Anmeldung & Start

Mindestlohn zahlen und nachweisen

Wie der Mindestlohn festgesetzt wird, warum ein festes Monatsgehalt rechnerisch darunter rutschen kann und welche Betriebe aufzeichnen müssen.

Office Work. CC0, über stocksnap.

Beim Mindestlohn stecken zwei Pflichten in einem Wort: die richtige Höhe des Lohns und der Nachweis, dass er für jede geleistete Stunde gezahlt wurde. Geprüft wird vor allem das Zweite, weil es sich an den Unterlagen zeigt.

Wie die Höhe zustande kommt

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird nicht frei festgesetzt. Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite schlägt die Anpassung vor, die Bundesregierung setzt sie per Verordnung um. Den aktuell geltenden Betrag und den Termin der nächsten Anpassung nennt dir die Mindestlohnkommission oder deine Kammer.

Darüber liegen Branchenmindestlöhne. Sie beruhen auf dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz: Ein Tarifvertrag der Branche wird durch Rechtsverordnung auf alle Betriebe erstreckt, etwa im Bau oder in der Gebäudereinigung. In der Pflege tritt an die Stelle des Tarifvertrags die Empfehlung einer eigenen Kommission. Der Branchenmindestlohn geht dem allgemeinen Mindestlohn vor. Wer in einer solchen Branche arbeitet, darf den allgemeinen Betrag nicht als Maßstab nehmen.

Der Rechenfehler mit dem Monatsgehalt

Der Mindestlohn ist ein Stundenlohn. Bei einem festen Monatsgehalt musst du deshalb rückrechnen: Gehalt geteilt durch die tatsächlich geleisteten Stunden. Wer Mehrarbeit weder bezahlt noch durch Freizeit ausgleicht, rutscht rechnerisch unter den Mindestlohn, auch wenn das vereinbarte Gehalt darüber liegt. Genau hier setzen Prüfungen an, und genau deshalb hängen Aufzeichnung und Lohnhöhe zusammen.

Nicht jede Zahlung zählt mit. Angerechnet wird, was die normale Arbeitsleistung vergütet. Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit oder für besonders belastende Tätigkeiten zählen nicht mit, weil sie etwas anderes ausgleichen. Trinkgeld zählt ebenfalls nicht: Es kommt von der Kundschaft und ist kein Entgelt des Betriebs.

Dasselbe gilt in die andere Richtung für Abzüge. Kosten für Dienstkleidung, eine Kaution für den Schlüssel oder der Ausgleich von Fehlbeträgen in der Kasse dürfen den ausgezahlten Lohn nicht unter den Mindestlohn drücken. Solche Abreden werden bei Prüfungen gezielt gesucht.

Wer aufzeichnen muss

Die Aufzeichnungspflicht des Mindestlohngesetzes trifft nicht jeden Betrieb für jede Person. Sie gilt für alle geringfügig Beschäftigten und für die Wirtschaftsbereiche, die das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzählt, darunter:

  • Gastronomie und Beherbergung
  • Baugewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • Schausteller
  • Forstwirtschaft
  • Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
  • Fleischwirtschaft
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe

Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, und zwar zeitnah. Die Frist dafür steht im Gesetz. Die Unterlagen müssen im Inland bereitgehalten und aufbewahrt werden, auf Verlangen in deutscher Sprache.

Für mitarbeitende Familienangehörige und für Beschäftigte mit einem hohen, dauerhaft gleichbleibenden Monatsentgelt gibt es Erleichterungen. Ob sie in deinem Fall greifen, prüfst du am Gesetzestext, denn sie hängen an Beträgen, die sich mit dem Mindestlohn verschieben.

Wer prüft und was dann passiert

Zuständig ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Geprüft wird ohne Ankündigung, oft im laufenden Betrieb, und es wird auch mit den Beschäftigten gesprochen. Verlangt werden Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnabrechnungen und Zahlungsnachweise.

Bei Verstößen drohen Bußgelder, deren Rahmen im Gesetz steht, dazu Nachzahlungen von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen und ab einer bestimmten Höhe der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Auf den Mindestlohn kann nicht verzichtet werden, und vertragliche Ausschlussfristen greifen dafür nicht. Ein Aufhebungsvertrag beseitigt den Anspruch also nicht.

Haftung für die Leute anderer Betriebe

Wer Aufträge an Subunternehmen weitergibt, haftet für den Mindestlohn der dort Beschäftigten wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Der Beschäftigte kann also direkt an dich herantreten. Im Bau und in der Reinigung ist das der Alltagsfall: Lass dir Nachweise geben, bevor du weitergibst, und nimm eine entsprechende Zusage in den Vertrag.

Wo die Beratung anfängt

Ob dein Betrieb unter die Aufzeichnungspflicht fällt, welcher Branchenmindestlohn gilt und wie einzelne Zulagen anzurechnen sind, entscheidet der Einzelfall. Das gehört zu deiner Kammer, deiner Steuerberatung oder deiner Rechtsberatung. Die Auskunft vorher ist billiger als die Nachzahlung hinterher.

Unsicher, was für deinen Betrieb passt?

Wir schauen uns deine Zahlen an und sagen ehrlich, ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.