Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform in Deutschland und die einzige, die man im Grunde nicht gründet. Wer allein eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, ist Einzelunternehmer, ohne Vertrag, ohne Notar, ohne Kapital.
Das macht die Form bequem und sorgt gleichzeitig dafür, dass viele Betriebe nie bewusst über ihre Rechtsform nachgedacht haben. Genau deshalb lohnt es sich, die Punkte zu kennen, an denen die Bequemlichkeit endet.
Wie ein Einzelunternehmen entsteht
Es gibt keinen Gründungsakt. Wer gewerblich tätig wird, meldet das Gewerbe beim Gewerbeamt an. Diese Anmeldung gründet nichts, sie zeigt eine Tätigkeit an, die es bereits gibt. Freiberufler melden kein Gewerbe an, sie melden sich beim Finanzamt.
Dazu kommt in beiden Fällen die steuerliche Erfassung: Das Finanzamt will wissen, was du tust, was du erwartest und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Danach bist du im Geschäft.
Wichtig für das Verständnis von allem, was folgt: Ein Einzelunternehmen ist keine eigene Rechtsperson. Es gibt keine zweite Person neben dir, die Verträge schließt. Es gibt nur dich, mit einem Betrieb dran.
Haftung heißt hier: es gibt nur ein Vermögen
Du haftest für alles, was im Betrieb entsteht, mit deinem gesamten Vermögen. Das betriebliche Konto, das private Sparbuch, das Auto, unter Umständen die Immobilie: für einen Gläubiger ist das ein Topf.
Die Trennung, die deine Buchhaltung zwischen Betriebs- und Privatvermögen vornimmt, ist eine steuerliche Trennung. Haftungsrechtlich existiert sie nicht. Das ist die eine Eigenschaft, die man sich merken sollte, bevor man größere Verpflichtungen eingeht: Mietverträge über Jahre, Leasing, Warenlager auf Kredit, Personal.
Eine Betriebshaftpflicht ist kein Ersatz dafür. Sie deckt bestimmte Schäden, sie beschränkt nicht deine Haftung.
Was der Firmenname darf und was nicht
Ohne Eintrag im Handelsregister hast du keine Firma im rechtlichen Sinn, sondern einen Namen und eventuell eine Geschäftsbezeichnung. Auf Geschäftsbriefen, Rechnungen und im Impressum müssen dein ausgeschriebener Vorname und dein Nachname stehen. Eine Bezeichnung wie ein Salonname darf daneben stehen, sie ersetzt den Namen nicht.
Die Stolperstelle taucht dort auf, wo Geld fließt. Kontoinhaber, Rechnungsaussteller und der Name, unter dem der Betrieb auftritt, sollten zusammenpassen. Wer als Zahlungsempfänger eine Fantasiebezeichnung führt, die nirgends hinterlegt ist, produziert Rückfragen bei Banken, Zahlungsdienstleistern und im Zweifel bei der Betriebsprüfung.
Buchführung und Steuern
Solange keine Buchführungspflicht besteht, genügt die Einnahmenüberschussrechnung. Für die Pflicht zur Bilanz gibt es Schwellen bei Umsatz und Gewinn, die der Gesetzgeber gelegentlich anpasst. Die aktuell geltenden Werte bestätigt dir deine Steuerberatung.
Besteuert wird dein Gewinn mit Einkommensteuer. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer, wobei es einen Freibetrag gibt und die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Umsatzsteuer fällt mit dem Regelsatz von 19 Prozent oder dem ermäßigten Satz von 7 Prozent an, sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
Eine Sache überrascht regelmäßig: Du kannst dir kein Gehalt zahlen. Was du dem Betrieb entnimmst, ist eine Privatentnahme und mindert den Gewinn nicht. Versteuert wird der Gewinn, nicht das, was bei dir ankommt. Wer beides gleichsetzt, hat am Jahresende eine unangenehme Lücke.
Wann die Form an ihre Grenzen stößt
Drei Situationen bringen ein Einzelunternehmen typischerweise zum Wechsel.
- Der Betrieb wächst so weit, dass er einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Dann ist der Eintrag ins Handelsregister als eingetragener Kaufmann Pflicht.
- Jemand steigt mit ein. Sobald zwei Personen gemeinsam einen Zweck verfolgen, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und zwar ohne dass jemand etwas unterschreiben muss.
- Das Haftungsrisiko wächst schneller als der Gewinn. Ab einem gewissen Punkt ist eine haftungsbeschränkte Form die ruhigere Lösung, auch wenn sie Aufwand kostet.
Dazu kommt ein Punkt, der erst spät auffällt: Ein Einzelunternehmen hängt an einer Person. Es gibt keine Anteile, die man überträgt. Bei Verkauf oder Nachfolge werden einzelne Wirtschaftsgüter und Verträge übertragen, und jeder Vertragspartner darf mitreden. Wer eine Übergabe plant, denkt das besser früh mit.
Wo wir aufhören
Ob dein Betrieb bereits eintragungspflichtig ist, ob eine Buchführungspflicht greift und ob ein Wechsel der Rechtsform für dich sinnvoll ist, sind rechtliche und steuerliche Fragen. Sie gehören zu deiner Steuerberatung und zu deiner Rechtsberatung, nicht zu deinem Terminalanbieter.
Was wir beitragen: dafür sorgen, dass die Zahlungsseite sauber läuft und die Angaben zum Zahlungsempfänger zu dem passen, was in deinen Unterlagen steht.
