Die Preisauszeichnung ist eine der wenigen Pflichten im Laden, die jeder ohne Vorbereitung kontrollieren kann: Steht ein Preis dran, ist er vollstaendig, und gehoert er erkennbar zu dieser Ware. Genau deshalb faellt sie auf, wenn sie nicht stimmt.
Die Regeln stehen in der Preisangabenverordnung. Sie greifen, sobald du Waren oder Leistungen gegenueber Verbraucherinnen und Verbrauchern anbietest oder bewirbst. Im Geschaeft zwischen Unternehmen gelten sie nicht.
Ausgezeichnet wird immer der Endpreis
Der Preis am Regal ist der Betrag, den jemand an der Kasse zahlt. Die Umsatzsteuer ist enthalten, mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent oder dem ermaessigten Satz von 7 Prozent, je nach Ware. Enthalten sind auch alle Bestandteile, die zwingend anfallen: Zuschlaege, Servicepauschalen, verpflichtende Nebenleistungen.
Ein Zusatz wie zuzueglich Umsatzsteuer gehoert in ein Angebot an Gewerbekunden, nicht an das Regal. Betraege, die nicht Teil des Preises sind, weil sie zurueckgezahlt werden, nennst du getrennt; das Pfand ist der bekannteste Fall und ein Thema fuer sich.
Der Preis muss zur Ware gehoeren, nicht in ihre Naehe
Der haeufigste Mangel ist kein fehlender Preis, sondern ein Preis, der sich nicht eindeutig zuordnen laesst: zwei Schilder in einem Regalfach, verrutschte Etiketten nach dem Auffuellen, ein Aktionsaufsteller vor Ware, die gar nicht in der Aktion ist. Aus Sicht der Kundschaft gilt dann der Preis, den sie vernuenftigerweise auf die Ware beziehen durfte.
Zwei Wege fuehren aus dem Problem: Auszeichnung an der Ware selbst, oder ein Schild, das raeumlich so sitzt, dass nur eine Zuordnung moeglich ist. Bei loser Ware uebernimmt das Waagenetikett diese Aufgabe, muss dann aber auch aktuell sein.
Sichtbar heisst: ohne zu fragen
Der Preis muss lesbar sein, ohne dass jemand die Verpackung dreht, sich buecken muss oder das Personal ansprechen muss. Kleine Schrift, verblasste Etiketten, ein Schild hinter der Ware: alles Faelle, die in der Praxis beanstandet werden. Fuer digitale Preisschilder gilt dasselbe, und ein Etikett mit leerem Display ist ein fehlender Preis.
Wenn der ausgezeichnete Preis falsch ist
Ein Preisschild ist kein Vertragsangebot, sondern die Aufforderung an die Kundschaft, selbst eines abzugeben. Du musst deshalb nicht zu einem versehentlich zu niedrig ausgezeichneten Preis verkaufen. An der Kasse ist der Vertrag dagegen geschlossen, sobald ihr euch einig seid; was danach auf dem Bon steht, laesst sich nicht mehr einseitig korrigieren.
Praktisch ist der Rechtsstandpunkt selten der Punkt. Wer wegen eines eigenen Etikettierfehlers an der Kasse diskutiert, verliert mehr, als die Differenz wert ist. Die eigentliche Lehre liegt davor: Eine Preisaenderung muss in einem Arbeitsgang in die Kasse, an das Regal und auf die Aktionsflaeche kommen, sonst laufen die drei Quellen auseinander.
Die Beanstandungen, die immer wieder kommen
- Der Preis an der Kasse ist hoeher als am Regal, weil die Aenderung nur im Kassensystem gepflegt wurde.
- Aktionsware steht ohne eigenes Schild neben Regalware zum alten Preis.
- Ein Schild fuer eine Sorte haengt ueber einer ganzen Reihe von Sorten.
- Zusatzkosten tauchen erst an der Kasse auf.
- Abverkaufsware traegt ein handschriftliches Schild ohne erkennbaren Bezug.
Ein einfacher Test hilft: Geh regelmaessig als Kundschaft durch den eigenen Laden und greif dir eine Handvoll Artikel, ohne jemanden zu fragen. Was du nicht ohne Nachdenken zuordnen kannst, ist ein Fund. Wer diesen Rundgang immer derselben Person gibt, bekommt zusaetzlich einen Vergleich ueber die Zeit.
Wo wir aufhoeren
Welche Angaben in deinem Sortiment im Einzelnen verlangt sind und wie ein konkreter Fall zu bewerten ist, ist eine rechtliche Frage. Die Preisangabenverordnung wurde mehrfach geaendert, und die Auslegung entwickelt sich mit der Rechtsprechung weiter. Den Stand fuer deine Branche bestaetigt dir deine Rechtsberatung oder die zustaendige Kammer. Die steuerliche Seite der Preisbildung, also die Zuordnung der Steuersaetze, gehoert zu deiner Steuerberatung.
