In beratenden Berufen läuft der größte Teil über Rechnung. Für alles darunter ist die Karte praktischer, als es auf den ersten Blick wirkt.
Wo sie tatsächlich hilft
Vorschüsse und Anzahlungen. Wer sie sofort erhält, muss ihnen nicht hinterherlaufen und kann die Arbeit beginnen.
Kleinere Einzelleistungen: Beglaubigungen, Auskünfte, Erstberatungen, Auslagen. Für Beträge in dieser Größenordnung ist eine Rechnung mit Mahnwesen unverhältnismäßig teuer.
Und Mandanten oder Kunden, die einmalig kommen und nicht wiederkehren. Bei ihnen ist eine offene Forderung das größte Risiko.
Zahlungslinks statt Rechnung
Für alles, was nicht vor Ort stattfindet, sind Zahlungslinks das passende Werkzeug. Sie gehen per Mail raus, werden vom Telefon aus bezahlt und sind dokumentiert.
Bei offenen Rechnungen ist ein Link in der Zahlungserinnerung erstaunlich wirksam. Viele Beträge bleiben offen, weil die Überweisung mehr Aufwand ist als ein Klick.
Beim Termin außer Haus
Makler, Gutachter und Berater arbeiten häufig bei der Kundschaft oder am Objekt. Ein mobiles Gerät mit eigener Mobilfunkanbindung erlaubt die Abrechnung direkt vor Ort.
In leerstehenden Objekten gibt es weder Strom noch WLAN. Das ist genau der Fall, für den Mobilfunk und ein geladener Akku gebaut sind.
Die Kalkulation
Wenige Zahlungen, oft höhere Beträge. Der Centbetrag ist unwichtig, der Prozentsatz entscheidet.
Bei sehr wenigen Kartenzahlungen im Monat lohnt sich die Tarifdiskussion allerdings kaum. Dann ist die interessantere Frage, ob sich der Aufwand überhaupt rechnet. Wir sagen das auch, statt einen Vertrag zu verkaufen, der niemandem hilft.
Was zu beachten ist
Berufsrechtliche Vorgaben, Vorschussregelungen und die Frage, wie Fremdgelder zu behandeln sind, gehören in die jeweilige Berufsordnung und zur rechtlichen Beratung. Das ist ein Bereich, in dem wir ausdrücklich keine Auskunft geben.
