Die Kassennachschau ist ein eigenes Instrument der Finanzverwaltung. Sie erfolgt ohne vorherige Ankündigung und ist keine Außenprüfung im klassischen Sinn.
Was üblicherweise geschieht
Die prüfende Person weist sich aus und kann sich die Kassenaufzeichnungen und das Kassensystem zeigen lassen. Häufig gehört ein Kassensturz dazu, also der Abgleich zwischen dem tatsächlichen Kassenbestand und dem aufgezeichneten Soll.
Geprüft wird typischerweise auch, ob das eingesetzte System den technischen Anforderungen genügt und ob Belege ordnungsgemäß erstellt werden.
Was du vorbereiten kannst
Das meiste ist Routine, wenn der Alltag stimmt. Konkret hilft: Das Kassensystem sollte bedienbar sein, auch von der Person, die gerade da ist. Die Zugangsdaten sollten auffindbar sein. Und der Tagesabschluss sollte gemacht sein.
Ein Punkt, der oft klemmt: Niemand im Betrieb weiß, wie man die Kassendaten exportiert. Das ist keine große Sache, wenn man es einmal geübt hat, und eine unangenehme Situation, wenn nicht.
Wo die Kartenzahlung hineinspielt
Kartenumsätze sind nachvollziehbar dokumentiert. Wenn Terminal und Kasse verbunden sind, passt die Zahlungsart im Kassenjournal zur Abrechnung des Zahlungsdienstleisters. Das macht den Abgleich einfach.
Wenn Terminal und Kasse nicht verbunden sind und Beträge von Hand eingetippt werden, entstehen dagegen Abweichungen durch Tippfehler. Die sind harmlos, kosten aber Erklärungsaufwand.
Was wir nicht leisten
Wir begleiten keine steuerlichen Prüfungen und geben dazu keine Auskunft. Wenn eine Kassennachschau ansteht oder stattgefunden hat, ist deine Steuerberatung die Adresse.
Was wir liefern können, sind die Unterlagen zur Zahlungsseite: welche Geräte im Einsatz sind, wie sie angebunden sind, und wo die Abrechnungen zu finden sind.
