Beim Fliesenlegen liegt ein großer Teil des Auftragswerts im Material, und das Material ist bezahlt, lange bevor der Kunde die erste Rechnung sieht. Genau daraus entstehen die meisten Liquiditätsprobleme in diesem Gewerk, nicht aus dem Stundensatz.
Die Frage, die zu Beginn jedes Auftrags gehört, ist deshalb nicht nur, welche Fliese es wird, sondern auch, wer sie kauft und wer sie bezahlt.
Wer das Material kauft, trägt das Risiko
Kaufst du die Fliesen, hast du Einkaufsvorteil, Einfluss auf Qualität und Liefertermin, und du trägst das Geld so lange vor, bis dein Kunde zahlt. Kauft der Kunde selbst, sparst du die Vorfinanzierung und verlierst die Kontrolle über Menge, Charge und Termin.
Beides ist vertretbar, aber es muss vor Auftragsbeginn feststehen und im Auftrag stehen. Der Streitfall ist immer derselbe: Der Kunde hat zu wenig bestellt, die Kolonne steht, und niemand fühlt sich zuständig für die Standzeit.
Das Aufmaß ist eine Menge, keine Zusage
Aus der Fläche wird nie die Bestellmenge. Verschnitt, Anpassungen an Ecken und Bruch beim Verlegen kommen dazu, und bei diagonaler Verlegung mehr als bei geradliniger. Rechne den Zuschlag offen in den Auftrag und erkläre ihn einmal, dann taucht er später nicht als Vorwurf wieder auf.
Die Stolperstelle, die man erst nach der ersten Nachbestellung kennt: Fliesen werden in Chargen gebrannt. Eine Nachlieferung aus einer anderen Charge kann sichtbar abweichen, obwohl es dieselbe Artikelnummer ist. Lieber einmal ausreichend bestellen, als eine Fläche mit zwei Farbtönen erklären zu müssen.
Materialvorschuss statt Eigenfinanzierung
Wenn du das Material beschaffst, gehört ein Abschlag bei Materialbeschaffung in den Vertrag, fällig vor der Bestellung. Das ist im Bauhandwerk üblich und für den Kunden nachvollziehbar, weil er die Lieferung anschließend im Haus stehen sieht.
Bei Sonderbestellungen ist der Vorschuss keine Bequemlichkeit, sondern Schutz. Eine abgesagte Sonderanfertigung aus dem Ausland bekommst du nicht zurück ins Lager, und einen zweiten Käufer für das Format findest du selten.
Der Untergrund entscheidet über den Nachtrag
Was unter der Fliese liegt, sieht man erst, wenn der alte Belag herunter ist. Zu feuchter Estrich, ein ungeeigneter Untergrund oder fehlende Abdichtung im Nassbereich bedeuten zusätzliche Arbeit, zusätzliches Material und meistens auch Wartezeit, in der die Kolonne nichts tun kann.
Nimm die Prüfung des Untergrunds als eigenen Punkt in den Auftrag auf und kläre vorher, was passiert, wenn er nicht taugt. Ein Nachtrag, der vor der Ausführung schriftlich freigegeben ist, kostet ein kurzes Telefonat. Derselbe Nachtrag in der Schlussrechnung kostet dich Diskussion und im schlechten Fall den Rest der Zahlung.
Teilzahlungen nach Bauabschnitt
Bei größeren Flächen und mehreren Räumen lohnt eine Aufteilung: Abschlag bei Material, Teilzahlung nach abgeschlossenem Bauabschnitt, Restzahlung nach Abnahme. Der Kunde sieht bei jedem Schritt, wofür er zahlt.
Wichtig ist die Trennung von Zahlung und Abnahme. Eine Teilzahlung ist keine Abnahme des Teilbereichs, und eine Abnahme ist umgekehrt kein Verzicht auf spätere Mängelrechte. Halte beides getrennt fest, mit Datum.
Der Schlusstag ist der beste Zahltag
Am Tag der Abnahme stehst du mit dem Kunden im fertigen Bad. Kein Termin ist besser geeignet, den Rest zu kassieren. Die Karte ist dafür der praktikable Weg, weil die Beträge zu groß für Bargeld und zu wichtig für eine Überweisung sind, an die sich nachher jemand erinnern muss.
Kündige die Restzahlung vorher an, damit der Kunde den Verfügungsrahmen seiner Karte im Blick hat. Diese Vorwarnung kostet einen Anruf und erspart ein unangenehmes Gespräch im Flur.
Wo wir aufhören
Beim Kauf einer neuen Sache gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren. Für Werkleistungen an einem Bauwerk gelten abweichende, in der Regel längere Fristen, und je nach Vertragsgrundlage verschiebt sich das noch einmal. Welche Frist für deinen Auftrag gilt und wie dein Vertrag formuliert sein sollte, klärt deine Rechtsberatung.
