Wer gebrauchte Waren von Privatpersonen ankauft und weiterverkauft, hat ein strukturelles Problem. Beim Einkauf gibt es keine Umsatzsteuer und damit keine Vorsteuer, beim Verkauf will das Finanzamt trotzdem Steuer auf den vollen Preis. Die Differenzbesteuerung räumt diese Schieflage aus: Besteuert wird nicht der Verkaufspreis, sondern die Spanne zwischen Einkauf und Verkauf.
Wann die Regel überhaupt greift
Mehrere Bedingungen müssen zusammenkommen. Du musst Wiederverkäufer sein, also gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handeln. Der Gegenstand muss im Gemeinschaftsgebiet erworben worden sein. Und beim Einkauf darf keine Umsatzsteuer angefallen sein, die du als Vorsteuer abziehen konntest.
Der letzte Punkt ist der entscheidende. Typisch sind Ankäufe von Privatleuten, von Kleinunternehmern und von anderen Händlern, die selbst differenzbesteuert verkaufen. Kaufst du dagegen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ein, ziehst du Vorsteuer und verkaufst ganz normal nach der Regelbesteuerung. Beides gleichzeitig geht nicht.
Für bestimmte Gegenstände ist die Regel ausgeschlossen, etwa für Edelsteine und Edelmetalle. Ob dein Sortiment davon berührt wird, ist eine Detailfrage, die man vorher klärt und nicht nachher.
So wird gerechnet
Bemessungsgrundlage ist der Verkaufspreis abzüglich des Einkaufspreises. In dieser Differenz steckt die Umsatzsteuer bereits drin, sie wird herausgerechnet. Dabei gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent kommt hier nicht zur Anwendung, auch wenn der Gegenstand ihn im Normalfall hätte. Das überrascht Händler, die mit Büchern oder Lebensmitteln zu tun haben.
Verkaufst du unter Einkaufspreis, ist die Bemessungsgrundlage null. Ein Verlust bei einem Gegenstand mindert nicht die Marge eines anderen. Für Waren mit niedrigen Einkaufspreisen gibt es die Gesamtdifferenz als Vereinfachung, bei der die Spannen eines Zeitraums zusammengefasst werden. Bis zu welchem Einkaufspreis das zulässig ist, regelt das Gesetz. Den geltenden Wert bestätigt dir deine Steuerberatung.
Was auf die Rechnung gehört und was nicht
Auf einer differenzbesteuerten Rechnung darf kein Steuerbetrag ausgewiesen werden. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Sonderregelung darauf, etwa als Gebrauchtgegenstände oder Sonderregelung für Wiederverkäufer.
Wer trotzdem Steuer ausweist, schuldet sie. Das ist die teuerste Stolperstelle im ganzen Thema, und sie entsteht selten aus Absicht. Ein gewerblicher Kunde bittet um eine Rechnung mit Steuer, weil er Vorsteuer ziehen will, und im Kassensystem ist der Standardbeleg mit Steuerausweis hinterlegt. Ergebnis: Der Kunde bekommt trotzdem keinen Vorsteuerabzug, und du zahlst die ausgewiesene Steuer zusätzlich zur Steuer auf die Marge.
Aufzeichnungen je Gegenstand
Die Differenzbesteuerung lebt von der Zuordnung. Für jeden Gegenstand müssen Einkaufspreis, Verkaufspreis und Bemessungsgrundlage getrennt festgehalten werden, und zwar getrennt von den Umsätzen nach der Regelbesteuerung.
Praktisch heißt das: eine eigene Warengruppe im Kassensystem, ein eigenes Beleglayout und beim Ankauf ein Ankaufbeleg mit Name, Anschrift, Gegenstand und Preis. Wer Ankäufe nur als Kassenausgabe bucht, kann die Marge später nicht belegen. Und ohne belegten Einkaufspreis bleibt dem Prüfer nur der volle Verkaufspreis als Grundlage.
Verzicht im Einzelfall
Du kannst für einzelne Gegenstände auf die Differenzbesteuerung verzichten und normal versteuern. Das lohnt sich, wenn der Käufer ein Unternehmen ist, das Vorsteuer ziehen will. Er bekommt die Steuer erstattet, dein Preis wird für ihn rechnerisch günstiger, und der Auftrag kommt zustande. Bei Privatkunden ist der Verzicht dagegen meistens nur teuer.
Wo die Beratung anfängt
Ob deine Ankäufe die Voraussetzungen erfüllen, ob die Gesamtdifferenz für dich infrage kommt und wie die Aufzeichnungen in deinem Betrieb konkret aussehen müssen, sind steuerliche Fragen mit unmittelbarer Geldwirkung. Wir erklären den Mechanismus und zeigen, was das Kassensystem können muss. Die Anwendung auf dein Sortiment gehört zu deiner Steuerberatung, am besten bevor die erste differenzbesteuerte Rechnung das Haus verlässt.
