt so unmittelbar am Wetter wie das Dachdeckerhandwerk. Regen verschiebt den Baubeginn, Frost hält die Kolonne unten, und ein Sturm füllt innerhalb eines Nachmittags den Terminkalender für Wochen. Für die Kasse bedeutet das: Der Umsatz kommt in Wellen, die Kosten kommen gleichmäßig.
Diese Lücke lässt sich nicht wegplanen, aber sie lässt sich abfedern. Der Hebel liegt weniger im Preis als im Zeitpunkt der Zahlung.
Das Wetter verschiebt Termine, nicht deine Kosten
Löhne, Leasingraten und Materialrechnungen laufen weiter, auch wenn die Kolonne im Hof steht. Wenn die Zahlung erst nach Fertigstellung kommt, verschiebt jede Wetterlage deinen Geldeingang mit nach hinten, während die Ausgaben stehen bleiben.
Der wirksamste Gegenzug ist der frühe Abschlag: eine Zahlung bei Materialbeschaffung, weitere nach erkennbaren Bauabschnitten. Damit hängt dein Zahlungsfluss am Fortschritt und nicht an einer Fertigstellung, deren Datum das Wetter bestimmt.
Nach dem Sturm sind es zwei Aufträge
Wenn nach einem Sturm Ziegel fehlen, entstehen fast immer zwei Vorgänge: die Notmaßnahme, damit kein Wasser ins Haus läuft, und die eigentliche Sanierung Wochen später. Behandle sie auch kaufmännisch als zwei Aufträge, mit eigenem Auftragsschein und eigener Abrechnung.
Das hat einen praktischen Grund. Die Notabdeckung ist schnell erledigt und sofort abrechenbar, die Sanierung braucht Material, Gerüst und Termin. Wer beides in einer Schlussrechnung bündelt, wartet auf sein Geld für die Nachtarbeit, bis das ganze Dach fertig ist.
Dein Auftraggeber bleibt der Kunde
Bei Sturmschäden ist oft die Gebäudeversicherung im Spiel, bezahlen muss den Auftrag aber dein Kunde. Solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist, schuldet dir der Eigentümer das Geld, unabhängig davon, wann und wie viel seine Versicherung ihm erstattet.
Sag das früh und freundlich. Der Satz, den man nach dem dritten Sturmwinter routiniert sagt, lautet: Die Abwicklung mit der Versicherung übernimmst du gern papiermäßig, die Rechnung stellst du aber an den Eigentümer.
Gerüst und Entsorgung laufen über dich
Gerüst, Container und Entsorgung sind Fremdleistungen, die du einkaufst und weiterberechnest. Sie sind auch die Positionen, die durch Wetterverzug teurer werden: Ein Gerüst, das länger steht als geplant, kostet Standzeit, und der Verzug liegt fast nie in deiner Verantwortung.
Begrenze deshalb im Angebot die einkalkulierte Standzeit und schreibe dazu, dass eine Verlängerung gesondert berechnet wird. Sonst zahlst du die Wetterlage aus deiner Marge. Für den Bauherrn ist diese Regel nachvollziehbar, wenn sie im Angebot steht, und ein Streitpunkt, wenn sie erst in der Schlussrechnung auftaucht.
Kassieren, wo gearbeitet wird
Bei Notmaßnahmen und kleineren Arbeiten ist die Zahlung vor Ort der kürzere Weg. Ein mobiles Terminal im Fahrzeug funktioniert dort, wo es Mobilfunk gibt, also auf dem Hof oder an der Haustür, nicht auf dem Gerüst.
Zwei Dinge, die im Alltag zählen: Der Akku muss die Tour überstehen, und im Freien braucht das Gerät einen trockenen Platz. Für Kunde und Betrieb ist die Sache damit an dem Tag erledigt, an dem gearbeitet wurde.
Die Saison endet, die Rücklage nicht
Die auftragsstarken Monate müssen die schwachen mittragen. Wer den Sommerumsatz vollständig als verfügbares Geld betrachtet, gerät im ersten längeren Frost in Erklärungsnot gegenüber Lieferanten und Bank.
Plane die stillen Monate mit ein, wenn du Angebote kalkulierst, und lege Umsatzsteuer und Lohnabgaben getrennt zurück. Diese Beträge gehören dir nur vorübergehend, auch wenn sie auf deinem Konto liegen.
Wo wir aufhören
Ob eine Abschlagsregelung in deinem Vertrag wirksam ist und wie Rücklagen steuerlich zu behandeln sind, klären Rechts- und Steuerberatung. Fragen zur Versicherungsleistung beantwortet der Versicherer deines Kunden. Wir beschreiben hier den betrieblichen Ablauf.
