Steuern & Buchhaltung

Verdeckte Gewinnausschüttung: die teure Selbstverständlichkeit

Das Firmenauto ohne Vertrag, das Darlehen ohne Zins, die Miete vom Gesellschafter: wie eine verdeckte Gewinnausschüttung entsteht und warum sie zweimal trifft.

Money Euros. CC0, über stocksnap.

Die verdeckte Gewinnausschüttung ist der häufigste Grund, warum eine Betriebsprüfung bei einer kleinen GmbH teuer wird. Sie entsteht nicht durch bösen Willen, sondern durch Gewohnheiten aus der Zeit als Einzelunternehmen. Was dort selbstverständlich war, ist in der Kapitalgesellschaft ein steuerlicher Vorgang.

Was eine verdeckte Gewinnausschüttung ist

Gemeint ist ein Vorteil, den die Gesellschaft einem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person zuwendet, ohne dass ein Ausschüttungsbeschluss vorliegt, und den sie einem fremden Dritten so nicht gewährt hätte. Sie mindert das Vermögen der Gesellschaft und ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.

Der Vorteil muss kein ausgezahltes Geld sein. Auch eine zu niedrige Miete, ein verzichteter Zins, ein nicht eingeforderter Anspruch oder eine private Nutzung ohne Gegenleistung zählen.

Die typischen Fälle im kleinen Betrieb

  • Das Firmenfahrzeug wird privat gefahren, ohne Überlassungsvertrag und ohne Versteuerung des geldwerten Vorteils.
  • Die Gesellschaft mietet Räume vom Gesellschafter zu einem Preis, der über dem Ortsüblichen liegt, oder überlässt ihm umgekehrt Flächen zu billig.
  • Der Gesellschafter entnimmt Geld, es wird als Darlehen gebucht, aber es gibt keinen Vertrag, keine Verzinsung, keinen Tilgungsplan und keine Sicherheit.
  • Ein Angehöriger steht auf der Lohnliste, ohne dass die Tätigkeit erkennbar ist oder das Gehalt zur Leistung passt.
  • Private Anschaffungen, Reisen oder Handwerkerrechnungen laufen über die Gesellschaft.
  • Die Gesellschaft übernimmt Kosten, die vertraglich den Gesellschafter treffen, etwa Versicherungen oder Strafen.

Der Fremdvergleich ist der Maßstab

Die Prüfungsfrage lautet immer gleich: Hätte die Gesellschaft das mit einer fremden dritten Person genauso vereinbart und genauso durchgeführt? Ist die Antwort nein, ist der Fall im Kern entschieden.

Für beherrschende Gesellschafter, und das ist in kleinen Gesellschaften meist der Fall, kommt eine Verschärfung hinzu. Vereinbarungen müssen im Voraus getroffen, klar und eindeutig formuliert und tatsächlich so gelebt werden. Ein Vertrag, der erst nachträglich geschrieben und rückwirkend datiert wird, hilft nicht. Ein Vertrag, der zwar existiert, dessen Zahlungen aber unregelmäßig oder gar nicht fließen, ebenfalls nicht.

Die Folge trifft auf beiden Ebenen

Bei der Gesellschaft wird das Einkommen um den Betrag erhöht. Der Aufwand ist keine Betriebsausgabe mehr, es fallen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer darauf an.

Beim Gesellschafter gilt derselbe Betrag als Kapitalertrag, der zu versteuern ist. Dazu kommt, dass die Gesellschaft Kapitalertragsteuer hätte einbehalten und abführen müssen. Weil solche Feststellungen meist erst Jahre später in einer Prüfung getroffen werden, kommen Zinsen auf die Nachzahlungen hinzu. Aus einem bequemen Vorgang im Alltag wird so eine Summe, die spürbar wehtut.

Reparieren funktioniert meistens nicht

Die naheliegende Reaktion, das Geld einfach zurückzuzahlen, heilt den Vorgang in der Regel nicht rückwirkend. Die Rückzahlung wird eigenständig behandelt und macht die Zurechnung nicht ungeschehen. Auch nachträglich erstellte Verträge ändern an einer bereits verwirklichten Zuwendung nichts.

Das ist der Grund, warum dieses Thema in die Vorbereitung gehört und nicht in die Schadensbegrenzung.

Was du vorher tun kannst

Halte jede Leistungsbeziehung zwischen dir und der Gesellschaft schriftlich fest, bevor sie beginnt: Geschäftsführervertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Fahrzeugüberlassung. Orientiere die Konditionen an dem, was am Markt üblich ist, und dokumentiere kurz, woher du diesen Vergleich hast.

Führe die Verträge dann auch durch. Zahlungen zum vereinbarten Termin, Zinsen tatsächlich buchen, Tilgung tatsächlich leisten. Halte private und geschäftliche Zahlungsmittel getrennt, gerade bei Karten und Kassen, damit kein privater Beleg im Betriebsaufwand landet. Und protokolliere Gesellschafterbeschlüsse, auch bei nur einem Gesellschafter.

Wo die Beratung anfängt

Ob eine bestimmte Vereinbarung dem Fremdvergleich standhält, wie ein Gesellschafterdarlehen auszugestalten ist und was in deinem Fall bereits als Zuwendung gilt, beurteilen Steuer- und Rechtsberatung. Wir benennen die Fallgruppen, damit du sie erkennst, bevor sie in einem Prüfungsbericht stehen.

Unsicher, was für deinen Betrieb passt?

Wir schauen uns deine Zahlen an und sagen ehrlich, ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.