Steuern & Buchhaltung

Gewinnausschüttung: der Weg vom Beschluss aufs Konto

Ohne Beschluss keine Ausschüttung: wie der Weg vom Jahresabschluss zum Konto der Gesellschafter läuft, wer einbehält und was am Ende ankommt.

Money Bills. CC0, über stocksnap.

Der Gewinn einer GmbH gehört der GmbH. Damit er bei den Gesellschaftern ankommt, braucht es einen formalen Schritt und eine zweite Runde Steuern. Beides wird in kleinen Gesellschaften oft übersprungen, und beides holt einen später ein.

Erst der Beschluss, dann das Geld

Der Ablauf ist festgelegt: Der Jahresabschluss wird aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Danach beschließt dieselbe Versammlung, was mit dem Ergebnis geschieht, ob es ausgeschüttet oder vorgetragen wird. Erst dieser Beschluss macht aus dem Gewinn einen Anspruch der Gesellschafter.

Der Beschluss gehört schriftlich in die Unterlagen, auch wenn nur eine Person beteiligt ist. Geld, das ohne Beschluss vom Gesellschaftskonto auf ein Privatkonto wandert, ist keine Ausschüttung. Es ist entweder ein Darlehen, das dann einen Vertrag braucht, oder eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Warum es zweimal besteuert wird

Auf Ebene der Gesellschaft hat der Gewinn bereits Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer getragen. Ausgeschüttet wird also versteuertes Geld. Beim Gesellschafter kommt trotzdem eine zweite Belastung dazu, denn dort handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Diese doppelte Ebene ist kein Fehler im System, sondern die Kehrseite des Trennungsprinzips. Sie ist der Grund, warum die Kapitalgesellschaft bei einbehaltenen Gewinnen oft gut aussieht und bei voll entnommenen Gewinnen weniger gut.

Die Gesellschaft behält ein und meldet an

Ausgezahlt wird nicht der beschlossene Betrag. Die Gesellschaft muss auf die Ausschüttung Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten, beim Finanzamt anmelden und abführen. An die Gesellschafter geht der Rest, dazu eine Steuerbescheinigung über den Einbehalt.

Hier liegt die Stolperstelle, die kleinen Gesellschaften am häufigsten passiert. Die Anmeldung hängt am Zeitpunkt des Zuflusses und ist zeitnah abzugeben, nicht erst mit der Jahreserklärung. Wer sie vergisst, bekommt es doppelt zurück: Die Gesellschaft haftet für die nicht abgeführte Steuer, und der Vorgang fällt spätestens bei der nächsten Prüfung auf.

Was beim Gesellschafter passiert

Hält der Gesellschafter die Anteile im Privatvermögen, ist die Sache mit dem Einbehalt grundsätzlich abgegolten. Liegt der persönliche Steuersatz darunter, kann sich die Günstigerprüfung in der Einkommensteuererklärung lohnen, dann wird zu viel Einbehaltenes erstattet.

Daneben gibt es das Teileinkünfteverfahren, bei dem nur ein Teil der Ausschüttung steuerpflichtig ist, dafür aber mit dem persönlichen Satz und mit anteiligem Ausgabenabzug. Es gilt bei Anteilen im Betriebsvermögen und kann für Anteile im Privatvermögen auf Antrag greifen, wenn Beteiligungshöhe oder Tätigkeit für die Gesellschaft bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Schwellen und Anteile stehen im Gesetz, deine Steuerberatung sagt dir, ob du sie erfüllst.

Vorabausschüttung und ihre Kehrseite

Man kann unterjährig ausschütten, bevor der Jahresabschluss steht. Das hilft, wenn Gesellschafter laufend Geld brauchen. Es setzt aber voraus, dass ein entsprechender Gewinn tatsächlich zu erwarten ist.

Läuft das Jahr schlechter als gedacht, war die Ausschüttung ganz oder teilweise nicht gedeckt, und die Gesellschafter müssen zurückzahlen. Wer das Geld längst ausgegeben hat, hat ein Problem, das nicht nur steuerlicher Natur ist. Vorabausschüttungen also eher vorsichtig bemessen als großzügig.

Gehalt oder Ausschüttung

Beides bringt Geld zum Gesellschafter, aber auf verschiedenen Wegen. Ein Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe und mindert den Gewinn der Gesellschaft, unterliegt beim Empfänger aber der Lohnsteuer. Eine Ausschüttung mindert den Gewinn nicht und wird zusätzlich belastet.

Welche Mischung günstiger ist, hängt vom Gewinnniveau, vom persönlichen Steuersatz und von der Sozialversicherung ab. Ein Gehalt muss außerdem angemessen sein, sonst landet man wieder bei der verdeckten Gewinnausschüttung.

Wo wir aufhören

Ob eine Ausschüttung sinnvoll ist, welches Verfahren für dich gilt und wie die Anmeldung fristgerecht läuft, gehört in die Hand deiner Steuerberatung. Wir beschreiben den Ablauf, damit du weißt, welche Schritte es überhaupt gibt.

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