Nachfolge ist kein Termin im Kalender, sondern ein Zustand. Entweder ist geklärt, wer den Betrieb weiterführt, wer unterschreiben darf und woher das Geld für eine Abfindung kommt, oder es ist nicht geklärt. Der Ernstfall kündigt sich nicht immer an.
Die meisten Betriebe denken an die geplante Übergabe an die nächste Generation und übersehen den anderen Fall: den plötzlichen Ausfall. Beide Wege brauchen unterschiedliche Vorbereitung, und beim zweiten lassen sich Fehler nicht mehr korrigieren.
Übergabe zu Lebzeiten und Übergang im Erbfall
Bei der Übergabe zu Lebzeiten steuerst du alles selbst: Zeitpunkt, Preis, Einarbeitung, Rückbehalt von Immobilien, Absicherung der eigenen Versorgung. Der Nachfolger lernt den Betrieb kennen, Kundschaft und Personal gewöhnen sich, Bank und Lieferanten stellen sich um.
Im Erbfall entscheidet zuerst das Gesetz oder dein Testament, wer Erbe wird. Beim Einzelunternehmen wird das leicht unterschätzt: Der Betrieb geht als Teil des Nachlasses über, samt Schulden, samt Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft muss gemeinsam handeln. Ein Betrieb, der nur einstimmig geführt werden kann, steht still.
Der Gesellschaftsvertrag geht dem Testament vor
Bei jeder Gesellschaft gilt eine Reihenfolge, die viele überrascht: Was der Gesellschaftsvertrag für den Tod eines Gesellschafters regelt, setzt sich gegen das Testament durch. Wer im Testament Anteile an ein Kind vererbt, das der Vertrag nicht als Nachfolger zulässt, hinterlässt keinen Anteil, sondern einen Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft.
Das ist die häufigste Stolperstelle überhaupt, und sie fällt erst auf, wenn beide Dokumente nebeneinander liegen. Genau das sollte einmal passieren: Gesellschaftsvertrag, Testament und Ehevertrag gehören auf einen Tisch und müssen dieselbe Sprache sprechen.
Was Nachfolgeklauseln bewirken
- Die Fortsetzungsklausel lässt die Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern weiterlaufen. Die Erben bekommen Geld statt Anteil.
- Die einfache Nachfolgeklausel lässt alle Erben nachrücken, auch die, die mit dem Betrieb nichts zu tun haben.
- Die qualifizierte Nachfolgeklausel lässt nur bestimmte Erben nachrücken, etwa das Kind, das im Betrieb arbeitet.
- Die Eintrittsklausel gibt einer benannten Person das Recht einzutreten, verpflichtet sie aber nicht dazu.
Welche Klausel passt, hängt davon ab, ob dir Handlungsfähigkeit oder Gleichbehandlung wichtiger ist. Beides zusammen geht selten.
Die Abfindung trifft den Betrieb, nicht den Erben
Jede Regelung, die Erben vom Anteil fernhält, erzeugt eine Zahlungspflicht. Steht im Vertrag nichts zur Bewertung oder eine Bewertung zum vollen Verkehrswert, zieht der Abfindungsanspruch Liquidität ab, und zwar genau in dem Moment, in dem der Betrieb ohnehin geschwächt ist. Abfindungshöhe, Ratenzahlung und eine Absicherung über eine Versicherung gehören deshalb in dieselbe Überlegung wie die Nachfolgeklausel, nicht in eine spätere.
Erlaubnisse und Verträge hängen oft an Personen
Ein Betrieb besteht nicht nur aus Anteilen. Die Eintragung in der Handwerksrolle hängt am Betriebsleiter, personenbezogene Erlaubnisse hängen an ihrem Inhaber, Mietverträge enthalten Kündigungsrechte beim Inhaberwechsel, Kreditverträge oft auch. Bankvollmachten enden nicht automatisch mit dem Tod, aber sie müssen vorher existieren. Wer keine Vollmacht hinterlegt hat, wartet auf den Erbschein, und der Betrieb wartet mit.
Prüfe deshalb einmal Vertrag für Vertrag, was passiert, wenn dein Name aus dem Betrieb verschwindet. Bei Pacht, Kredit und Erlaubnissen ist die Antwort selten beruhigend.
Der Ordner, den im Ernstfall jemand findet
Eine Regelung nützt nichts, die niemand kennt. In den Ordner gehören Zugänge zu Bank und Kasse, erteilte Vollmachten, Versicherungsunterlagen, die Verträge mit Vermieter und Lieferanten, die Zugangsdaten für Kasse, Warenwirtschaft und Website und eine Liste der Menschen, die zuerst angerufen werden müssen. Wer diesen Ordner anlegt, merkt schnell, an wie vielen Stellen der Betrieb an einer einzigen Person hängt.
Wo die Beratung anfängt
Die steuerliche Seite läuft parallel: Für die Übertragung von Betriebsvermögen kennt das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Verschonungsregeln, die an Bedingungen über mehrere Jahre geknüpft sind, etwa an Lohnsummen und die Fortführung des Betriebs. Werden sie später gerissen, wird nachversteuert.
Wie dein Gesellschaftsvertrag mit deinem Testament zusammenspielt, welche Klausel zu deiner Familie passt und wie die Abfindung zu bewerten ist, sind Rechtsfragen. Sie gehören zu deiner Rechtsberatung und zum Notar, die steuerlichen Folgen zu deiner Steuerberatung. Was du allein erledigen kannst, ist der Ordner. Fang damit an.
