Eine Polsterei arbeitet fast immer an Stücken, die jemand anderem gehören, mit Material, das erst nach der Entscheidung des Kunden beschafft wird. Beides zusammen bestimmt, wann bei dir Geld ankommt und wofür du geradestehst, wenn etwas schiefgeht.
Wer nur die Arbeitsstunden kalkuliert und den Rest laufen lässt, finanziert seine Kundschaft über Wochen vor. Das lässt sich abstellen, ohne unhöflich zu werden.
Das Aufmaß ist Arbeit und keine Akquise
Der Termin beim Kunden, das Ausmessen der Garnitur, die Beurteilung von Gestell und Federung, die Beratung zum Stoff: Das ist Fachleistung. Wer sie regelmäßig verschenkt, bezahlt jedes Angebot, das nicht zum Auftrag wird, aus der eigenen Tasche.
Üblich ist, den Aufmaßtermin zu berechnen und den Betrag bei Auftragserteilung gutzuschreiben. Das ist nachvollziehbar und filtert die Anfragen heraus, bei denen es nur um eine kostenlose Meinung geht. Wichtig ist, dass der Preis vor dem Termin genannt wird und nicht erst auf der Rechnung auftaucht.
Mit der Stoffauswahl wird der Auftrag verbindlich
Sobald ein Stoff aus dem Musterbuch bestellt ist, hast du Geld gebunden, das du bei einem Rückzieher nicht ohne Weiteres zurückbekommst. Ein Zuschnitt Meterware in einer ungewöhnlichen Farbe ist für den Lieferanten kein Rückläufer.
Halte deshalb schriftlich fest, welcher Stoff mit welcher Artikelnummer, welcher Farbe und welcher Menge bestellt wird, und lass die Auswahl vom Kunden bestätigen. Die häufigste Reklamation in diesem Gewerk ist nicht die Naht, sondern der Farbton, an den sich der Kunde anders erinnert als das Musterstück.
Warum die Anzahlung hier kein Misstrauen ist
Eine Anzahlung deckt in der Polsterei genau das, was du vorlegst: Stoff, Schaum, Gurte, Federn, Nagelband. Sie ist branchenüblich und lässt sich sachlich begründen, wenn du sie an die Materialbestellung koppelst statt an eine Zahl, die niemand nachvollziehen kann.
Formuliere im Auftrag, wofür die Anzahlung bestimmt ist und was gilt, wenn der Kunde abspringt. Nimmst du sie im Laden entgegen, ist die Kartenzahlung der einfachste Weg: Der Eingang ist sofort dokumentiert, und niemand trägt Bargeld zur Bank.
Fremdes Eigentum in deiner Werkstatt
Ein abgeholtes Sofa, ein Sessel aus einem Nachlass, ein Stuhlsatz aus einer Gaststätte: Diese Sachen gehören dir nicht, stehen aber bei dir. Für Schäden durch Feuer, Wasser oder Einbruch greift eine gewöhnliche Inhaltsversicherung nicht automatisch, weil sie dein Eigentum absichert.
Frage deinen Versicherer ausdrücklich nach dem Einschluss fremder Sachen in Bearbeitung und Verwahrung. Das ist die Lücke, die viele erst nach dem ersten Schaden entdecken. Notiere außerdem beim Abholen den Zustand, am besten mit Fotos, sonst diskutierst du später über Flecken, die schon vorher da waren.
Lieferzeiten, die du nicht steuerst
Zwischen Bestellung und Anlieferung des Stoffes liegt eine Zeit, die dein Lieferant bestimmt. Nenne dem Kunden deshalb keinen festen Fertigstellungstermin, solange das Material nicht im Haus ist, sondern einen Termin, der ab Materialeingang zählt.
Wenn ein Liefertermin platzt, melde dich von dir aus. Kundschaft erträgt Verzögerungen, aber schlecht das Gefühl, hinterherlaufen zu müssen.
Die Restzahlung gehört an die Übergabe
Der beste Zeitpunkt für die Schlusszahlung ist der Moment, in dem das Möbelstück wieder im Wohnzimmer steht und der Kunde zufrieden davorsteht. Danach wird jede Erinnerung mühsamer, und Rechnungen an Privatleute laufen erfahrungsgemäß über Wochen.
Sorge dafür, dass dein Fahrer kassieren kann, ohne Bargeld durch die Stadt zu tragen. Ein mobiles Kartenterminal im Fahrzeug kostet weniger Aufwand als das Mahnwesen für Beträge, die eigentlich längst bezahlt sein sollten.
Wo wir aufhören
Wie du Anzahlung, Eigentumsvorbehalt und Rücktritt in deinen Auftragsformularen formulierst, ist eine rechtliche Frage. Ob bei einer nach Kundenwunsch angefertigten Polsterarbeit ein Widerrufsrecht besteht und was gilt, wenn du den Auftrag außerhalb deiner Geschäftsräume abschließt, ebenso. Die Widerrufsfrist im Fernabsatz beträgt 14 Tage, die Ausnahmen davon sind der schwierige Teil. Diese Fragen gehören zu deiner Rechtsberatung, die steuerliche Behandlung von Anzahlungen zu deiner Steuerberatung.
