Wer als Einzelunternehmerin, Freiberufler oder Gesellschafter einer Personengesellschaft arbeitet, zahlt auf den Betriebsgewinn Einkommensteuer. Nicht die Firma zahlt sie, sondern du persönlich. Diese scheinbare Kleinigkeit erklärt fast alle Missverständnisse, die in diesem Bereich auftauchen.
Grundlage ist der Gewinn, nicht der Umsatz
Besteuert wird, was nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt. Ermittelt wird dieser Gewinn entweder über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder über eine Bilanz, je nach Rechtsform und Größe des Betriebs.
Die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört nicht dazu, sie ist ein durchlaufender Posten. Wer seine Steuerlast am Kontostand abschätzt, verschätzt sich regelmäßig, weil dort Umsatzsteuer, Kundengelder und noch nicht bezahlte Rechnungen zusammenliegen.
Gewerbebetrieb oder selbstständige Arbeit
Für die Einkommensteuer selbst ist es gleichgültig, in welche der beiden Einkunftsarten dein Gewinn fällt: Der Tarif ist derselbe. Der Unterschied wirkt woanders. Einkünfte aus Gewerbebetrieb lösen Gewerbesteuer aus und können zur Buchführungspflicht führen, freiberufliche Einkünfte nicht.
Die Abgrenzung ist die Stolperstelle bei Mischtätigkeiten. Ein Planungsbüro, das nebenbei Bauteile verkauft, oder eine Praxis, die Produkte vertreibt, kann in den gewerblichen Bereich rutschen. Bei Personengesellschaften kann eine kleine gewerbliche Tätigkeit unter Umständen die gesamten Einkünfte gewerblich färben.
Progression: der nächste Euro kostet mehr als der erste
Der Einkommensteuertarif steigt mit dem zu versteuernden Einkommen. Es gibt einen steuerfreien Grundbetrag, darüber wächst der Satz, bis er in eine feste Spitze läuft. Die aktuellen Eckwerte ändert der Gesetzgeber regelmäßig, sie stehen im Gesetz und in jedem Steuerbescheid.
Wichtig für Entscheidungen ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz. Wenn du überlegst, ob sich eine Investition oder ein zusätzlicher Auftrag lohnt, zählt der Satz auf den zusätzlichen Gewinn, nicht der Durchschnitt über alles.
Alles landet in einer Erklärung
Der Betriebsgewinn ist nur eine von mehreren möglichen Einkunftsarten. Dazu kommen Arbeitslohn, Vermietung, Kapitalerträge, Renten. Alles zusammen ergibt das zu versteuernde Einkommen, und darauf wird der Tarif angewendet.
Bei Zusammenveranlagung zählt das Einkommen beider Ehegatten. Wer neben dem Betrieb ein gut verdienendes Angestelltengehalt im Haushalt hat, versteuert seinen Betriebsgewinn faktisch mit einem höheren Satz, als die Höhe des Gewinns allein vermuten lässt. Das ist der häufigste Grund für unerwartete Nachzahlungen im ersten vollen Geschäftsjahr.
Verluste verrechnen
Ein Verlust aus dem Betrieb wird zunächst mit positiven Einkünften desselben Jahres verrechnet, auch mit solchen aus anderen Einkunftsarten. Was dann noch übrig ist, kann in andere Jahre getragen werden, rückwärts in zurückliegende Jahre oder vorwärts in die Zukunft. Umfang und Grenzen dieser Verrechnung stehen im Gesetz und wurden mehrfach geändert.
Anlaufverluste sind normal. Sie werden aber zum Thema, wenn sie über lange Zeit anhalten und kein Konzept erkennbar ist, mit dem der Betrieb je Gewinn erzielen soll. Dann prüft das Finanzamt, ob überhaupt eine steuerlich beachtliche Tätigkeit vorliegt, und streicht die Verluste. Wer nebenberuflich startet, sollte diese Frage kennen, bevor sie gestellt wird.
Die Steuer ist keine Betriebsausgabe
Deine Einkommensteuer mindert den Gewinn nicht. Sie wird aus versteuertem Geld bezahlt, und sie ist privat, auch wenn sie wirtschaftlich am Betrieb hängt.
Daraus folgt die einzige Gewohnheit, die in diesem Bereich wirklich schützt: Leg von jedem Geldeingang einen festen Anteil auf ein getrenntes Konto, und rühre es nur für Steuern an. Und rechne damit, dass der Gewinn nicht das ist, was du entnehmen kannst. Tilgung, Investitionen und Warenbestand binden Geld, das steuerlich längst als Gewinn gilt.
Wo die Beratung anfängt
Welcher Tarif für dich gilt, wie deine Einkünfte einzuordnen sind, ob eine Tätigkeit gewerblich abfärbt und wie Verluste in deinem Fall verrechnet werden, entscheidet deine Steuerberatung anhand deiner Zahlen. Wir erklären hier den Aufbau, keine Einzelfälle.
