Ofen- und Kaminbau hat zwei Eigenheiten, die kein anderes Gewerk in dieser Kombination hat: Der Umsatz drängt sich in wenige Monate, und ob deine Arbeit benutzt werden darf, entscheidet am Ende jemand, der nicht in deinem Betrieb arbeitet.
Wer beides einplant, hat ein ruhiges Jahr. Wer es ignoriert, arbeitet im Herbst am Anschlag und wartet im Winter auf Geld, das an einer fehlenden Bescheinigung hängt.
Die Saison bestimmt dein ganzes Jahr
Anfragen kommen, wenn es kalt wird, und zwar alle gleichzeitig. Dann sind Lieferzeiten für Öfen am längsten, Monteure am knappsten und Kunden am ungeduldigsten. Der Ofen, der im Oktober bestellt wird, wird selten im Oktober aufgebaut.
Der Hebel liegt im Frühjahr und Sommer. Nutze die ruhigen Monate für Beratungstermine, Sanierungen alter Anlagen, Sichtprüfungen und Wartungen, und mach das aktiv bei deiner Bestandskundschaft. Ein Ofenbauer, der nur zwischen Herbst und Weihnachten Rechnungen schreibt, hat kein Auftragsproblem, sondern ein Terminproblem.
Beratung ist Planung und keine Gefälligkeit
Schornsteinquerschnitt und Zug, Verbrennungsluftzufuhr, dichte Gebäudehülle, Abstände zu brennbaren Bauteilen, Tragfähigkeit des Bodens, Anschluss an eine bestehende Anlage: Der Ortstermin ist eine technische Prüfung und keine Verkaufsveranstaltung.
Genau hier entsteht der Auftrag, und genau hier entsteht auch der Fehler, der später teuer wird. Halte die Randbedingungen schriftlich fest, gerade wenn der Kunde eine bestimmte Stelle im Raum im Kopf hat, die technisch nicht funktioniert.
Ohne den Bezirksschornsteinfeger geht nichts
Eine neue Feuerstätte wird abgenommen, und das macht nicht der Betrieb, der sie eingebaut hat. Der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft die Anlage und stellt die Bescheinigung aus, die den Betrieb überhaupt zulässt.
Die Stolperstelle ist der Zeitpunkt: Wer erst nach dem Aufbau anruft, wartet unter Umständen wochenlang und hat einen Kunden mit einem kalten Ofen im Wohnzimmer. Binde den Schornsteinfeger vor der Bestellung ein, nicht nach der Montage. Ein kurzer Anruf zur Machbarkeit ersetzt lange Diskussionen hinterher.
Abnahme ist ein Rechtsbegriff, kein Händedruck
Bei Werkleistungen hängt an der Abnahme mehr, als die meisten Kunden ahnen: die Fälligkeit deiner Schlussrechnung, der Übergang der Gefahr auf den Kunden und der Start der Verjährung für Mängelansprüche.
Nimm die Abnahme deshalb förmlich vor, mit Datum, Unterschrift und einer Liste offener Restpunkte. Wie lange Mängelansprüche laufen, hängt davon ab, ob es sich um eine Kaufsache oder um eine Arbeit an einem Bauwerk handelt. Bei neu gekauften Sachen gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren, für Bauwerke gelten eigene Fristen. Welche für deinen Auftrag greift, bestätigt dir deine Rechtsberatung.
Wartung ist das Geschäft nach dem Geschäft
Jede Anlage, die du gebaut hast, ist ein wiederkehrender Termin: Sichtprüfung, Reinigung, Dichtungen, Schamotte, Rauchrohr. Diese Arbeiten sind planbar, fallen in deine ruhige Zeit und binden die Kundschaft an deinen Betrieb, bevor der nächste Anbieter mit einem Prospekt kommt.
Arbeite mit einem festen Intervall und einer Erinnerung aus deiner Kundendatei. Für die Abrechnung vor Ort gilt dasselbe wie bei jedem Kleinauftrag: Wer direkt nach der Arbeit kassiert, spart sich Rechnungslauf, Erinnerung und Mahnung. Ein mobiles Kartenterminal im Servicefahrzeug erledigt das in einem Schritt.
Wo wir aufhören
Welche baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben für eine konkrete Feuerstätte gelten, welche Übergangsregeln alte Anlagen betreffen und wie dein Abnahmeprotokoll formuliert sein sollte, ist eine rechtliche und technische Einzelfallfrage. Verbindlich sind die Auskunft deines Bezirksschornsteinfegers, die Bauordnung deines Bundeslandes und, wo es um Verträge und Haftung geht, deine Rechtsberatung.
