Die GbR und die GmbH stehen an den beiden Enden derselben Skala. Die eine entsteht ohne Formular und ohne Kapital, dafür haften alle Beteiligten mit allem, was sie haben. Die andere kostet Notar, Kapital und laufende Pflichten und trennt dafür das Geschäft vom Privatvermögen. Alles, was sonst über die beiden gesagt wird, ist eine Folge dieser einen Entscheidung.
Die Frage, die den Ausschlag gibt
Nicht der Umsatz entscheidet, sondern der größte denkbare Schaden. Ein Beratungsbüro ohne Warenlager, ohne Personal und ohne Anzahlungen von Kunden trägt ein anderes Risiko als ein Betrieb, der an fremdem Eigentum arbeitet, Ware auf Ziel einkauft, Mitarbeitende beschäftigt und einen langfristigen Mietvertrag unterschrieben hat.
Wer diese Frage ehrlich beantwortet, hat die Rechtsformwahl meistens schon getroffen. Die restlichen Argumente ordnen nur noch den Aufwand.
Was die GbR kostet und was nicht
Die GbR entsteht, sobald sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammentun. Es braucht keinen Notar, keine Eintragung und kein Kapital. Anzumelden sind das Gewerbe und die Gesellschaft beim Finanzamt. Solange die Grenzen der Buchführungspflicht nicht überschritten sind, genügt in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung. Der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet und bei ihnen der Einkommensteuer unterworfen.
Der Preis dafür ist eindeutig: Jeder Gesellschafter haftet persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Ein Gläubiger sucht sich aus, wen er in Anspruch nimmt, und darf von dieser Person alles verlangen. Wer intern anders verteilen will, kann das im Innenverhältnis regeln, nach außen ändert es nichts.
Was die GmbH verlangt
Gesellschaftsvertrag, Beurkundung, Stammkapital von 25.000 Euro mit Einzahlung von mindestens der Hälfte bei Anmeldung, Eintragung ins Handelsregister, doppelte Buchführung, Jahresabschluss und dessen Offenlegung, Gesellschafterliste, Transparenzregister. Dazu kommt eine zweite Ebene: Die Gesellschaft versteuert ihren Gewinn selbst, und was an die Gesellschafter fließt, wird bei ihnen ein zweites Mal erfasst.
Auch das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter wird formaler. Wer als Geschäftsführer arbeitet, braucht einen Anstellungsvertrag, ein angemessenes Gehalt und eine Klärung, ob er sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Geld einfach aus der Kasse zu nehmen, wie es im Einzelunternehmen möglich wäre, geht nicht mehr.
Wo der Haftungsschutz nicht greift
Die beschränkte Haftung ist echt, aber sie hat bekannte Löcher, und fast alle davon macht der Unternehmer selbst auf.
- Persönliche Bürgschaften gegenüber Bank, Vermieter oder Lieferant.
- Steuern und Sozialabgaben, für die der Geschäftsführer bei Pflichtverletzung selbst einsteht.
- Der verspätete Insolvenzantrag, der persönliche Folgen auslöst.
- Eigenes schuldhaftes Handeln, für das man auch als Geschäftsführer geradesteht.
- Die Zeit vor der Eintragung: Wer für die Gesellschaft handelt, bevor sie im Register steht, haftet für diese Geschäfte persönlich.
Das Gesellschaftsregister hat die GbR sichtbarer gemacht
Mit der Reform des Personengesellschaftsrechts gibt es ein Gesellschaftsregister für die GbR. Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig, sie ist aber faktisch Voraussetzung, wenn die Gesellschaft Grundstücke erwerben, Anteile an anderen Gesellschaften halten oder selbst in ein Register eingetragen werden soll. Wer eintragen lässt, führt die Bezeichnung eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts und muss Änderungen im Gesellschafterbestand nachziehen.
An der Haftung ändert das nichts. Das Register schafft Klarheit darüber, wer Gesellschafter ist und wer vertreten darf, es ist kein Haftungsschild.
Der Wechsel ist möglich, aber kein Nebenbeischritt
Aus einer GbR kann später eine GmbH werden, etwa indem der Betrieb in eine neu gegründete Gesellschaft eingebracht wird. Das ist ein steuerlich sensibler Vorgang, weil stille Reserven aufgedeckt werden können, und ein vertraglicher, weil Miet-, Liefer-, Arbeits- und Bankverträge auf den neuen Vertragspartner übergehen müssen. Es funktioniert, es sollte aber geplant und nicht improvisiert werden.
Wo die Beratung anfängt
Ob dein Risiko die Kosten der GmbH rechtfertigt, ob eine Versicherung den gleichen Zweck günstiger erfüllt und was ein Wechsel steuerlich auslöst, sind Fragen für Rechtsberatung und Steuerberatung. Dieser Beitrag zeigt, welche Fragen zu stellen sind, und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
