Holding ist keine Rechtsform. Es gibt kein Gesetz über Holdings und keinen Rechtsformzusatz dafür. Gemeint ist eine gewöhnliche Gesellschaft, meist eine GmbH oder eine UG, deren Zweck nicht im operativen Geschäft liegt, sondern im Halten von Anteilen an anderen Gesellschaften. Über dem Betrieb steht dann eine zweite Ebene.
Wie die Struktur aussieht
Unten steht die operative Gesellschaft: Sie hat die Kundschaft, die Mitarbeitenden, die Verträge und das Risiko. Oben steht die Holding, die die Anteile an dieser Gesellschaft hält. Die Gesellschafter halten ihre Anteile nicht mehr direkt am Betrieb, sondern an der Holding. Sind mehrere Personen beteiligt, hat oft jede ihre eigene Holding, die wiederum an der gemeinsamen Betriebsgesellschaft beteiligt ist.
Zu unterscheiden ist das von der Betriebsaufspaltung. Dort geht es um die Überlassung von Wirtschaftsgütern, etwa einer Immobilie, an den eigenen Betrieb. Bei der Holding geht es um das Halten von Anteilen.
Der erste Grund: Gewinn nach oben, Risiko unten
Schüttet die Betriebsgesellschaft ihren Gewinn an eine Kapitalgesellschaft aus, bleibt diese Ausschüttung bei der empfangenden Gesellschaft weitgehend steuerfrei. Ein kleiner Anteil gilt als nicht abziehbare Betriebsausgabe und wird versteuert. Diese Freistellung setzt allerdings eine Mindestbeteiligung voraus. Erreicht die Holding sie nicht, ist die Ausschüttung bei ihr voll steuerpflichtig; für die Gewerbesteuer wird dabei eine höhere Quote verlangt als für die Körperschaftsteuer. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil und die beiden Beteiligungsquoten sind, bestätigt dir deine Steuerberatung; die Werte sind gesetzlich festgelegt und ändern sich.
Der praktische Effekt: Überschüsse können mit geringer Belastung nach oben wandern und dort liegen. Sie stehen dann außerhalb der Haftungsmasse des operativen Geschäfts. Geht es unten schief, ist das Geld oben nicht ohne Weiteres angreifbar. Von dort kann es als Darlehen oder als Eigenkapital in ein neues Vorhaben fließen, ohne dass zwischendurch eine Besteuerung auf privater Ebene stattfindet.
Der zweite Grund: der spätere Verkauf
Verkauft die Holding die Anteile an der Betriebsgesellschaft, ist der Veräußerungsgewinn bei ihr ebenfalls weitgehend steuerfrei, wieder mit einem kleinen steuerpflichtigen Anteil. Der Erlös bleibt in der Holding und kann dort neu investiert werden. Verkauft dagegen eine Privatperson ihre Anteile, fällt Steuer auf privater Ebene an.
Der Haken liegt im Zeitpunkt. Die Struktur muss stehen, bevor der Verkauf ansteht. Wer bestehende Anteile nachträglich in eine Holding einbringt, kann das steuerneutral tun, löst damit aber Sperrfristen aus: Ein Verkauf innerhalb dieser Frist führt zu einer nachträglichen Besteuerung. Die Länge der Frist und die Bedingungen sind gesetzlich geregelt und gehören vor jeder Umstrukturierung geprüft.
Was eine Holding nicht leistet
- Sie schützt nicht rückwirkend. Verbindlichkeiten, die bereits bestehen, verschwinden nicht durch eine neue Ebene darüber.
- Sie macht Geld nicht privat verfügbar. Was du aus der Holding an dich selbst ausschüttest, wird auf privater Ebene besteuert. Der Vorteil liegt in der Thesaurierung, nicht im Konsum.
- Sie ersetzt keine Versicherung. Gegen Schäden aus dem Betrieb hilft eine Betriebshaftpflicht, nicht die Struktur.
- Sie hält Bürgschaften nicht auf. Wer persönlich für einen Kredit der Tochter bürgt, haftet persönlich, egal wie viele Ebenen dazwischenliegen.
Der Preis: alles doppelt
Zwei Gesellschaften bedeuten zwei Buchhaltungen, zwei Jahresabschlüsse mit Offenlegung, zwei Steuererklärungen, zwei Handelsregisterakten und zwei Meldungen zum Transparenzregister. Dazu kommen die Verträge zwischen den Ebenen: Darlehen, Überlassung von Personal oder Räumen, Kostenumlagen. Sie müssen fremdüblich vereinbart, schriftlich fixiert und tatsächlich so durchgeführt werden, sonst behandelt das Finanzamt sie als verdeckte Gewinnausschüttung.
Wer das nicht sauber führt, hat den Aufwand und verliert den Vorteil. Eine Holding ist eine laufende Verpflichtung, kein einmaliger Aufbau.
Wann sich die zweite Ebene lohnt
Sinnvoll wird die Struktur meist dann, wenn dauerhaft mehr Gewinn entsteht, als privat gebraucht wird, wenn ein Verkauf oder eine Nachfolge absehbar ist, wenn mehrere Geschäftsfelder mit unterschiedlichem Risiko getrennt werden sollen oder wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind und jeder seine Entnahmen selbst steuern will. Für einen Betrieb, dessen Gewinn vollständig als Lebensunterhalt entnommen wird, bringt sie in erster Linie Kosten.
Wo die Beratung anfängt
Ob eine Holding in deinem Fall trägt, wie sie aufgebaut wird, welche Fristen bei einer Einbringung laufen und wie die Verträge zwischen den Ebenen aussehen müssen, sind steuerliche und rechtliche Fragen. Diese Entscheidung gehört vor den Aufbau, gemeinsam mit deiner Steuerberatung und deiner Rechtsberatung.
