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Förderkredite der KfW und das Hausbankprinzip

Die KfW vergibt keine Kredite an dich, sondern über deine Bank. Warum die Hausbank trotz Haftungsfreistellung prüft und wie du den Antrag richtig vorbereitest.

Writing Postcard. CC0, über stocksnap.

Die KfW ist eine Förderbank des Bundes, und sie hat keine Filiale, in der du einen Kredit beantragen könntest. Förderkredite werden über deine Hausbank durchgeleitet. Dieses Hausbankprinzip erklärt fast alles, was Gründerinnen und Gründer am Verfahren überrascht, vor allem die Erfahrung, dass ein Förderkredit trotzdem abgelehnt werden kann.

Wie die Durchleitung funktioniert

Du stellst den Antrag bei einer Bank oder Sparkasse deiner Wahl. Diese Bank prüft dein Vorhaben nach ihren eigenen Maßstäben, reicht den Antrag bei der KfW ein und schließt den Kreditvertrag mit dir. Die KfW refinanziert das Darlehen und gibt die günstigeren Konditionen weiter, sie tritt dir gegenüber aber nicht auf.

Praktisch heißt das: Deine Hausbank ist dein Vertragspartner, dein Ansprechpartner und deine Hürde. Lehnt sie ab, ist der Weg zur KfW versperrt, egal wie gut das Vorhaben in das Programm passt. Es lohnt sich deshalb, mehr als eine Bank anzusprechen, und zwar nacheinander mit demselben Unterlagenpaket.

Warum die Bank trotz Haftungsfreistellung prüft

Viele Programme enthalten eine Haftungsfreistellung. Die KfW übernimmt dabei einen Teil des Ausfallrisikos, die Bank behält den Rest. Genau dieser Rest ist der Grund, warum sie prüft. Für ihren Anteil braucht sie dieselbe Sicherheit wie bei jedem anderen Kredit, und sie haftet gegenüber der KfW dafür, dass sie ordentlich geprüft hat.

Dazu kommt ein Punkt, den man selten ausgesprochen bekommt: Ein kleines Darlehen macht für die Bank denselben Aufwand wie ein großes. Wer mit vollständigen, geordneten Unterlagen kommt, senkt diesen Aufwand und erhöht damit die Bereitschaft, den Fall überhaupt zu bearbeiten.

Typische Programme für kleine Vorhaben

Für Gründungen und junge Betriebe gibt es ein Startprogramm mit kleineren Kreditbeträgen, erleichterten Sicherheiten und Haftungsfreistellung. Daneben stehen Programme für Investitionen und Betriebsmittel etablierter Unternehmen sowie Programme mit thematischem Schwerpunkt, etwa für Energieeffizienz oder für die Übernahme eines bestehenden Betriebs.

Welche Programme es aktuell gibt, welche Beträge und Laufzeiten möglich sind und welche Zinssätze gelten, ändert sich laufend. Diese Werte holst du dir direkt bei der KfW oder bei deiner Bank, nicht aus einem Beitrag. Fest bleiben nur die Bauprinzipien: tilgungsfreie Anlaufzeit, feste Zinsbindung für einen Teil der Laufzeit, Auszahlung gegen Verwendungsnachweis.

Was in die Unterlagen gehört

  • Beschreibung des Vorhabens und des Angebots, verständlich für jemanden, der die Branche nicht kennt.
  • Umsatz- und Ertragsvorschau sowie eine Liquiditätsplanung über die ersten Jahre.
  • Kapitalbedarfsplan mit Angeboten für die geplanten Anschaffungen.
  • Lebenslauf mit fachlicher und kaufmännischer Qualifikation.
  • Eigene Mittel, vorhandene Sicherheiten und eine Selbstauskunft.

Die Zahlen müssen zueinander passen. Der häufigste Ablehnungsgrund ist keine schlechte Idee, sondern eine Planung, in der Umsatz, Kosten und Kontostand drei verschiedene Geschichten erzählen.

Antrag vor Beginn, sonst ist es vorbei

Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein. Als Beginn zählt bereits die verbindliche Bestellung oder der unterschriebene Vertrag. Wer die Maschine kauft und danach die Finanzierung sucht, bekommt allenfalls einen normalen Bankkredit, aber keinen Förderkredit mehr.

Achte außerdem auf die Bereitstellungsprovision für zugesagte, aber noch nicht abgerufene Mittel, und auf die Frage, ob und wie du vorzeitig tilgen darfst. Bei fester Zinsbindung kann eine Sondertilgung eine Entschädigung auslösen. Das ist kein Grund gegen den Kredit, aber ein Punkt, den du vor der Unterschrift kennen solltest.

Wo wir aufhören

Welches Programm zu deinem Vorhaben passt und ob es bewilligt wird, entscheiden KfW und Hausbank, nicht wir. Zur steuerlichen Behandlung von Zinsen, Abschreibungen und Tilgung gehört deine Steuerberatung, zur Prüfung von Kreditvertrag und Sicherheiten deine Rechtsberatung. Wir ordnen hier nur das Verfahren ein.

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