Rechtsformen

GbR oder OHG: wo die Grenze verläuft

Die OHG wählt man selten, man wächst hinein. Was ein Handelsgewerbe ausmacht, was der Übergang auslöst und warum die Haftung gleich bleibt.

Boardroom Business. CC0, über stocksnap.

GbR und OHG sind enger verwandt, als die verschiedenen Namen vermuten lassen. Beide sind Personengesellschaften, in beiden haften die Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Der Unterschied liegt darin, ob die Gesellschaft ein Handelsgewerbe betreibt. Und diese Grenze überschreitet man nicht durch einen Beschluss, sondern durch Wachstum.

Die Haftung ändert sich nicht

Das ist der wichtigste Satz vorweg, weil viele in der OHG eine Verschärfung vermuten. Es gibt sie nicht. Wer in der GbR mit dem Privatvermögen haftet, haftet es in der OHG genauso. Der Wechsel bringt keine neue Gefahr, er bringt neue Pflichten.

Was ein Handelsgewerbe ist

Ein Gewerbebetrieb ist dann ein Handelsgewerbe, wenn er nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Das Gesetz nennt dafür bewusst keinen festen Wert, sondern verlangt eine Gesamtbetrachtung. Herangezogen werden unter anderem:

  • Höhe des Umsatzes und des Betriebsvermögens,
  • Zahl der Beschäftigten,
  • Größe des Warenlagers und Anzahl der Standorte,
  • Vielfalt der Geschäfte und Zahl der Geschäftsvorfälle,
  • Inanspruchnahme von Krediten und Zahlungsziele gegenüber Lieferanten.

Es kursieren Faustzahlen für Umsatz und Gewinn, ab denen die Schwelle angeblich überschritten ist. Sie stehen nicht im Gesetz, sie stammen aus Einzelfällen und werden immer wieder anders gezogen. Was in deinem Fall gilt, bestätigt dir die Rechtsberatung, die Industrie- und Handelskammer gibt eine erste Einschätzung.

Der Übergang passiert ohne Zutun

Überschreitet der Betrieb die Schwelle, wird die Gesellschaft von Gesetzes wegen zur OHG. Es braucht keinen Beschluss, keinen neuen Vertrag und keine Eintragung, damit das eintritt. Die Eintragung ins Handelsregister ist dann keine Wahl mehr, sondern eine Pflicht, und das Registergericht kann sie erzwingen.

Das ist die Stolperstelle, die man erst kennt, wenn sie einen erwischt hat: Der Status ändert sich rückwirkend zu dem Zeitpunkt, an dem der Betrieb kaufmännisch wurde, nicht erst mit dem Eintrag. Wer in dieser Zeit keine Handelsbücher geführt hat, hat eine Lücke, die sich später schwer schließen lässt.

Umgekehrt gibt es den freiwilligen Weg: Eine Gesellschaft, die die Schwelle nicht erreicht, kann sich eintragen lassen und wird damit ebenfalls OHG. Das machen Betriebe, die einen einprägsamen Firmennamen führen oder im Geschäft mit größeren Auftraggebern als eingetragen auftreten wollen.

Was sich praktisch ändert

Mit der Kaufmannseigenschaft gilt Handelsrecht, und das ist an mehreren Stellen strenger als das allgemeine Recht.

  • Handelsbücher und Bilanz treten an die Stelle der Einnahmenüberschussrechnung; die Erleichterung für kleine Einzelkaufleute gilt für die OHG nicht.
  • Beim Wareneinkauf zwischen Kaufleuten gilt eine Untersuchungs- und Rügepflicht: Wer einen Mangel nicht unverzüglich rügt, verliert seine Rechte.
  • Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, dem nicht widersprochen wird, kann den Vertragsinhalt festlegen.
  • Prokura wird möglich, also eine im Register eingetragene und weitreichende Vollmacht.
  • Der Firmenname wird geschützt und darf von der Namensliste der Gesellschafter abweichen.
  • Auf Geschäftsbriefen, Rechnungen und im Impressum müssen Firma, Registergericht und Registernummer stehen.

Freiberufler wachsen nicht hinein

Wer freiberuflich tätig ist, betreibt kein Gewerbe. Eine freiberufliche Gesellschaft wird deshalb nicht durch Wachstum zur OHG, egal wie groß sie wird. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts kann sie sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und dann als OHG oder KG geführt werden, allerdings nur, wenn das jeweilige Berufsrecht das zulässt. Daneben steht für Zusammenschlüsse dieser Berufe weiterhin die Partnerschaftsgesellschaft. Die Abgrenzung zwischen freiberuflich und gewerblich entscheidet also nicht nur über die Gewerbesteuer, sondern auch darüber, welche Rechtsformen überhaupt zur Wahl stehen.

Woran du merkst, dass es Zeit wird

Es sind selten die Umsatzzahlen allein. Es sind die Anzeichen daneben: Der Wareneinkauf läuft auf Rechnung mit Zahlungszielen. Es gibt Personal und feste Abläufe. Die Buchhaltung ist nicht mehr an einem Abend im Monat erledigt. Die Bank fragt nach Auswertungen. Spätestens dann gehört die Frage auf den Tisch, und zwar bevor das Registergericht sie stellt.

Wo wir aufhören

Ob dein Betrieb die Schwelle bereits überschritten hat, ist eine Rechtsfrage mit Folgen für Buchführung und Registerpflichten. Sie gehört zur Rechtsberatung, die Umstellung der Aufzeichnungen zur Steuerberatung. Wir ordnen hier die Begriffe und nennen die Merkmale, die geprüft werden.

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