Im Kunsthandel verkaufst du selten, dafür einzeln und oft hochpreisig. Einen Artikelstamm im üblichen Sinn gibt es nicht, jedes Stück ist ein eigener Vorgang. Und ein erheblicher Teil dessen, was an deinen Wänden hängt, gehört anderen.
Damit stehen zwei Fragen im Mittelpunkt, die im übrigen Handel keine Rolle spielen: Wem gehört das Geld nach dem Verkauf, und wo genau findet der Verkauf eigentlich statt?
Eigenware oder Kommission: davon hängt alles ab
Hast du ein Werk gekauft, verkaufst du eigene Ware und der volle Erlös ist dein Umsatz. Nimmst du es in Kommission, verkaufst du fremde Ware und behältst wirtschaftlich nur deinen Anteil, während der Rest an die Künstlerin oder den Künstler geht.
Der Unterschied ist nicht kosmetisch. Er entscheidet, was in deiner Buchführung als Umsatz steht, wie die Umsatzsteuer zu behandeln ist und wann du auszahlen musst. Ob dein Fall als Vermittlung oder als Verkauf im eigenen Namen gilt, hängt an der Vereinbarung. Genau deshalb gehört sie schriftlich getroffen, bevor das Werk aufgehängt wird: Anteil, Versicherung während der Ausstellung, Rückgabe, Auszahlung.
Eine Stolperstelle, die viele Galerien erst nach dem ersten Bescheid kennen: Wer Werke selbstständiger Künstlerinnen und Künstler verwertet, kann zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sein. Den geltenden Abgabesatz nennt die Künstlersozialkasse, die Einordnung deines Falls deine Steuerberatung.
Die Vernissage ist ein mobiler Verkaufsraum
Verkauft wird nicht an der Kasse, sondern vor dem Werk, im Gespräch, oft mit einem Glas in der Hand. Ein fest verbauter Kassenplatz nützt dort wenig. Praktikabler ist ein mobiles Terminal, das du mitnimmst, wenn die Entscheidung fällt.
Was du vorher klärst: Wie ist das Netz im Ausstellungsraum, gerade in Altbauten mit dicken Wänden? Reicht der Akku über den Abend? Wer außer dir darf kassieren, während du im Gespräch bist? Ein Beleg gehört auch dann ausgegeben, wenn der Abend feierlich ist.
Reservieren, anzahlen, abholen
Verkaufte Werke bleiben meist bis zum Ende der Ausstellung hängen. Zwischen Kaufentscheidung und Übergabe liegen also Wochen, in denen weder Ware noch Geld eindeutig zugeordnet sind, wenn du es nicht festhältst.
Mach aus dem roten Punkt einen schriftlichen Vorgang: Wer hat reserviert, bis wann gilt die Reservierung, ist eine Anzahlung geflossen, wann und wie wird der Rest gezahlt? Eine mündliche Reservierung ohne Frist blockiert das Werk und bringt am Ende oft keinen Verkauf.
Rechnung, Zahlungsziel und Eigentumsvorbehalt
Sammler und Firmenkunden zahlen häufig auf Rechnung. Dann gilt dasselbe wie in jedem anderen Geschäft mit Zahlungsziel: Die Forderung verjährt regelmäßig in 3 Jahren, und ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung gehört in die Rechnung und in die Verkaufsbedingungen, nicht ins Gedächtnis.
Bei Ankäufen aus Privatbesitz kommt die Differenzbesteuerung ins Spiel, bei der nicht der volle Verkaufspreis, sondern die Spanne besteuert wird. Ob sie in deinem Fall anwendbar ist und wie sie aufzuzeichnen ist, klärst du mit deiner Steuerberatung, bevor du den Einkauf tätigst.
Warum Kartenzahlung gerade bei seltenen Verkäufen zählt
Der Einwand liegt nahe: Bei wenigen Verkäufen im Monat lohnt sich kein Terminal. Rechnerisch stimmt das nur, wenn die Kosten fix sind. Sind sie überwiegend prozentual, kostet ein Monat ohne Verkauf auch wenig. Genau deshalb ist bei seltenen Umsätzen die Frage nach Grundgebühren und Mietkosten wichtiger als die Frage nach dem Prozentsatz.
Wichtiger ist der zweite Effekt: Eine Kaufentscheidung vor dem Werk hält selten bis zum nächsten Tag. Wer im Moment der Entscheidung zahlen kann, zahlt. Wer erst überweisen soll, überlegt es sich zu Hause noch einmal.
Wo wir aufhören
Kommissionsvereinbarungen, Umsatzsteuer bei Vermittlung, Differenzbesteuerung und Künstlersozialabgabe sind rechtliche und steuerliche Fragen. Sie gehören zu deiner Rechts- beziehungsweise Steuerberatung. Wir ordnen die Zahlungsseite ein, wir beraten nicht.
