Metallbau und Schlosserei leben von zwei sehr unterschiedlichen Vorgängen. Der eine ist die Sonderanfertigung nach Maß, die Wochen dauert und viel Geld bindet. Der andere ist die kleine Reparatur an der Werkbank, bei der jemand mit einem Bauteil in der Hand vor dir steht. Beide brauchen ihre eigene Art zu kassieren.
Was sie verbindet: Beide werden häufig noch bar abgewickelt, obwohl es dafür längst keinen praktischen Grund mehr gibt.
Ein Einzelstück hat keinen zweiten Käufer
Ein Geländer mit den Maßen eines bestimmten Treppenhauses ist für niemanden sonst brauchbar. Springt der Kunde ab, bleibt dir Material, Arbeitszeit und ein Bauteil, das du bestenfalls als Schrott verwertest. Genau deshalb ist die Anzahlung im Metallbau keine Unhöflichkeit, sondern Standard.
Vereinbare sie schriftlich, mit klarem Zeitpunkt: fällig bei Auftragserteilung oder vor Materialbestellung. Wer sie erst nach Beginn der Fertigung anspricht, gerät in die schwächere Position, weil das Geld dann schon ausgegeben ist.
Zur Anzahlung gehört ein zweiter Schritt, den viele Betriebe überspringen: die Freigabe der Zeichnung. Lass dir die Skizze oder Konstruktionszeichnung vor Fertigungsbeginn abzeichnen, mit Datum. Bei einem Einzelstück ist die Vorstellung des Kunden fast immer detaillierter als das, was im Auftragstext steht, und der Unterschied fällt erst bei der Montage auf.
Wer misst, haftet
Manche Kunden liefern die Maße gleich mit, besonders Bauherren, die etwas vom Fach verstehen. Das spart einen Termin und kostet dich im Zweifel eine komplette Anfertigung, denn passt das Teil nicht, ist die Ursache selten eindeutig zu klären.
Nimm das Aufmaß selbst und rechne es als Position ab. Wenn ein Kunde ausdrücklich auf eigene Maße besteht, halte im Auftrag fest, dass sie von ihm stammen. Dieser eine Satz ist der Unterschied zwischen einem Nachtrag und einer kostenlosen Zweitanfertigung.
Zulieferer bestimmen deinen Termin mit
Verzinkerei, Pulverbeschichtung, Glaseinsatz: Ein erheblicher Teil deiner Durchlaufzeit liegt außerhalb deiner Werkstatt. Das Bauteil ist bezahlt und produziert, steht aber woanders und bringt noch keinen Umsatz.
Bilde das im Zahlungsplan ab. Eine Teilzahlung nach Fertigung in der Werkstatt und vor Auslieferung deckt genau die Phase ab, in der dein Kapital gebunden ist, ohne dass der Kunde etwas in Händen hält.
Die Werkstatt hat Laufkundschaft
Schlüssel nachmachen, ein Scharnier richten, ein Gitter kürzen: Diese kleinen Vorgänge kommen ohne Termin und ohne Auftragsschein. Sie sind der Teil des Geschäfts, bei dem eine Barkasse am hartnäckigsten überlebt, obwohl sie Zählarbeit, Wechselgeld und Kassenbuch mit sich bringt.
Bei kleinen Beträgen fällt der feste Anteil je Kartenzahlung stärker ins Gewicht als der Prozentsatz. In unserem Tarif sind es 0,79 Prozent je girocard-Zahlung und 1,79 Prozent je Kreditkartenzahlung, jeweils zuzüglich 5 Cent je Zahlung, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Bei einer Reparatur an der Werkbank spürst du den Centbetrag, bei einer Sonderanfertigung den Prozentsatz. Wer lieber mit einem einzigen Satz rechnet, nimmt den Tarif All-in mit 1,29 Prozent auf alle Karten ohne Centbetrag.
Montage vor Ort und die Restzahlung
Bei der Montage bist du zum ersten Mal seit dem Aufmaß wieder beim Kunden, und das fertige Teil hängt sichtbar an seiner Wand. Besser wird die Ausgangslage für die Restzahlung nicht mehr.
Nimm ein mobiles Terminal mit auf die Montage. Halte die Übergabe kurz schriftlich fest, mit Datum und den Punkten, die noch offen sind. Damit ist der Auftrag am selben Tag abgeschlossen, an dem er fertig wurde.
Wo wir aufhören
Wie hoch eine Anzahlung sein darf, wie du ein Übergabeprotokoll formulierst und wie Anzahlungen steuerlich zu behandeln sind, gehört zu Rechts- und Steuerberatung. Wir beschreiben hier die Abläufe im Betrieb, die Prüfung deiner Vertragsunterlagen nehmen wir dir nicht ab.
