Beim Bezahlen per Onlinebanking wählt die Kundschaft im Bezahlfenster ihre Bank, meldet sich dort an, sieht eine vorausgefüllte Überweisung und gibt sie mit dem gewohnten Verfahren frei. Danach springt der Browser zurück in den Shop, und dort steht, dass bezahlt wurde.
Für dich hängt der Wert dieses Vorgangs an einer einzigen Frage: Bekommst du eine Zusage, dass das Geld kommt, oder nur die Nachricht, dass jemand eine Überweisung beauftragt hat. Der Kunde sieht in beiden Fällen denselben grünen Haken.
Der Ablauf im Einzelnen
Der Shop übergibt Betrag, Empfänger und eine Referenz an den Anbieter. Der Anbieter führt die Kundschaft in die Anmeldung ihrer Bank, wo sie den vorbereiteten Auftrag freigibt. Die Bank prüft die Freigabe, nimmt den Auftrag an und meldet das Ergebnis zurück an den Anbieter, der es an den Shop weiterreicht.
Wichtig daran: Die Zahlung selbst ist eine Überweisung von Konto zu Konto. Es fließt kein Kartenumsatz, es gibt keinen Acquirer und keine Kartenregeln. Alles, was danach passiert, folgt den Regeln des Überweisungsverkehrs.
Auslösen ist nicht dasselbe wie zusagen
Es gibt zwei Bauarten. Die eine prüft die Deckung und gibt dir als Händler eine Zusage: Der Anbieter steht dafür ein, dass der Betrag bei dir ankommt, und trägt das Risiko, wenn etwas dazwischenkommt. Die andere ist ein reiner Auslösedienst. Er beauftragt mit Einwilligung der Kundschaft die Überweisung und meldet dir, dass der Auftrag erteilt wurde.
Im zweiten Fall versendest du auf eigenes Risiko, denn ein erteilter Auftrag ist noch kein Geldeingang. Ob dein Anbieter eine Zahlungszusage gibt und unter welchen Bedingungen sie gilt, steht in deinem Vertrag und nicht im Bezahlfenster. Das ist die Stelle, an der die meisten Missverständnisse entstehen.
Warum es keine Rückbelastung wie bei Karten gibt
Eine ausgeführte Überweisung lässt sich nicht einseitig zurückholen. Es gibt kein Verfahren, in dem ein Käufer bei seiner Bank widerspricht und dir der Umsatz wieder abgezogen wird. Ein Rückruf ist nur eine Bitte, und ohne deine Zustimmung als Empfänger bleibt das Geld, wo es ist.
Für dich heißt das: kein Rückbelastungsrisiko, aber auch keine Instanz, die einen Streit zwischen euch entscheidet. Wer die Ware nicht bekommen hat, wendet sich direkt an dich. Genau das ist im Alltag eher ein Vorteil, weil du den Fall selbst in der Hand behältst.
Was auf deinem Konto ankommt
Weil es Überweisungen sind, kommen die Beträge einzeln auf deinem Bankkonto an, jeder mit seiner Referenz im Verwendungszweck. Es gibt keine Sammelgutschrift und keinen Abzug in der Gutschrift selbst. Die Entgelte des Anbieters werden getrennt abgerechnet, und wie sie gebucht werden, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Verbreitung: an die Banken gebunden
Ein solches Verfahren funktioniert nur mit den Banken, die es unterstützen. Deshalb ist die Reichweite immer eine Frage der aktuellen Teilnehmerliste, und deshalb verschwinden einzelne Verfahren auch wieder oder werden durch andere ersetzt. Verlass dich nicht auf einen Stand, den du irgendwann gelesen hast, sondern frag deinen Zahlungspartner, was heute angeboten wird.
Setze im Shop nie allein auf ein Verfahren dieser Art. Wer nur einen Bezahlweg anbietet, verliert jede Bestellung, deren Bank nicht mitmacht.
Was du vor der Freischaltung klärst
- Gibt es eine Zahlungszusage, und was macht sie unwirksam.
- Wie läuft eine Erstattung: brauchst du dafür die Kontoverbindung der Kundschaft, oder erledigt das der Anbieter.
- Wie schnell und in welcher Form siehst du den Eingang in deinem System.
- Was passiert bei einem Abbruch mitten im Vorgang, damit keine Bestellung ohne Zahlung durchrutscht.
Am Tresen spielt das Verfahren keine Rolle. Dort ist die Kartenzahlung schneller und die Rückmeldung eindeutig. Bezahlen per Onlinebanking ist ein Werkzeug für den Versand, für Anzahlungen und für Rechnungen, die online beglichen werden sollen.
Wo wir aufhören
Ob dein Vertrag eine Zahlungszusage enthält, unter welchen Bedingungen sie entfällt und wie du bei einem Streit mit einem Käufer vorgehst, sind rechtliche Fragen für deine Rechtsberatung. Wie Eingänge und Entgelte zu buchen sind, gehört zu deiner Steuerberatung. Wir beschreiben hier nur, wie das Verfahren abläuft und woran du erkennst, was die Rückmeldung wert ist.
