Wer freiberuflich arbeitet und über eine GmbH nachdenkt, tut das meist aus einem von zwei Gründen: die Haftung fühlt sich zu groß an, oder die Steuerlast wird spürbar. Die beiden Gründe führen zu unterschiedlichen Antworten, und nur einer davon spricht wirklich für die GmbH.
Wichtig vorweg: Der Schritt ist kein Umzug, sondern eine zweite Existenz. Die Praxis oder das Büro wird nicht dasselbe Gebilde mit neuem Schild. Es entsteht eine neue juristische Person, in die dein bisheriges Geschäft eingebracht oder an die es verkauft wird.
Was dir die Freiberuflichkeit heute erspart
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, melden kein Gewerbe an, sind keine Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammer und dürfen ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, unabhängig davon, wie groß der Umsatz wird. Keine Bilanz, keine Offenlegung, kein Notar, keine Gesellschafterversammlung.
Das ist der eigentliche Wert dieser Ausgangslage, und man bemerkt ihn erst, wenn er weg ist. Jede Überlegung Richtung GmbH sollte gegen diesen Aufwandsvorteil gerechnet werden, nicht nur gegen Steuersätze.
Eine GmbH ist immer ein Gewerbebetrieb
Die GmbH ist kraft ihrer Rechtsform gewerblich. Auch wenn darin ausschließlich freiberufliche Leistungen erbracht werden, zahlt sie Gewerbesteuer. Wie hoch die ausfällt, hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab, und der ist von Ort zu Ort verschieden. Den für dich geltenden Wert nennen dir das Steueramt der Gemeinde oder deine Steuerberatung.
Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer, die Einzelunternehmen und Personengesellschaften entlastet, greift bei einer Kapitalgesellschaft nicht. Wer heute keine Gewerbesteuer zahlt, führt sie mit der GmbH also neu ein.
Steuerlich lohnt sie sich nur bei einbehaltenem Gewinn
Auf Ebene der GmbH fallen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an. Was danach an dich ausgeschüttet wird, wird ein zweites Mal besteuert. Erst beide Stufen zusammen ergeben die tatsächliche Belastung.
Daraus folgt die Regel, die jede saubere Berechnung zeigt: Die GmbH wird interessant, wenn Gewinn im Unternehmen bleibt und dort arbeitet, für Personal, Geräte oder Rücklagen. Brauchst du praktisch alles zum Leben, verschiebst du nur den Zeitpunkt der Steuer und zahlst zusätzlich für Buchhaltung, Jahresabschluss und Beratung.
Dein Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der Gesellschaft und wird bei dir wie Arbeitslohn versteuert. Es muss angemessen sein: zu niedrig, und das Finanzamt fragt nach, zu hoch, und es sieht darin eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Haftung: die GmbH deckt nicht das ab, wovor du dich fürchtest
Die Haftungsbeschränkung wirkt gegenüber Vertragspartnern, Lieferanten, Vermietern und Banken. Sie wirkt nicht in dem Umfang gegen den eigenen Beratungs- oder Behandlungsfehler, den viele erwarten. Wer als Geschäftsführer selbst falsch berät oder falsch behandelt, kann daneben persönlich in Anspruch genommen werden.
Der wirksame Schutz gegen Berufsrisiken heißt Berufshaftpflicht, nicht GmbH. Stark ist die GmbH dort, wo es um Dauerschuldverhältnisse geht: Mietverträge über Jahre, Leasing, Anstellungsverträge, große Einkäufe.
Berufsrecht: nicht jeder darf
Kammerberufe haben eigene Regeln dafür, in welcher Form sie sich organisieren dürfen. Für Ärztinnen, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen oder Architekten gelten Vorgaben zum Gesellschafterkreis, zur Geschäftsführung, zur Bezeichnung und zur Versicherungsdeckung. Eine Kapitalgesellschaft braucht dort häufig eine eigene Zulassung.
Für viele Freiberufler ist die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung der passendere Weg, weil sie die Berufshaftung begrenzt, ohne die Gesellschaft gewerblich zu machen. Ob dein Beruf sie nutzen darf, sagt dir deine Kammer.
Der Aufwand, den man erst hinterher bemerkt
Mit der GmbH kommen Bilanz statt Einnahmenüberschussrechnung, Offenlegung des Abschlusses, Gesellschafterbeschlüsse, die Meldung zum Transparenzregister und eine strikte Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen. Jede Entnahme braucht einen Rechtsgrund: Gehalt, Ausschüttung oder ein Darlehen mit Vertrag.
Praktisch heißt das außerdem: Laufende Verträge müssen auf die neue Gesellschaft umgeschrieben werden, Bankkonto und Zahlungsverkehr laufen auf den neuen Rechtsträger, und der sozialversicherungsrechtliche Status des Gesellschafter-Geschäftsführers wird neu bewertet.
Wo die Beratung anfängt
Ob deine Tätigkeit freiberuflich bleibt, ob die Einbringung deiner Praxis steuerneutral möglich ist und welche Form dein Berufsrecht überhaupt erlaubt, sind Fragen an Steuerberatung, Rechtsberatung und Kammer. Dieser Text ordnet die Entscheidung, treffen musst du sie mit ihnen.
