Der Grundpreis ist der zweite, kleiner gedruckte Preis auf dem Etikett: der Preis bezogen auf eine einheitliche Mengeneinheit. Er hat genau eine Aufgabe, naemlich zwei Packungen unterschiedlicher Groesse vergleichbar zu machen, ohne dass jemand im Gang rechnen muss.
Weil er aus Verkaufspreis und Fuellmenge errechnet wird, ist er die Angabe, die nach einer Preisaenderung am haeufigsten stehen bleibt und dann falsch ist.
Wann ein Grundpreis dazugehoert
Die Pflicht trifft Waren, die nach Gewicht, Volumen, Laenge oder Flaeche verkauft werden, wenn du sie Verbraucherinnen und Verbrauchern anbietest oder bewirbst. Sie gilt im Regal genauso wie im Schaufenster, im Prospekt und im Onlineshop.
Massgeblich ist nicht, ob du Lebensmittel verkaufst, sondern ob die Ware eine Fuellmenge hat. Betroffen sind deshalb auch Reinigungsmittel, Farbe, Kabel, Stoffe, Duenger und Kosmetik. Genau in diesen Sortimenten fehlt der Grundpreis am haeufigsten, weil er dort nicht zur Gewohnheit gehoert.
Welche Einheit gilt
Grundlage ist die jeweils gebraeuchliche Einheit: Kilogramm, Liter, Meter, Quadratmeter. Fuer kleine Mengen laesst die Preisangabenverordnung kleinere Bezugsgroessen zu, damit keine unleserlichen Zahlenkolonnen entstehen. Welche Mengenschwelle dafuer gilt, steht im Verordnungstext. Verlass dich hier nicht auf die Voreinstellung deiner Etikettensoftware, sondern pruefe die Vorgabe einmal bewusst nach.
Der Grundpreis ist wie der Verkaufspreis ein Endpreis, also einschliesslich Umsatzsteuer. Bei Lebensmitteln in Aufguss ist das Abtropfgewicht die massgebliche Menge, wenn es auf der Packung anzugeben ist. Auch hier weichen Waagen- und Etikettensysteme gern von der Vorgabe ab, weil sie stumpf mit der Fuellmenge rechnen.
Wann er entfallen kann
Es gibt Ausnahmen, und sie sind der Grund fuer die meisten Diskussionen. Entbehrlich ist der Grundpreis unter anderem, wenn er mit dem Verkaufspreis identisch waere, also bei einer Packung, deren Fuellmenge genau der Bezugseinheit entspricht. Weitere Ausnahmen betreffen bestimmte Kleinmengen und einzelne Warengruppen.
Diese Ausnahmen sind eng gefasst und wurden mit den Aenderungen der Verordnung mehrfach angepasst. Wenn du dich auf eine berufst, schreib dir auf, auf welche und warum. Das ist im Streitfall die Grundlage, auf der du argumentierst, und es hindert dich daran, eine Ausnahme aus Bequemlichkeit auf das halbe Sortiment auszudehnen.
Wo der Grundpreis stehen muss
In unmittelbarer Naehe des Verkaufspreises, gut lesbar und klar erkennbar. Er darf kleiner sein, aber nicht versteckt, und er muss demselben Artikel zuzuordnen sein wie der Verkaufspreis. Bei Onlineangeboten heisst das: in der Naehe des Preises auf der Produktseite und in der Uebersichtsliste, nicht erst im Warenkorb.
Die Stellen, an denen es im Alltag schiefgeht
- Der Verkaufspreis wird an der Kasse geaendert, das Regaletikett mit dem Grundpreis bleibt stehen.
- Aktionspreise werden mit einem Handschild ausgezeichnet, auf dem der Grundpreis fehlt.
- Bei Multipacks wird auf die Einzelpackung bezogen statt auf die Gesamtmenge.
- Nachfuellpackungen und Konzentrate werden mit dem Grundpreis des gebrauchsfertigen Produkts verglichen.
- An der Bedientheke fehlt die Angabe an der Auslage, weil man sie mit dem Waagenetikett fuer erledigt haelt.
Der Kern ist immer derselbe: Der Grundpreis ist eine abgeleitete Groesse. Kommen Preis und Fuellmenge aus zwei verschiedenen Systemen, laufen sie auseinander. Wer den Artikelstamm der Kasse als einzige Quelle fuer Preis, Fuellmenge und Etikettendruck fuehrt, hat das Problem strukturell geloest statt es taeglich zu reparieren.
Wo die Beratung anfaengt
Ob eine bestimmte Ware in deinem Sortiment grundpreispflichtig ist, welche Bezugsgroesse gilt und ob eine Ausnahme greift, ist eine Rechtsfrage im Einzelfall. Der Verordnungstext ist oeffentlich zugaenglich, seine Auslegung nicht immer eindeutig. Bei Zweifeln fragst du deine Rechtsberatung oder die zustaendige Kammer, bevor eine Abmahnung die Antwort liefert.
