Pfand und Mehrweg werden im Alltag in einen Topf geworfen, sind aber zwei getrennte Regelwerke mit unterschiedlichen Pflichten. Das eine betrifft Getraenkeverpackungen und die Frage, wer welche leeren Behaelter zurueckzunehmen hat. Das andere betrifft Essen und Getraenke zum Mitnehmen und die Frage, ob du neben der Einwegverpackung auch eine Mehrwegvariante anbieten musst.
Beides trifft dich als Verkaufsstelle, unabhaengig davon, ob du die Verpackung selbst befuellst oder nur weiterverkaufst.
Mehrwegpfand und Einwegpfand sind nicht dasselbe
Das klassische Mehrwegpfand auf Kaesten und Flaschen ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dir und der Kundschaft. Die Hoehe ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie ergibt sich aus dem Kreislauf, in dem der Behaelter laeuft, und aus dem, was dein Lieferant dir berechnet.
Das Einwegpfand auf bestimmte Getraenkeverpackungen ist dagegen gesetzlich angeordnet. Das Verpackungsgesetz legt fest, welche Verpackungen erfasst sind und welche ausgenommen bleiben. Welche Getraenkearten und Materialien aktuell dazugehoeren, hat der Gesetzgeber mehrfach erweitert; den geltenden Stand bestaetigen dir die IHK oder der Gesetzestext.
Zuruecknehmen musst du nur, was du auch verkaufst
Die Ruecknahmepflicht ist nicht unbegrenzt. Als kleinere Verkaufsstelle nimmst du bepfandete Einwegverpackungen der Materialarten zurueck, die du selbst im Sortiment fuehrst. Wer nur Dosen verkauft, muss keine Einwegflaschen aus Kunststoff annehmen.
Ab einer bestimmten Verkaufsflaeche kippt das: Groessere Betriebe muessen materialunabhaengig zuruecknehmen. Wo diese Grenze verlaeuft und wie die Flaeche gemessen wird, steht im Gesetz. Genau hier verschaetzen sich Betriebe am haeufigsten, weil sie Lager und Nebenraeume falsch einrechnen. Klaere den Punkt, bevor du ein Schild aufhaengst, das die Ruecknahme einschraenkt.
Kennzeichnung und Preisauszeichnung
Bepfandete Einwegverpackungen tragen ein einheitliches Pfandzeichen. Fuer dich wichtiger ist die Preisseite: Das Pfand gehoert nicht in den ausgezeichneten Endpreis der Ware, es wird zusaetzlich angegeben. Am Regal steht also der Warenpreis, das Pfand daneben.
Der haeufigste Fehler ist der umgekehrte Weg: ein Gesamtbetrag am Regal, der das Pfand stillschweigend enthaelt. Das ist nicht nur eine Frage der Auszeichnung, es verfaelscht auch jede Auswertung, weil Pfand kein Warenumsatz ist.
Serviceverpackungen: die vergessene Registrierung
Wer die Ware erst beim Verkauf verpackt, also Baeckerei, Metzgerei, Imbiss oder Cafe, bringt sogenannte Serviceverpackungen in Verkehr. Damit haengt eine eigene Pflicht an dir: die Registrierung im Verpackungsregister und die Beteiligung an einem dualen System.
Die Beteiligung kannst du dir sparen, indem du bereits lizenzierte Verpackungen einkaufst und dir das vom Lieferanten schriftlich bestaetigen laesst. Die Registrierung im Register selbst bleibt trotzdem erforderlich. Das ist der Punkt, den viele kleine Betriebe erst dann bemerken, wenn Post kommt.
Die Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie
Wer Speisen oder Getraenke zum Mitnehmen in Einwegverpackungen aus Kunststoff oder in Einweggetraenkebechern abgibt, muss dieselbe Ware auch in einer Mehrwegverpackung anbieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Einwegvariante. Ein Pfand auf das Mehrweggefaess ist zulaessig, ein Aufpreis auf die Ware nicht. Auf das Angebot musst du deutlich sichtbar hinweisen, und zwar dort, wo bestellt wird.
Kleine Betriebe mit wenig Personal und kleiner Flaeche sind von der Angebotspflicht ausgenommen, aber nicht von jeder Pflicht: Sie muessen mitgebrachte Gefaesse der Kundschaft befuellen und darauf hinweisen. Die Schwellenwerte fuer Beschaeftigte und Flaeche stehen im Gesetz. Ob dein Betrieb darunter faellt, entscheidest du nicht nach Gefuehl, sondern nach Nachzaehlen.
Was an der Kasse eingerichtet sein muss
Pfand braucht eigene Artikel im Kassensystem, getrennt nach Ausgabe und Ruecknahme, und es gehoert nicht in die Warengruppen der Speisen oder Getraenke. Wird die Pfandruecknahme als Rabatt oder als Storno gebucht, stimmen weder die Warengruppenauswertung noch die Aufteilung der Steuersaetze.
Der zweite Punkt betrifft das Bargeld: Pfandruecknahmen sind Auszahlungen aus der Kasse. Wer sie nicht bucht, hat am Abend eine Differenz und keine Erklaerung dafuer. Bei Mehrweggeschirr lohnt sich zusaetzlich eine kleine Bestandsliste, sonst merkst du den Schwund erst, wenn nichts mehr da ist.
Wo wir aufhoeren
Welche Verpackungen in deinem Sortiment bepfandet sind, ob deine Flaeche oder deine Personalstaerke unter eine Ausnahme faellt und wie Pfandbetraege umsatzsteuerlich zu behandeln sind, sind Fragen an deine Steuerberatung und, wo es um die Auslegung des Verpackungsgesetzes geht, an deine Rechtsberatung. Zu den Schwellenwerten geben IHK und Handwerkskammer in der Regel schnell Auskunft.
