Laden & Kundschaft

Runden an der Kasse: was zulaessig ist und was nicht

Gerundet wird nie der Preis, hoechstens der Barbetrag. Was erlaubt ist, warum der Bon es zeigen muss und weshalb sich die Frage bei Karte nicht stellt.

vintage_carpentry_tools_016. CC0, über flickr.

Runden an der Kasse klingt nach einer Kleinigkeit, und doch kommen dabei drei Dinge zusammen: der Preis, den du ausgezeichnet hast, der Betrag, den du tatsaechlich vereinnahmst, und das, was auf dem Bon steht. Diese drei muessen zueinander passen.

Vorweg die Abgrenzung, die im Alltag meistens fehlt: Gerundet wird nie der Preis, hoechstens der bar zu zahlende Betrag.

Der ausgezeichnete Preis bleibt, wie er ist

Was am Regal, auf der Karte oder im Schaufenster steht, ist der Preis. Er wird auf den Cent genau ausgezeichnet und auf den Cent genau berechnet, und auch die Summe der Positionen auf dem Bon bleibt unveraendert. Eine Rundung kann erst ganz am Ende ansetzen, beim Ausgleich in bar. Sie ist eine Vereinbarung ueber die Zahlung, keine Preisaenderung.

Deshalb darf eine Rundung nie stillschweigend passieren. Wer den Endbetrag ohne Hinweis nach oben glaettet, kassiert mehr, als ausgezeichnet war, und zwar bei jedem einzelnen Vorgang.

In Deutschland gibt es keine Rundungsregel

Einige Laender des Euroraums haben nationale Regeln, nach denen Barbetraege auf den naechsten Muenzschritt gerundet werden, um die kleinsten Muenzen aus dem Umlauf zu nehmen. In Deutschland gibt es eine solche Regel nicht. Euro-Muenzen sind gesetzliches Zahlungsmittel, und die Kundschaft darf passend zahlen.

Freiwillig geht es trotzdem, wenn beide Seiten einverstanden sind. In der Praxis heisst das: zugunsten der Kundschaft abrunden oder kurz fragen. Aufzwingen laesst sich eine Rundung nicht. Wer die kleinen Muenzen im Alltag loswerden will, loest das ueber die Preisgestaltung, nicht am Zahltisch.

Der Bon muss den Betrag zeigen, den du bekommst

Aufzuzeichnen ist der tatsaechlich vereinnahmte Betrag. Rundest du, gehoert die Differenz sichtbar auf den Beleg, als eigene Position oder eigene Zahlart, und sie muss im Kassensystem genau dafuer eingerichtet sein.

Was du nicht tun solltest: die Rundung als Rabatt auf eine Warengruppe buchen. Damit verschiebst du Entgelt zwischen den Steuersaetzen, und bei gemischten Bons stimmt die Aufteilung nicht mehr. Ein eigener Rundungsposten dagegen laesst sich auswerten und erklaeren. Bei Kassen mit technischer Sicherheitseinrichtung kommt hinzu, dass der Vorgang so aufgezeichnet wird, wie er gebucht wurde. Nachtraeglich gerade ziehen laesst sich da nichts.

Genau hier entstehen Kassendifferenzen

Wird gerundet, aber nicht gebucht, entsteht am Abend eine Differenz zwischen gezaehltem Bargeld und Kassensoll. Einzeln sind die Betraege winzig, ueber Wochen summiert sind sie es nicht, und sie zeigen ein Muster: Sie laufen immer in dieselbe Richtung.

Bei einer Pruefung ist das die unangenehme Konstellation, weil sich eine systematische Differenz schlecht erklaeren laesst. Sauberer ist die Entscheidung vorab. Entweder du rundest nicht, oder du rundest nach einer festen Regel, die im Kassensystem hinterlegt ist und auf dem Bon erscheint. Halte die Regel schriftlich fest und weise das Team darauf ein, damit nicht jede Schicht anders rechnet.

Trinkgeld ist keine Rundung

Das Aufrunden durch den Gast beim Bezahlen ist etwas anderes als eine Rundung des Rechnungsbetrags. Der Rechnungsbetrag bleibt, was er ist. Der Mehrbetrag ist Trinkgeld und wird auch so behandelt, getrennt vom Umsatz. Wer beides ueber dieselbe Taste laufen laesst, hat spaeter weder eine saubere Trinkgeldaufteilung noch eine erklaerbare Kasse.

Bei Kartenzahlung stellt sich die Frage nicht

Eine Kartenzahlung wird auf den Cent genau uebertragen. Es gibt kein Wechselgeld, keine fehlende Muenze und damit keinen Anlass zu runden. Wer den Bargeldanteil senkt, senkt das Rundungsthema gleich mit, zusammen mit Wechselgeldbeschaffung und Zaehlaufwand.

Verwechsle die Rundung des Kundenbetrags aber nicht mit deinen eigenen Entgelten. Die berechnen sich vom tatsaechlichen Zahlbetrag. Bei R&B Pay heisst das entweder 1,29 Prozent auf alle Karten ohne Centbetrag je Zahlung, oder 0,79 Prozent je girocard-Zahlung und 1,79 Prozent je Kreditkartenzahlung, jeweils zuzueglich 5 Cent je Zahlung, alles netto zuzueglich Umsatzsteuer. Bei vielen kleinen Betraegen wiegt ein fester Centbetrag je Zahlung schwerer als bei wenigen grossen. Das ist der Rechenschritt, der sich lohnt, wenn dein durchschnittlicher Bon klein ist.

Wo wir aufhoeren

Wie Rundungsdifferenzen in deinem Fall zu buchen sind und was deine Kassenaufzeichnungen im Einzelnen leisten muessen, klaert deine Steuerberatung anhand deines Systems. Wir beschreiben hier den Mechanismus, nicht die Behandlung deines Einzelfalls.

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