Steuern & Buchhaltung

Trinkgeld: wem es gehört und wie es besteuert wird

Beim Personal steuerfrei, beim Inhaber Betriebseinnahme: die Wege des Trinkgeldes, die Sammelkasse als Risiko und was am Kartenterminal damit passiert.

Money Coins. CC0, über stocksnap.

Trinkgeld wirkt wie eine Nebensache, hat aber je nach Empfänger und Weg sehr unterschiedliche steuerliche Folgen. Für die einen ist es steuerfrei, für die anderen Betriebseinnahme, und über das Terminal wird daraus ein Betrag, der durch deine Bücher läuft.

Trinkgeld an Mitarbeitende

Freiwilliges Trinkgeld, das ein Gast einem Mitarbeitenden zusätzlich zum geschuldeten Preis gibt, ist bei diesem Mitarbeitenden steuerfrei und beitragsfrei. Voraussetzung ist, dass es freiwillig gezahlt wird, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht und dass es von einem Dritten stammt, also vom Gast und nicht vom Arbeitgeber.

Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, ist es Arbeitslohn. Ein vom Betrieb gezahlter Zuschlag ist deshalb nie steuerfreies Trinkgeld, auch wenn er intern so genannt wird.

Trinkgeld an die Inhaberin oder den Inhaber

Die Steuerfreiheit gilt für Arbeitnehmer. Wer den Betrieb als Einzelunternehmer oder als Gesellschafter einer Personengesellschaft führt, fällt nicht darunter. Trinkgeld ist dann Betriebseinnahme, wird als Umsatz erfasst und erhöht den Gewinn.

Bei einer GmbH ist die Einordnung schwieriger, weil es darauf ankommt, wer das Geld erhält und aus welchem Anlass. Diese Frage gehört in die Steuerberatung, bevor sich eine Praxis einspielt, die später nicht mehr zu korrigieren ist.

Wenn der Betrieb das Trinkgeld verteilt

Sammelkassen sind verbreitet: Alles kommt in einen Topf und wird nach einem Schlüssel verteilt. Steuerlich ist das die heikelste Variante. Je stärker der Arbeitgeber über die Verteilung bestimmt und je mehr die Mitarbeitenden einen durchsetzbaren Anspruch auf ihren Anteil haben, desto eher handelt es sich um Arbeitslohn und nicht mehr um steuerfreies Trinkgeld.

Klar davon zu trennen ist ein Bedienungszuschlag oder eine Servicepauschale, die auf der Rechnung ausgewiesen wird. Das ist kein Trinkgeld, sondern Teil des Preises. Es gehört zum Umsatz, unterliegt der Umsatzsteuer und ist beim Mitarbeitenden Arbeitslohn.

Unabhängig von der steuerlichen Einordnung gilt arbeitsrechtlich: Trinkgeld zählt nicht auf den Mindestlohn. Es stammt vom Gast, nicht vom Arbeitgeber, und ersetzt deshalb keinen Lohnbestandteil. Wer bei der Einstellung mit dem üblichen Trinkgeld argumentiert, sollte das im Kopf haben.

Trinkgeld über das Kartenterminal

Am Terminal wird der Trinkgeldbetrag zusammen mit dem Rechnungsbetrag autorisiert. Das Geld nimmt damit denselben Weg wie der übrige Kartenumsatz und landet auf dem Geschäftskonto. Daraus folgen drei praktische Punkte.

Erstens muss der Anteil, der den Mitarbeitenden zusteht, ausgezahlt und die Auszahlung nachvollziehbar dokumentiert werden. Zweitens fallen die Entgelte für die Kartenzahlung auf den autorisierten Gesamtbetrag an, also auch auf den Trinkgeldanteil. Drittens muss die Freiwilligkeit erkennbar bleiben: Der Gast entscheidet über den Betrag, nicht das Gerät und nicht das Personal.

Ob Terminal und Kasse das Trinkgeld getrennt je Bedienung ausweisen, ist eine Einstellungsfrage. Ohne diese Trennung hast du am Monatsende einen Gesamtumsatz, aber keine belastbare Grundlage für die Verteilung und keinen Nachweis, wem welcher Anteil zustand.

Umsatzsteuer und Kassenführung

Trinkgeld, das einem Mitarbeitenden zusteht, gehört nicht zum Entgelt des Betriebs und unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Trinkgeld, das der Inhaberin oder dem Inhaber zufließt, gehört zum Entgelt und wird wie der übrige Umsatz behandelt.

In der Kasse gilt: Was den Mitarbeitenden gehört, ist kein Kassenbestand des Betriebs. Landet es trotzdem in der Geschäftskasse, müssen Zufluss und späterer Abgang aufgezeichnet sein, sonst stimmt die Kassensturzfähigkeit nicht. Eine getrennte Trinkgeldkasse ist der einfachere Weg.

Wo die Beratung anfängt

Ob eine Verteilungsregel im Betrieb die Steuerfreiheit erhält, wie Kartentrinkgeld bei dir zu buchen ist und was in der Lohnabrechnung erscheinen muss, hängt an Details deiner Organisation. Das gehört zu deiner Steuerberatung. Wir erklären hier, wie das Geld läuft, und beraten nicht zur Besteuerung.

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