Steuern & Buchhaltung

Belege digitalisieren statt Zettel sammeln

Ersetzendes Scannen erlaubt es, Papierbelege zu vernichten. Der Ablauf, die Anforderungen an Unveränderbarkeit und die Belege, die im Original bleiben.

Notepad Notebook. CC0, über stocksnap.

Papierbelege dürfen digitalisiert und anschließend vernichtet werden. Das nennt sich ersetzendes Scannen und ist erlaubt, wenn der Vorgang beschrieben, geregelt und eingehalten wird. Der Scan allein reicht nicht: entscheidend ist, dass dein Verfahren nachvollziehbar ist.

Der Nutzen ist handfest. Belege gehen seltener verloren, die Kanzlei bekommt sie schneller, und der Aktenschrank wird kleiner. Der Preis ist eine einmalige Denkarbeit darüber, wie der Weg vom Bon zum Datensatz genau aussieht.

Was ersetzendes Scannen bedeutet

Nach dem Scan tritt das Abbild an die Stelle des Originals. Alle Anforderungen, die vorher am Papier hingen, gelten damit für die Datei: Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung, Ordnung, Unveränderbarkeit und Lesbarkeit über die gesamte Aufbewahrungsdauer. Das Abbild muss bildlich mit dem Original übereinstimmen, also auch Vermerke, Stempel und Rückseiten erfassen, wenn dort etwas steht.

Der Ablauf, der ihn belastbar macht

  1. Eingang erfassen: der Beleg wird an einer festen Stelle gesammelt, nicht in Jackentaschen.
  2. Prüfen: ist der Beleg vollständig, lesbar, beidseitig erfasst.
  3. Scannen mit fester Auflösung und festem Dateiformat.
  4. Sichtprüfung des Abbilds gegen das Original, protokolliert oder nach dem Vieraugenprinzip.
  5. Ablage im System mit Index: Datum, Belegnummer, Geschäftspartner, Betrag.
  6. Vernichtung des Papiers erst nach der Sichtprüfung, nicht vorher.

Wer diesen Ablauf festlegt, hat den größten Teil der Anforderungen erledigt. Wer ihn nicht festlegt, scannt trotzdem, nur eben ohne Nachweis, dass er es immer gleich tut.

Unveränderbarkeit ist die eigentliche Hürde

Ein Ordner auf dem Rechner erfüllt die Anforderung nicht, weil sich Dateien darin austauschen, überschreiben und löschen lassen, ohne dass es jemand merkt. Verlangt ist ein System, das jede Änderung protokolliert oder verhindert: ein Dokumentenmanagement, ein Belegarchiv der Kanzleisoftware oder ein Speicher, der Versionen schreibt statt zu ersetzen.

Dazu gehört, dass die Belege auffindbar bleiben. Ein Archiv, das nur chronologisch abgelegt ist, erfüllt die Ordnung formal, hält aber keiner Prüfung stand, in der ein einzelner Geschäftsvorfall verlangt wird.

Das PDF im Postfach ist schon ein Original

Ein häufiger Fehler läuft in die andere Richtung. Eine Rechnung, die als PDF per Mail kommt, ist bereits ein digitaler Beleg. Sie auszudrucken, abzuheften und die Datei zu löschen, ist keine Digitalisierung, sondern das Gegenteil: der elektronische Beleg ist damit vernichtet, und das Papier ist nur ein Ausdruck. Digital eingegangene Belege werden digital aufbewahrt, im Format, in dem sie eingegangen sind.

Welche Unterlagen im Original bleiben

Nicht alles darf vernichtet werden. Unterlagen mit Urkundencharakter und bestimmte handelsrechtliche Dokumente sind weiter im Original vorzuhalten, ebenso Belege, für die Zoll oder andere Stellen das Papier verlangen. Welche Gruppen das in deinem Fall betrifft, klärst du einmal mit deiner Steuerberatung und schreibst das Ergebnis auf. Danach ist die Frage dauerhaft erledigt.

Die Stolperstelle: der Bon, der verblasst

Thermobelege aus Tankstellen, Kassen und Parkautomaten verblassen, manche schon nach kurzer Zeit. Ein unlesbarer Beleg ist kein Beleg. Wer Thermobons erst zum Jahresabschluss sortiert, findet leere Streifen.

Deshalb gilt für genau diese Belege: sofort erfassen, am selben Tag. Ein Foto mit dem Telefon in die Belegablage der Buchhaltung genügt, wenn der Ablauf beschrieben ist und das Archiv die Datei unveränderbar hält. Das Papier kann danach nach deinen Regeln vernichtet werden.

Ohne Verfahrensdokumentation kein ersetzendes Scannen

Der Ablauf muss schriftlich beschrieben sein, samt Zuständigkeiten, verwendeter Technik, Prüfschritten und Vernichtungsregel. Das ist der Teil der Verfahrensdokumentation, der bei Prüfungen zuerst verlangt wird. Fehlt er, hängt die Anerkennung des Scans am Wohlwollen des Prüfers, und das Original ist bereits im Müll.

Wo die Beratung anfängt

Ob dein Verfahren den Anforderungen genügt, welche Originale du behalten musst und wie lange die Dateien aufzubewahren sind, ist eine steuerliche Beurteilung. Sie gehört zu deiner Steuerberatung, die auch das eingesetzte System kennt. Wir beschreiben hier den Mechanismus, damit du die Lücken selbst siehst.

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