Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Er soll den Lebensunterhalt in der Anlaufphase sichern und die soziale Absicherung überbrücken. Zwei Dinge sollte man vor dem ersten Gespräch wissen: Es gibt keinen Rechtsanspruch, und der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung kann den ganzen Antrag erledigen.
Wer überhaupt in Frage kommt
Vorausgesetzt wird der Bezug von Arbeitslosengeld, ein Restanspruch, der bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch bestehen muss, und dass die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Hauptberuflich heißt: Sie ist der Schwerpunkt, nicht die Ergänzung neben etwas anderem.
Wie viel Restanspruch verlangt wird, ist gesetzlich festgelegt und wird gelegentlich geändert. Den aktuell geltenden Wert nennt dir deine Arbeitsagentur, und zwar bevor du irgendetwas anmeldest. Wer den Anspruch aufbraucht und erst danach fragt, kommt zu spät. Für Empfänger von Bürgergeld gibt es den Gründungszuschuss nicht, dort heißt die vergleichbare Leistung Einstiegsgeld und wird nach anderen Regeln vergeben.
Die fachkundige Stellungnahme
Kern des Antrags ist die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle, dass dein Vorhaben tragfähig ist. Als fachkundige Stellen kommen unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute und Steuerberatungen in Betracht.
Beurteilt wird nicht deine Person, sondern die Tragfähigkeit: Passen Umsatzplanung, Kostenstruktur und Qualifikation zusammen, und reicht das Ergebnis, um davon zu leben? Dafür brauchst du dieselben Unterlagen wie für ein Bankgespräch: eine Beschreibung des Vorhabens, eine Umsatz- und Ertragsvorschau, eine Liquiditätsplanung, den Kapitalbedarf und deinen Lebenslauf.
Die Stellungnahme ist keine Formalie, die man am Vortag einholt. Kammern und Beratungsstellen brauchen Zeit, und sie stellen Rückfragen. Rechne diese Zeit ein, bevor du dich auf einen Starttermin festlegst.
Zwei Phasen, zwei Entscheidungen
Der Gründungszuschuss wird in zwei Abschnitten gezahlt. In der ersten Phase gibt es eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, orientiert am zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld, dazu eine Pauschale für die soziale Absicherung. In der zweiten Phase entfällt der Anteil für den Lebensunterhalt, die Pauschale kann weiterlaufen.
Die zweite Phase ist ein eigener Antrag und keine Verlängerung, die von selbst passiert. Du musst sie beantragen und dabei darlegen, dass du die Geschäftstätigkeit tatsächlich ausübst und dass sie sich entwickelt. Wer den Antrag vergisst, verliert den zweiten Teil. Bis wann er zu stellen ist, steht in deinem Bewilligungsbescheid.
Ermessen heißt: gute Gründe zählen
Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung. Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Agentur im Einzelfall. Vorrang hat grundsätzlich die Vermittlung in Arbeit: Gibt es aus Sicht der Agentur einen zumutbaren Arbeitsplatz, kann sie die Förderung ablehnen.
Daraus folgt praktisch, dass du das Gespräch vorbereitest wie einen Banktermin. Erkläre, warum die Selbstständigkeit trägt, wovon du im ersten Jahr lebst und woher die Aufträge kommen sollen. Ein Ablehnungsbescheid ist begründungspflichtig und kann mit Widerspruch angegriffen werden. Erfolgversprechend ist das aber nur, wenn du neue Argumente oder Unterlagen nachlegen kannst.
Die Reihenfolge, an der es oft scheitert
Der Antrag gehört vor die Aufnahme der Tätigkeit. Gewerbeanmeldung, erste Rechnung oder ein unterschriebener Mietvertrag können als Beginn der Selbstständigkeit gewertet werden, und dann ist die Förderung weg. Sprich zuerst mit deiner Arbeitsvermittlung, hole die Stellungnahme ein, stelle den Antrag, melde dann an.
Beachte außerdem: Ändert sich dein Vorhaben nach der Bewilligung wesentlich, etwa der Umfang der Tätigkeit oder die Rechtsform, ist das der Agentur zu melden.
Wo wir aufhören
Ob du die Voraussetzungen erfüllst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit anhand deiner Unterlagen. Wie der Zuschuss steuerlich zu behandeln ist, welche Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung auf dich zukommen und wie du sie einplanst, klärst du mit deiner Steuerberatung und deiner Krankenkasse. Der Zuschuss ist keine Einnahme aus deinem Betrieb, gerechnet werden muss er trotzdem.
